Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Stadtjugendpflege der Hansestadt Lüneburg arbeitet auf der Grundlage des SGB
VIII. Während die §§ 1 (Jugendhilfe) und 11 (Jugendarbeit) SGB VIII
Pflichtaufgaben eines Jugendhilfeträgers sind, hat die Hansestadt Lüneburg die
Aufgabenerfüllung gem. der §§ 12 (Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit
der Jugendverbände und Jugendgruppen) und 14 (Entwicklung von Angeboten des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes für junge Menschen und Erziehungsberechtigte)
SGB VIII als Selbstverpflichtung übernommen. In
der Geschäftsstelle der Jugendpflege laufen alle Fäden der gesamten dezentralen
Jugendarbeit, der Mobilen Jugendarbeit wie auch der Jugendvereins- und
–verbandsarbeit sowie des erzieherischen Jugendschutzes zusammen. Hier
ist die Schnittstelle für alle freien Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und
hier werden die einzelnen jugendspezifischen Projekte der Regionalbereiche
koordiniert und fachlich begleitet. Die
Aufgaben der Geschäftsstelle unter Leitung des Stadtjugendpflegers lassen sich
in drei große Schwerpunkte untergliedern: 1. Teamkoordination Der Charme der Jugendpflege liegt darin,
dass die Angebote dezentral und damit auf die Bedarfslage der Kinder und
Jugendlichen des jeweiligen Stadtteils ausgerichtet sind. Die
Jugendpflegestandorte sind: - Jugendzentrum
Stadtmitte, Katzenstr. - Jugendzentrum
Kaltenmoor, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Str. - Jugendtreff
Oedeme, Großer Garten - Jugendtreff
am Ebensberg (zweimal pro Woche), Gemeindezentrum - „Kirchenkeller“
Kreideberg (dreimal pro Woche), Gemeindezentrum - Jugendangebote
im Geschwister-Scholl-Haus, Carl-von-Ossitzky-Str. - Aktivspielplatz
Kaltenmoor, Theodor-Heuss-Str. - Mobile
Jugendarbeit (pro Woche ein fester Standort) · HCL-Hütte Heidkamp (ehem.
Hockeyplatz) · Blockhaus Gerhart-Hauptmann-Str. - Darüber hinaus je nach Bedarf. Insgesamt sind in den Jugendtreffs 11
sozialpädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, einige davon in Teilzeit,
beschäftigt. Unterstützt wird die Arbeit in der Geschäftsstelle durch eine
teilzeitbeschäftigte Verwaltungskraft und die Jugendtreffs durch Praktikanten
und Honorarkräfte. Zur Teamkoordination gehört u. a.: - die
Fachberatung der sozialpädagogischen Mitarbeiter/innen - Abhalten
regelmäßigen Dienstbesprechungen - Initiieren
und Begleiten von Projekten der jeweiligen Jugendtreffs - bei
Bedarf Teilnahme an Stadtteilrunden und Stadtteilfesten - Konfliktmanagement
zwischen den Mitarbeiter/innen der Jugendtreffs und einzelnen problematischen
Jugendlichen und deren Eltern sowie - Auseinandersetzungen
mit Nachbarn der Jugendtreffs oder allgemein jugendspezifische
Auseinandersetzungen in den Stadtteilen - Erarbeitung
unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines neuen Anforderungsprofils
der Jugendpflege im Kontext zur Veränderung der Schulformen - Koordination
der Ferientipps, sowohl der eigenen als auch der Angebote Dritter - administrative
Begleitung der Stadtteilfeste, z.B. Einsatz des Spielmobils - Verwaltung
der Bockelsberghütte - Aufbau
und Gestaltung der Hüttentreffpunkte - Einsatz
der Mobilen Jugendarbeit - z.Zt.
auf Anfrage der Uni Datenerhebung und Aktualisierung der Freizeitangebote für
Jugendliche in Lüneburg mit dem Ziel der Erstellung eines Kompasses für alle
Schüler und Schülerinnen 2. Arbeit im Gremien Der Stadtjugendpfleger vertritt die
Hansestadt Lüneburg nicht nur in den unterschiedlichen Gremien und
Arbeitskreisen, sondern er wird selbst mit eigenen, regional übergreifenden
Aktivitäten und Projekten tätig. Zur Arbeit in den Gremien und
Arbeitskreisen gehört: - Teilnahme
im kriminalpräventiven Rat der Hansestadt Lüneburg - Mitglied
in den Arbeitskreisen · Jugendschutz der Kreise Lüneburg,
Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Harburg · Jugendmedienschutz · Gegen Gewalt und Drogen · Jugendarbeit - Vorsitzender
im örtlichen Jugendherbergswerk - Beratendes
Mitglied im Vorstand des Stadtjugendringes - Förderung
und Beratung der Jugendvereins- und –verbandsarbeit - Förderung
finanziell und ideell von Jugendgruppen, z.B. für Fahrten und Lager, Gestaltung
von Ferienfreizeitaktionen und Ausrichtung der Ferientipps - Beratendes
Mitglieder im Jugendhilfeausschuss - Mitglied
im Begleitausschuss Bundesprogramm für Demokratie, Vielfalt gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit Zur Initiierung von Projekten seien hier
nur zwei, überregional herausragende beispielhaft dargestellt. Der
Projektinhalt ist die Erstellung eines Videoclips, der in Kurzform von Jugendlichen
auf ihren Handys getauscht und weitergereicht wird, der die Gewaltclips der Jugendlichen,
die zum Teil getauscht werden, ächten soll. Die Aktion betitelt sich
„Cleanscreen“ (sauberer Schirm) und ist vor 1 ½ Jahren im
Arbeitskreis Jugendschutz der Stadt Lüneburg und der Kreise Lüneburg,
Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Harburg gestartet. In Zusammenarbeit mit der
Jugendmedienwerkstatt Mobired sind in den unterschiedlichen Kreisen und im
Gebiet Lüneburgs mit Jugendlichen Videoclips entstanden, die in einem Seminar
zu einen „Podcast“ zusammen geschnitten wurden. Dieses wurde
öffentlich in Zusammenarbeit mit dem Kino Cinestar vom Arbeitskreis am 18.04.08
in Lüneburg vorgestellt. Der beste Clip wird prämiert und danach ins Internet
gestellt und soll auch für Werbeträger zur Verfügung gestellt werden, um
gewaltpräventiv tätig zu sein (www.cleanscreen.de). Ein weiteres größeres Projekt wurde
bereits vor drei Jahren gestartet. Die Stadtjugendpflege war damals maßgeblich
an der Initiierung eines geschlechtergerechten Umgangs mit dem Girls-Day bzw.
Jungentag befasst. Seit zwei Jahren ist es in Niedersachsen möglich, dass am
Girls-Day auch Jungen sich in nicht geschlechtskonotierten Berufsrollenbildern
orientieren können und sollen. Aus dem Girls- bzw. Jungen-Tag wurde jetzt der
Zukunftstag. Er wird in Lüneburg vom Arbeitskreis Jungenarbeit und maßgeblich
von der Jugendpflege mit einem Berufsorientierungs-Workshop für Jungen in
Zusammenarbeit mit der Hauptschule Kreideberg am Kreideberg stattfinden.
Einblick in andere Berufswelten sollen z.B. ein Friseur, ein Balletttänzer, ein
Erzieher und ein Altenpfleger geben, indem sie aus ihren jeweiligen
Berufsgruppen berichten. Dieses Projekt unterstreicht insbesondere die genderorientierte
Ausrichtung der pädagogischen Arbeit der Jugendpflege. 3. Präventiver und erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz Der Stadtjugendpfleger ist
Ansprechpartner der Bürger und Bürgerinnen, wenn sie aus ihrer Sicht
jugendgefährdende Aktivitäten oder Orte in der Stadt feststellen. Er geht
diesen Informationen nach und überzeugt sich vor Ort, inwieweit ein Tätigwerden
im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes notwendig ist. Unabhängig davon achtet
der Stadtjugendpfleger von sich aus auf das Einhalten der
Jugendschutzbestimmungen, indem er - Kioske,
Tankstellen und Spielhallen regelmäßig überprüft - Ansprechpartner
z.B. bei Abi-Feten ist - Hinweise
der Mitarbeiter/innen der Jugendtreffs aufnimmt und weiter verfolgt - Zusammenarbeit
mit dem Rechtsamt bezüglich der weiteren Verfolgung von Anzeigen und
Bußgeldverfahren. - Beteiligung
der Jugendpflege an der Bonavita, der alkoholfreien Zone im Rahmen des
präventiven Jugendschutzes beim Stadtfest. Darüber hinaus erfordert der
erzieherische Jugendschutz die enge Zusammenarbeit mit der Polizei. Dieses
findet statt, indem gemeinsame Jugendschutzkontrollen in Diskotheken und bei
den verschiedenen Festen in der Stadt Lüneburg durchgeführt werden. Auch in
Einzelfällen gezieltes Eruieren verschiedener jugendgefährdender Orte erfolgt
in enger Absprache mit der Polizei. Solche jugendgefährdende Orte können z.B.
auch sein: -
Trinkhallen,
wenn der Verdacht besteht, dass Alkohol an Jugendliche abgegeben wird, -
Gaststätten
und Bars, bei denen der Verdacht der Kindeswohlgefährdung anzunehmen ist, -
Plätze
und Straßen, an denen für einen Kreis von Jugendlichen ein Platzverbot ausgesprochen
wurde, -
sog.
LAN-Parties, bei denen der Verdacht besteht, dass verbotene Spiele betrieben werden, -
Plätze
und Einrichtungen, an denen von Jugendlichen mit sogen. Soft-Air-Waffen hantiert
wird, -
sogen.
„Head-Shops“, in denen u. a. Wasserpfeifen und Hanf zum Verkauf
angeboten wird. Zusammenfassend lässt sich feststellen,
dass der Stadtjugendpfleger alle internen und externen Abläufe der Jugendpflege
steuert. Darüber hinaus vertritt er die gesamte Jugendpflege der Hansestadt
Lüneburg in unterschiedlichen Gremien und Arbeitskreisen, auch überregional,
und er engagiert sich auch unter Einbeziehung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
aktiv für den präventiven und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Arbeit der Geschäftsstelle der Stadtjugendpflege
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weiterhin aktiv Jugend- und
Jugendschutzprojekte zu initiieren. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||