Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 24. November 2005 die
Gründung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH (BuK)
beschlossen. In die gegründete Gesellschaft wurde die Volkshochschule Lüneburg
als Sparte eingebracht. Mit
dieser Vorlage wird die wirtschaftlich sinnvolle, die Bildungsregion Lüneburg
stärkende Fusion der beiden Volkshochschulen von Hansestadt und Landkreis zum
Abschluss gebracht. Die seinerzeit bewusst offene Gestaltung des
Gesellschaftsvertrages lässt diese Option zu. Der
Landkreis Lüneburg wird sich mit 50 % an der BuK beteiligen. Das Stammkapital
wird sich dadurch um 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöhen. Mit dem Beitritt
des Landkreises Lüneburg zur BuK ist der Gesellschaftsvertrag entsprechend
anzupassen. Der als Anlage beigefügte Entwurf des Gesellschaftsvertrages
basiert im Wesentlichen auf dem bereits jetzt vorliegenden
Gesellschaftsvertrag. Änderungen ergeben sich insofern, als dass nun als
Gesellschafter auch der Landkreis Lüneburg vorgesehen ist und sich
entsprechende Anpassungen in den Besetzungen der Gesellschaftsorgane ergeben. Der
Vorsitz in der Gesellschafterversammlung fällt im Wechsel dem Oberbürgermeister
oder dem Landrat oder von Ihnen benannten Vertretern zu. Analog dazu wechselt
der Aufsichtsratsvorsitz ebenfalls zwischen Hansestadt und Landkreis, wobei die
Personen aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt werden. Dem
Aufsichtsrat gehören je drei vom Rat der Hansestadt Lüneburg und vom Kreistag
des Landkreises Lüneburg entsandte Mitglieder sowie der Oberbürgermeister und
der Landrat bzw. von ihnen zu bestellende Vertreter an. Im Übrigen bleibt die
Besetzung des Aufsichtsrates unverändert. Fraktionen und Gruppen, auf die kein
Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht
in den Aufsichtsrat zu entsenden (Grundmandat). In
der abzuschließenden Vereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Hansestadt und
dem Landkreis Lüneburg werden die Zusammenarbeit sowie personelle und
finanzielle Aspekte geregelt. Das
Personal des Landkreises, das bislang in der Kreisvolkshochschule (KVHS)
eingesetzt wird, ist bereits seit Februar 2008 in den Räumlichkeiten der BuK
untergebracht und wird der Gesellschaft abgeordnet oder zugewiesen. Das
für das 1. Halbjahr 2008 gültige Programmheft wurde bereits in Zusammenarbeit
zwischen der BuK und der KVHS erstellt und bildet die Angebote sowohl im
Landkreis- als auch im Stadtgebiet ab. Die
Höhe des Zuschusses seitens der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg an die
BuK wird auf Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs verhandelt. Dieses Budget
ist 2008 auf maximal 499.000 € begrenzt, ab 2009 auf maximal 465.000
€. Das Budget wird in 2008 und 2009 zu 60 % von der Hansestadt
Lüneburg und zu 40 % vom Landkreis Lüneburg zur Verfügung gestellt. In den
Folgejahren vermindert sich der Anteil der Hansestadt Lüneburg und erhöht sich
der Anteil des Landkreises Lüneburg um 2 %-Punkte bis im Jahr 2014 beide
Gesellschafter je 50 % des Budgets zur Verfügung stellen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Gesellschaftsvertrag Fusionsvereinbarung
Beschlussvorschlag: Die
Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wird beauftrag, die städtischen Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft
Lüneburg mbH anzuweisen, den Änderungen im Gesellschaftsvertrag zuzustimmen
sowie alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten. Die
vorgelegten Entwürfe des Gesellschaftsvertrages und der Fusionsvereinbarung
werden beschlossen; redaktionelle Veränderungen aufgrund der noch laufenden
letzten Abstimmungen mit Notariat und Steuerberaterin sind zulässig. |
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