Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: VIA
ist ein gemeinnütziger Verein und wurde 1992 gegründet. Wesentliches
Ziel der Vereinsarbeit ist es, internationale Kontakte zu schaffen, Verständnis
für andere Kulturen zu wecken und zur Förderung von Toleranz beizutragen. Dafür
organisiert VIA Programme, bei denen u.a. durch die Mitarbeit in Projekten oder
den Aufenthalt in Familien ein intensiver Austausch unter Menschen
verschiedener Nationalitäten möglich wird. Zielgruppe sind vornehmlich
Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren. Der
Verein vermittelt und betreut: -
Freiwilligendienste
im In- und Ausland -
Andere
Dienste im Ausland (Zivildienstersatz) -
Austauschprogramme -
Praktika
im Ausland Außerdem organisiert VIA internationale
Studienaufenthalte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit,
fördert Informationsarbeit über andere Kulturen und beteiligt sich an Entwicklungshilfeprojekten,
speziell in der Kinder- und Jugendarbeit. VIA ist anerkannt als: -
Träger
des Freiwilligen Sozialen Jahres im In- und Ausland -
Entsendeorganisation
und als koordinierende Organisation für die Aufnahme von Teilnehmerinnen und
Teilnehmern im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes -
Träger
des Anderen Dienstes im Ausland nach § 14 b Zivildienstgesetz In der Region Lüneburg arbeitet der Verein als
Kontaktstelle des Netzwerkes Eurodesk zur Beratung von Jugendlichen, die
Informationen über Auslandsaufenthalte suchen. Die Geschäftsstelle des Vereines
befindet sich in der Hansestadt Lüneburg. Der Verein begleitet seit dem Jahre 2000 die
Partnerschaft des Vereins Jugendhilfe e.V. mit dem kirgisischen Straßenkinder-
und Therapieprojekt Aitana. Der Verein ist im Stadtjugendamt besonders durch die
Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendpfleger bekannt. Die dort geleistete Arbeit
ist nicht nur im Bezug auf die Vermittlung professionell, sondern zeichnet sich
auch durch persönliches Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.
Eine Vertreterin bzw. einen Vertreter von VIA wird Gelegenheit zur persönlichen
Darstellung der Aufgaben in der JHA-Sitzung gegeben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
JHA nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und gibt dem Antrag auf
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe statt. Der
Verein ist darüber informiert, dass von der Anerkennung gem. § 75 SGB VIII
keine finanzielle Förderung abgeleitet werden kann. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||