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Vorlage - VO/2814/08  

 
 
Betreff: Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
hier: VIA e.V., Verein für Internationalen und interkulturellen Austausch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

VIA ist ein gemeinnütziger Verein und wurde 1992 gegründet.

 

Wesentliches Ziel der Vereinsarbeit ist es, internationale Kontakte zu schaffen, Verständnis für andere Kulturen zu wecken und zur Förderung von Toleranz beizutragen. Dafür organisiert VIA Programme, bei denen u.a. durch die Mitarbeit in Projekten oder den Aufenthalt in Familien ein intensiver Austausch unter Menschen verschiedener Nationalitäten möglich wird. Zielgruppe sind vornehmlich Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren.

 

Der Verein vermittelt und betreut:

-          Freiwilligendienste im In- und Ausland

-          Andere Dienste im Ausland (Zivildienstersatz)

-          Austauschprogramme

-          Praktika im Ausland

 

Außerdem organisiert VIA internationale Studienaufenthalte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, fördert Informationsarbeit über andere Kulturen und beteiligt sich an Entwicklungshilfeprojekten, speziell in der Kinder- und Jugendarbeit.

 

VIA ist anerkannt als:

-          Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im In- und Ausland

-          Entsendeorganisation und als koordinierende Organisation für die Aufnahme von Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes

-          Träger des Anderen Dienstes im Ausland nach § 14 b Zivildienstgesetz

 

In der Region Lüneburg arbeitet der Verein als Kontaktstelle des Netzwerkes Eurodesk zur Beratung von Jugendlichen, die Informationen über Auslandsaufenthalte suchen. Die Geschäftsstelle des Vereines befindet sich in der Hansestadt Lüneburg.

 

Der Verein begleitet seit dem Jahre 2000 die Partnerschaft des Vereins Jugendhilfe e.V. mit dem kirgisischen Straßenkinder- und Therapieprojekt Aitana.

 

Der Verein ist im Stadtjugendamt besonders durch die Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendpfleger bekannt. Die dort geleistete Arbeit ist nicht nur im Bezug auf die Vermittlung professionell, sondern zeichnet sich auch durch persönliches Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Eine Vertreterin bzw. einen Vertreter von VIA wird Gelegenheit zur persönlichen Darstellung der Aufgaben in der JHA-Sitzung gegeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der JHA nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und gibt dem Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe statt.

 

Der Verein ist darüber informiert, dass von der Anerkennung gem. § 75 SGB VIII keine finanzielle Förderung abgeleitet werden kann.