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Vorlage - VO/2798/08  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
21.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2004 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.

§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 129„Schlieffen-Park“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist als besondere Art der baulichen Nutzung allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI) sowie Baugrundstücke für den Gemeinbedarf festzusetzen. Darüber hinaus soll durch geeignete textliche Festsetzungen erreicht werden, dass keine Gewerbebetriebe entstehen, die das Wohnen wesentlich stören.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 16.02.2006 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 15.02.2006 bis 20.03.2006 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 14.02.2006 bis 20.03.2006 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 01.11.2007 über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Dauer der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 12.11.2007 bis einschließlich 27.12.2007 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 12.11.2007 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 27.11.2007 bis 27.12.2007 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.11.2007 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung und wurde gemeinsam mit der Begründung im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben. Die Begründung sowie eingegangene Stellungnahmen und die zugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt.

   

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan sowie der Umweltbericht sind im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                            150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Abwägung , Begründung einschließlich Umweltbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 129-A 4 (2) (511 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht.129Bplan (18 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

1. die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ gemäß § 3   Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.  Der Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung

beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.