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Vorlage - VO/2775/08  

 
 
Betreff: Fortsetzung der Vereinbarung zwischen der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Kreuzkirche in Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg über die soziale Zusammenarbeit im "Geschwister-Scholl-Haus" im Stadtteil Bockelsberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rumpel
Federführend:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe Bearbeiter/-in: Rumpel, Jens
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.09.2001 wird die städtische Kinder- und Jugendarbeit im Geschwister-Scholl-Haus durch die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Kreuzkirche in Lüneburg unterstützt.

 

Zuletzt hatte der JHA in seiner Sitzung am 09.03.2005 unter TOP 8 der Fortsetzung und damit dem Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis über die gemeinsame Stadtteilarbeit im Stadtteil Bockelsberg einstimmig zugestimmt. Die neue Vereinbarung war aufgrund des Wechsels der damaligen Diakonin erforderlich geworden. Aufgrund der zum 01.05.2005 in Kraft getretenen Vereinbarung unterstützt seitdem der Diakon Tobias Schneider die städtische Kinder- und Jugendarbeit im Geschwister-Scholl-Haus im Umfange von 28 Wochenstunden. Im Gegenzug gewährt die Hansestadt Lüneburg einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 30.678,- €. Die Vereinbarung wurde auf die Dauer von 3 vollen Jahren abgeschlossen und endet damit am 31.12.2008. Gemäß § 5 Nr.1, Abs. 2, Satz 3 der Vereinbarung gilt sie jedoch jeweils für ein Jahr weiter, wenn sie nicht mit einer Frist von mindestens 6 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von einer der Vertragsparteien ausdrücklich gekündigt wird.

 

Im Zuge seiner mittlerweile fast 3-jährigen Tätigkeit hat sich der Diakon Tobias Schneider als verlässliche feste Größe in der städtischen Kinder- und Jugendarbeit im Geschwister-Scholl-Haus bewährt. Die von Herrn Schneider im offenen Jugendbereich durchgeführten verlässlichen Angebote werden im Durchschnitt von 10 - 15 Jugendlichen im Alter zwischen 15 - 17 Jahren gern genutzt. Dabei ist es Herrn Schneider gelungen, eine vertrauensvolle Basis zu den Jugendlichen aufzubauen.

 

In Anbetracht der Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Geschwister-Scholl-Haus und des abgefragten Bedarfes hat sich die Vereinbarung zusammenfassend bewährt und sollte entsprechend weiterlaufen. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt keine Kündigung.

Auch der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis beabsichtigt die Vereinbarung fortzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            20,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja                                         X

            Nein      

            Haushaltsstelle:                                                                      

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortsetzung der Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Lüneburg über die gemeinsame Stadtteilarbeit in der Begegnungsstätte „Geschwister-Scholl-Haus“ im Stadtteil Bockelsberg zustimmend zur Kenntnis.