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Sachverhalt: Seit dem 01.09.2001 wird die städtische Kinder- und
Jugendarbeit im Geschwister-Scholl-Haus durch die Evangelisch-lutherische
Kirchengemeinde Kreuzkirche in Lüneburg unterstützt. Zuletzt hatte der JHA in seiner Sitzung am 09.03.2005 unter
TOP 8 der Fortsetzung und damit dem Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem
Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis über die gemeinsame Stadtteilarbeit im
Stadtteil Bockelsberg einstimmig zugestimmt. Die neue Vereinbarung war aufgrund
des Wechsels der damaligen Diakonin erforderlich geworden. Aufgrund der zum
01.05.2005 in Kraft getretenen Vereinbarung unterstützt seitdem der Diakon
Tobias Schneider die städtische Kinder- und Jugendarbeit im
Geschwister-Scholl-Haus im Umfange von 28 Wochenstunden. Im Gegenzug gewährt
die Hansestadt Lüneburg einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von
30.678,- €. Die Vereinbarung wurde auf die Dauer von 3 vollen Jahren
abgeschlossen und endet damit am 31.12.2008. Gemäß § 5 Nr.1, Abs. 2, Satz 3 der
Vereinbarung gilt sie jedoch jeweils für ein Jahr weiter, wenn sie nicht mit
einer Frist von mindestens 6 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von einer der
Vertragsparteien ausdrücklich gekündigt wird. Im Zuge seiner mittlerweile fast 3-jährigen Tätigkeit hat
sich der Diakon Tobias Schneider als verlässliche feste Größe in der
städtischen Kinder- und Jugendarbeit im Geschwister-Scholl-Haus bewährt. Die
von Herrn Schneider im offenen Jugendbereich durchgeführten verlässlichen
Angebote werden im Durchschnitt von 10 - 15 Jugendlichen im Alter zwischen 15 -
17 Jahren gern genutzt. Dabei ist es Herrn Schneider gelungen, eine
vertrauensvolle Basis zu den Jugendlichen aufzubauen. In Anbetracht der Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
im Geschwister-Scholl-Haus und des abgefragten Bedarfes hat sich die
Vereinbarung zusammenfassend bewährt und sollte entsprechend weiterlaufen. Die
Hansestadt Lüneburg beabsichtigt keine Kündigung. Auch
der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis beabsichtigt die Vereinbarung
fortzuführen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,-
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X
Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortsetzung der
Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Evangelisch-lutherischen
Kirchenkreis Lüneburg über die gemeinsame Stadtteilarbeit in der
Begegnungsstätte „Geschwister-Scholl-Haus“ im Stadtteil Bockelsberg
zustimmend zur Kenntnis. |
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