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Sachverhalt: Ein Konzeptentwurf für die zukünftige Seniorenarbeit in der
Hansestadt Lüneburg wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 30.10.2007
beraten und unter Beteiligung des
Seniorenbeirates zustimmend zur Kenntnis genommen. Zum Inhalt des Konzeptes wird
ergänzend mündlich vorgetragen. Zur räumlichen Umsetzung dieses Konzeptes gilt
es auch, die von der Lage her in Frage kommenden Stiftungen (Großer Heiliger
Geist und Graal) mit einzubeziehen. Da die Renovierungs- und Umbauarbeiten im
Heiligengeisthospital noch nicht abgeschlossen sind, wurde von der Stadt
vorsorglich geprüft, ob senioren- und behindertengerechte Räumlichkeiten im
Erdgeschoss des Hospitals nach entsprechendem Umbau für die Zwecke eines
künftigen Seniorenbüros geeignet wären, zumal dieses Gebäude zentral in der
Innenstadt gelegen und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen
ist. In enger Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft
wurden vorläufige Bau- und Kostenpläne für die Realisierung eines derartigen
Umbaus erstellt, die nun vorliegen und vorab dem Stiftungsbeirat vorgestellt
werden sollen. Eine Beratung im städtischen Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung wird noch erfolgen. Die geplanten noch vorzunehmenden Gesamtbaumaßnahmen wurden
untergliedert in Wohnungen, Veranstaltungsräume, Seniorenbüro und Sonstiges. Es ergeben sich Gesamtkosten von ca. 355.000,00 €. Diese Kosten sind
aufzuteilen in
(nicht unmittelbar zuzuordnen) Nach diesen Planungen können - vier Büros für Mitarbeiter des künftigen
Seniorenbüros bzw. der Fachstelle „Demografischer Wandel“ - ein Besprechungsraum/Büro für den
Seniorenbeirat - ein WC - eine Teeküche durch behutsamen Umbau im denkmalgeschützten Gebäudebestand
aus vorhandenen Räumen geschaffen werden (Näheres wird anhand von Plänen
vorgestellt). Die hierfür notwendigen Mittel stehen nach entsprechenden noch zu bildenden Bauabschnitten in den nächsten Jahren im Wirtschaftsplan des Hospitals zur Verfügung. Die Baumaßnahme und die nachfolgende Nutzung hält sich im Rahmen der in der Stiftungssatzung (§ 2) vorgegebenen Zweckbestimmung des Stiftungsvermögens. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 355.000
€ c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die
Stiftungsbeiräte nehmen die vorgestellte Ausbauplanung zustimmend zu Kenntnis
und empfehlen der Verwaltung die entsprechende Einplanung der Haushaltsmittel. |
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