Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß der Wahlordnung zur Wahl
des Seniorenbeirates in der Stadt Lüneburg vom 24.10.1996 sind 60 Delegierte zu
wählen. Nach § 9 Abs. 3 kann der Wahlvorstand dem Rat vorschlagen, alle
Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber für gewählt zu erklären und die Wahlleitung
zu beauftragen, die Delegiertenversammlung einzuberufen, wenn die Zahl der
vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber die Zahl der zu wählenden
Delegierten nicht oder nur unwesentlich überschreitet. Vorgeschlagen wurden
gemäß der beigefügten Liste insg. 65 Personen, nur unwesentlich mehr als
zu wählen wären. Gerade im Hinblick auf den inzwischen auch eingetretenen
Einwohnerzuwachs Lüneburgs ist dies eine nach Auffassung der Verwaltung nur
"unwesentliche" Abweichung von der vorgesehenen Zahl. Der amtierende Seniorenbeirat
befürwortet ebenfalls die Verfahrensweise, von einer "Urwahl" aller
Seniorinnen und Senioren in Lüneburg abzusehen. Durch dieses Verfahren würden
zudem die Wahlkosten von ca. 10.000,- Euro eingespart und können für konkrete
Projekte der Seniorenarbeit, z.B. in den Stadtteilen, verwandt werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50.-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Wahlvorschläge
zur Delegiertenversammlung
Beschlussvorschlag: Dem Wahlvorstand wurden insgesamt 65 Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber benannt. Es wird empfohlen, dass der Rat wie oben beschrieben beschließt, von einer Urwahl abzusehen und die Bewerberinnen und Bewerber für gewählt erklärt. |
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