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Sachverhalt: Allgemeines Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 12.04.2005 den Antrag gestellt, die
Verwaltung möge mit dem Land Niedersachsen Gespräche aufnehmen mit dem
Ziel, die Luftmessstation im
Industriegebiet Hafen in die Innenstadt zu verlegen. Der Rat hat in seiner
Sitzung am 26.05.2005 (VO/1508/05) den Antrag in den Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz überwiesen, da seine Verwirklichung eine fachliche und
sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert. In
der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.02.2007 hat
die Verwaltung vorgetragen, dass das Land die Verlegung der Messstation in die
Innenstadt verweigert. Eine zusätzliche Messstation im Innenstadtbereich könnte
nur aus Mitteln der Stadt Lüneburg eingerichtet werden; die Kosten belaufen
sich auf rd. 100.000 €. Alternativ
zu einer zusätzlichen Messstation hat das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
angeboten, in 2008 ein Berechnungsmodell für die Stadt Lüneburg zu erstellen,
das auf Modellberechnungen ohne zusätzliche Messstation basiert. Die Sachkosten
der Modellberechnung liegen zwischen 50.000 € und 60.000 € für den
Erwerb von Hard- und Software. Beide Alternativen wurde dem Ausschuss für
Umwelt und Verbraucherschutz am 05.02.2007 vorgestellt. Der Ausschuss für
Umwelt und Verbraucherschutz hat daraufhin einstimmig beschlossen, die
Verhandlungen mit dem Land weiterzuführen mit dem Ziel, eine Messstation im
Innenstadtbereich zu erhalten. Mit
dem jetzt vorliegenden Antrag vom 02.05.2007 beantragt die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, die Stadt möge sich nun doch an dem Programm
(Berechnungsmodelle) zur flächendeckenden Erhebung von Feinstäuben, Stickoxiden
und anderen Luftschadstoffen in Innenstädten des Landes Niedersachsen
beteiligen. Die Verwaltung solle beauftragt werden, Verhandlungen mit den
entsprechenden Behörden zu führen, um den erforderlichen Datenkatalog
abzugleichen und eine Kostenaufstellung vorzunehmen. Aktuelle
Sachdarstellung: Dem Land Niedersachsen ist das Ergebnis der Beratung des
Ausschusses (05.02.2007) mitgeteilt
worden. Auf eine Modellrechnung würde verzichtet, eine zusätzliche,
innenstadtnahe Messstation möge errichtet werden. In dem sogenannten "Feinstaub-Urteil" des
Bundesverwaltungsgerichts vom 27.09.2007 verweist das Gericht auf die
Zuständigkeit der Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Luftreinhalte- und
Aktionsplänen. Nachdem in Niedersachsen das Land für die drei Kommunen
Hannover, Braunschweig und Burgdorf Luftreinhaltepläne erarbeitet hat, hat im
März 2007 die Landesregierung die Zuständigkeit für die Erstellung derartiger
Pläne auf die Kommunen verlagert. In den meisten anderen Bundesländern wird ob
der hauptsächlich überregionalen Herkunft der Feinstäube die Zuständigkeiten
bei den Ländern gesehen. Das Messnetz zur landesweiten Messung der
Luftqualität betreibt weiterhin das Land. Derzeit besteht für Lüneburg kein Hinweis auf
Handlungsbedarf. Die Messstation in Lüneburg hat folgende
Grenzwert-Überschreitungen bei Feinstaub festgestellt: 2005: 11 Überschreitungen 2006: 11 Überschreitungen 2007:
2 Überschreitungen bis 24.10.2007 Nach Rechtslage werden erst nach 35 Überschreitungen
der Tagesmittel-Grenzwerte pro Jahr Maßnahmen erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung wird nach wie vor eine reine
Berechnung von Feinstaubwerten für die Innenstadt, ohne aktuelle,
aussagekräftige Messungen am Stadtring, abgelehnt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
1200.40000 Haushaltsjahr: 2007 e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz lehnt den Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab und bekräftigt seinen am 05.02.2007 gefassten
Beschluss. |
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