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Vorlage - VO/2599/07  

 
 
Betreff: Feinstaubbelastungen in der Innenstadt ermitteln (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.05.2007)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Schulz, Volker
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
07.11.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz abgelehnt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

 

Allgemeines

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 12.04.2005 den Antrag gestellt, die Verwaltung möge mit dem Land Niedersachsen Gespräche aufnehmen mit dem Ziel,  die Luftmessstation im Industriegebiet Hafen in die Innenstadt zu verlegen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.05.2005 (VO/1508/05) den Antrag in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen, da seine Verwirklichung eine fachliche und sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.02.2007 hat die Verwaltung vorgetragen, dass das Land die Verlegung der Messstation in die Innenstadt verweigert. Eine zusätzliche Messstation im Innenstadtbereich könnte nur aus Mitteln der Stadt Lüneburg eingerichtet werden; die Kosten belaufen sich auf rd. 100.000 €.

 

Alternativ zu einer zusätzlichen Messstation hat das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim angeboten, in 2008 ein Berechnungsmodell für die Stadt Lüneburg zu erstellen, das auf Modellberechnungen ohne zusätzliche Messstation basiert. Die Sachkosten der Modellberechnung liegen zwischen 50.000 € und 60.000 € für den Erwerb von Hard- und Software. Beide Alternativen wurde dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.02.2007 vorgestellt. Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat daraufhin einstimmig beschlossen, die Verhandlungen mit dem Land weiterzuführen mit dem Ziel, eine Messstation im Innenstadtbereich zu erhalten.

 

Mit dem jetzt vorliegenden Antrag vom 02.05.2007 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Stadt möge sich nun doch an dem Programm (Berechnungsmodelle) zur flächendeckenden Erhebung von Feinstäuben, Stickoxiden und anderen Luftschadstoffen in Innenstädten des Landes Niedersachsen beteiligen. Die Verwaltung solle beauftragt werden, Verhandlungen mit den entsprechenden Behörden zu führen, um den erforderlichen Datenkatalog abzugleichen und eine Kostenaufstellung vorzunehmen.

 

 

Aktuelle Sachdarstellung:

 

Dem Land Niedersachsen ist das Ergebnis der Beratung des Ausschusses (05.02.2007)  mitgeteilt worden. Auf eine Modellrechnung würde verzichtet, eine zusätzliche, innenstadtnahe Messstation möge errichtet werden.

In dem sogenannten "Feinstaub-Urteil" des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.09.2007 verweist das Gericht auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen.

Nachdem in Niedersachsen das Land für die drei Kommunen Hannover, Braunschweig und Burgdorf Luftreinhaltepläne erarbeitet hat, hat im März 2007 die Landesregierung die Zuständigkeit für die Erstellung derartiger Pläne auf die Kommunen verlagert. In den meisten anderen Bundesländern wird ob der hauptsächlich überregionalen Herkunft der Feinstäube die Zuständigkeiten bei den Ländern gesehen.

Das Messnetz zur landesweiten Messung der Luftqualität betreibt weiterhin das Land.

 

Derzeit besteht für Lüneburg kein Hinweis auf Handlungsbedarf.

Die Messstation in Lüneburg hat folgende Grenzwert-Überschreitungen bei Feinstaub festgestellt:

            2005:               11 Überschreitungen

            2006:               11 Überschreitungen

            2007:                 2 Überschreitungen  bis 24.10.2007

Nach Rechtslage werden erst nach 35 Überschreitungen der Tagesmittel-Grenzwerte pro Jahr Maßnahmen erforderlich.

Aus Sicht der Verwaltung wird nach wie vor eine reine Berechnung von Feinstaubwerten für die Innenstadt, ohne aktuelle, aussagekräftige Messungen am Stadtring, abgelehnt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         40 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja           X

            Nein      

            Haushaltsstelle:   1200.40000

            Haushaltsjahr:     2007

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab und bekräftigt seinen am 05.02.2007 gefassten Beschluss.