Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im
Rahmen der Vorlage einer aktuellen PISA-Studie wird jeweils, oftmals von neuem,
über die Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme in der Bundesrepublik
diskutiert. Ein
wichtiger Aspekt jeder Diskussion ist die Frage, mit welchen Chancen und
Erfolgsmöglichkeiten Kinder aus unterschiedlichen Lebenslagen und Milieus die
Schule durchlaufen können. Dabei
wird in der allgemeinen Diskussion immer wieder die schlechte
„Startposition“ von Kindern aus bildungsfernen Familien beklagt.
Sehr häufig geht die Distanz zur Bildung in diesen Familien mit schwierigen
wirtschaftlichen Verhältnissen einher. Im
Zuge der „HARTZ“-Gesetzgebung wurden finanzielle Beihilfen für die
Erstausstattung von Schulkindern gestrichen. Diese Beträge sind jetzt
Bestandteil der (erhöhten) pauschalierten Regelsätze. Oft gelingt es aber den Erziehungsberechtigten in
den betroffenen Haushalten nicht, die notwendigen Mittel für die
Schulausstattung rechtzeitig „beiseite zu legen“. Auch
wenn sich über die Notwendigkeit der Höhe einzelner Positionen streiten lässt,
die in der Landeszeitung vom 29.08.07 dargestellten Kosten für eine Ausstattung
stellen eine erhebliche Belastung für jedes Familienbudget dar. Nach
dem Runderlass des Kultusministeriums vom 11.03.2005 ist in Niedersachsen nur
derjenige vom Entgelt für die Ausleihe von Schulbüchern befreit, der Leistungen
nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Die
weiteren Kosten für Arbeitshefte, Mappen, Stifte usw. sind von den Familien zu
tragen. Im
Ergebnis verfügen Erstklässler aus diesen Haushalten oftmals über eine nicht
vollständige Ausstattung, was sich bereits in den ersten Wochen des
Schulbesuchs in der Grundschule zeigt. Die Schule selbst hat nur sehr geringe
Möglichkeiten für einen Ausgleich zu sorgen. Nach
einer der Schulverwaltung vorliegenden Aufstellung sind im laufenden Schuljahr
2007/2008 durchschnittlich 100 Grundschüler pro Jahrgang ( 16 % ) vom Entgelt
für die Ausleihe befreit. Um
die „Startposition“ in den Schulalltag dieser Kinder zu verbessern,
schlägt die Verwaltung vor, dass dieser Personenkreis für die Erstausstattung
zu Beginn der Grundschulzeit eine Unterstützung erhält. Dies kann in Form einer
einmaligen Beihilfe von 50,- € erfolgen, die gegen Vorlage der
entsprechenden Belege über die Schule mit dem Schulträger abgerechnet wird. Die
Kosten pro Schuljahr lassen sich bei noch konstanten Einschulungszahlen in den
nächsten Jahren mit 100 Erstklässler x 50,-
€ = 5.000 € beziffern. Vorrangig
wird eine Finanzierung dieser Mittel über Sponsoren und Spender angestrebt; die
Verwaltung wird dazu die entsprechenden Gespräche führen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 5.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: 2008 e) mögliche Einnahmen: aus Sponsoring /
Spenden Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss empfiehlt, dass ab Schuljahr 2008/2009 die Familien, die vom
Entgelt für die Ausleihe von Schulbüchern befreit sind, eine einmalige Beihilfe
von 50,- € für die Ausstattung des Erstklässlers erhalten. Die
Schulverwaltung wird aufgefordert, rechtzeitig vor Schuljahresbeginn im Kontakt
mit den Grundschulen eine Regelung für die Abwicklung der Beihilfen zu
entwickeln. Die
finanzielle Umsetzung des Vorhabens soll im Kontakt mit möglichen Sponsoren
oder Spendern sicher gestellt werden. Über
den Fortgang der Angelegenheit ist im Schulausschuss zu berichten. |
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