Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Stadt Lüneburg hat in den letzten Jahren die
Versorgungssituation für Kinder aller Altersstufen durch die Schaffung neuer
Angebote kontinuierlich verbessert. Während die Versorgungsquote in der Stadt
Lüneburg für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren bei nunmehr über 95 % liegt und damit in der Praxis eine
Vollversorgung darstellt, liegt der Schwerpunkt der Bemühungen nunmehr auf dem
Gebiet der Schaffung neuer Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vor Vollendung
des 3. Lebensjahres. Hierzu hat der Jugendhilfeausschuss bereits im Jahre 2005
einen Stufenplan beschlossen, der eine Versorgungsquote von ca. 22 % für alle
Kinder unter 3 Jahren zum Ziel hatte. Zu diesem Zeitpunkt existierten in der
Stadt Lüneburg insgesamt 92 Krippenplätze, zusätzlich wurden ca. 90 Kinder in
Tagespflegestellen betreut. Innerhalb des letzten Jahres wurde das Angebot an
Krippenplätzen durch die Schaffung von 97 neuen Plätzen mehr als verdoppelt. Im
Einzelnen geschah dies in folgenden Einrichtungen: Þ AWO-Kita Kaltenmoor = 15 Plätze Þ AWO-Kita Julius-Wolff-Straße = 15
Plätze Þ Kita Paul-Gerhard-Gemeinde = 15
Plätze Þ Kita Sonnenschein im Schaperdrift = 37
Plätze Þ Kita Klinikum = 15 Plätze. Im September 2007 konnten jetzt 2 weitere neue Einrichtungen
in den Ortsteilen Häcklingen und Rettmer den Betrieb aufnehmen, und zwar Þ die neue Kinderkrippe des
Elternvereins Die Rübe e.V. mit 2 Krippengruppen und 22 Plätzen, Þ der Montessori-Verein Lüneburg e.V.
mit einer Regelgruppe (22 Plätze) und einer Krippengruppe mit 12 Plätzen. Insgesamt steigt damit die Zahl der Krippenplätze in
Lüneburg auf 223 Plätze. Gemeinsam mit den jetzt in Tagespflege betreuten 110
Kindern ergibt dies eine Versorgungsquote von 17,2 % im Krippenbereich. Im
Vergleich dazu beträgt nach dem jüngst veröffentlichten Bericht der
Bundesregierung mit Stand 2006 diese Quote lediglich 5,1 % in Land
Niedersachsen, 8,0 % in allen alten Bundesländern sowie 12,1 % bezogen auf das gesamte Bundesgebiet. Die Schaffung der neuen Einrichtungen durch die beiden
freien Träger ist naturgemäß mit einer Förderung der Betriebskosten durch die
Stadt Lüneburg verbunden. Wie für alle anderen Einrichtungen auch ist mit den
Betreibern eine vertragliche Vereinbarung über einen entsprechenden
Betriebskostenzuschuss zu treffen. Dabei sind die jeweils unterschiedlichen
Bedingungen des Betriebes zu berücksichtigen und eine auf den Einzelfall
zugeschnittene Zuschusshöhe zu ermitteln, die sich am voraussichtlichen Defizit
des Betriebes orientiert. Der Zuschuss selbst ist danach aus Gründen der
Praktikabilität und wegen der größeren Planungssicherheit für beide Vertragsparteien
als Pauschalbetrag pro Platz festzulegen. Durch den Verein RÜBE e.V. ist eine nachvollziehbare
Kostenkalkulation erstellt und gemeinsam mit dem Bereich Kinder und Familie
überarbeitet worden. Auf der Grundlage der nicht anderweitig (durch Zuschüsse
Dritter, Elternbeiträge, Eigenleistungen) gedeckten Betriebskosten beträgt der
Zuschussbetrag danach 508,-- € je Monat und Platz. Bei vollständiger
Belegung über das gesamte Jahr entsteht so eine Zuschussleistung der Stadt in
Höhe von insgesamt 134.112 €. Im Vergleich hierzu würde der Fehlbedarf für eine von der
Stadt betriebene Einrichtung mit 2 Krippengruppen und entsprechenden
Öffnungszeiten im Durchschnitt aller städtischen Kitas ca. 154.000 €
betragen. Insofern bewegt sich der beantragte Zuschuss in einer durchaus
vertretbaren Höhe. Der vorgesehene Vertragsentwurf ist darüber hinaus mit einer
Revisionsklausel versehen, der es beiden Vertragsparteien nach Ablauf des
ersten Betriebsjahres ermöglicht, Neuverhandlungen zu verlangen, wenn sich
herausstellen sollte, dass das tatsächliche Betriebsergebnis erheblich von der
vorliegenden Kalkulation abweicht. Der Entwurf des Vertrages ist der Vorlage beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: jährlich 134.000 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: ^ 2008 e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Vertrag-Rübe
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Elternverein Die
RÜBE e.V. einen Betriebskostenzuschussvertrag über die neu errichtete Krippe im
Ortsteil Häcklingen nach dem beiliegenden Entwurf abzuschließen. |
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