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Vorlage - VO/2567/07  

 
 
Betreff: ESF-Modellprogramm "Schulverweigerung - Die 2. Chance", Verlängerung der Förderperiode
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Angela Lütjohann
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
24.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. (VSE) und die VHS Lüneburg haben sich erfolgreich als gleichberechtigte Kooperationspartner für das ESF-Projekt „Koordinierungsstelle Schulverweigerung - Die 2. Chance“ in Kooperation mit den Jugendämtern von Stadt und Landkreis Lüneburg, sowie einzelner Schulen beworben. Das eingereichte Konzept konnte dadurch überzeugen, dass es gelungen ist, eine gemeinsame Verantwortung aller beteiligten Projektpartner in der Region herzustellen und die Erfahrungen des VSE mit stark sozialräumlich ausgerichteter Arbeitsweise und Erfahrung mit schul- und jugendhilfepolitisch relevanten Projekten und Angeboten, sowie der VHS als großem außerschulischem Bildungsträger mit umfangreichen Erfahrungen im Bereich des 2. Bildungsweges wie Erwerb von Schulabschlüssen, in bezug auf neue Lernarrangements oder Aufarbeiten schulischer Defizite zu verknüpfen.

 

Das Projekt mit dem Förderzeitraum September 2006 bis Oktober 2007 wurde dem JHA am 15.02.07 genauer vorgestellt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nun entschieden, die Förderungen der Lokalen Koordinierungsstellen zunächst kurzfristig bis zum 31.08.2008 zu verlängern und im Anschluss an diese Verlängerung eine neue, langfristige Förderung der Lokalen Koordinierungsstellen aus Mitteln der neuen ESF-Förderperiode 2007-2013 vorzunehmen. 

 

Für den 1. Verlängerungszeitraum bis zum 31.08.08 sind u.a. neue Anträge mit bestätigten Kooperationsvereinbarungen und Kofinanzierungszusagen bis zum 24.10.07 einzureichen.

 

Nach knapp 1jähriger Laufzeit des ESF-Modellprogramms „Schulverweigerung - Die 2. Chance“ in Lüneburg liegen erste Erfahrungen in der Kooperation der verschiedenen Institutionen und im Zusammenwirken mit  den Hilfen zur Erziehung in der Einzelfallarbeit vor, die sich mit denen zu Beginn des Vorhabens decken. Der Fachbereich Familie und Bildung sieht das ESF-Programm als qualitativ wertvolles Instrument an, mit dem der Anteil der Schulverweigerungsproblematik in den Jugendhilfefällen gezielt intensiv mit schulischen und außerschulischen Bildungsträgern und weiteren Netzwerkpartnern bearbeitet wird. Über das Modellprogramm kann in Lüneburg eine spezifische Maßnahme vorgehalten werden, die über laufende Hilfen zur Erziehung und den Aufwand der Koordinierungsstelle weitestgehend kofinanziert ist. Für den Fall, dass ein Mädchen oder Junge nicht oder noch nicht Leistungen nach dem SGB VIII in Anspruch nimmt,  könnte für sie ein Kostenaufwand in Höhe von monatlich 611,00 € anfallen, sofern dieser nicht durch andere Teilnehmer/Teilnehmerinnen kompensiert wird. Diesem Aufwand steht eine Leistung im Wert von 1.111,00 € gegenüber. Zu berücksichtigen ist, dass eine Teilnahmevoraussetzung an dem Programm der festgestellte Jugendhilfebdarf ist. Bisher konnten Mädchen und Jungen an dem Programm teilnehmen ohne dass ein Kostenaufwand außerhalb der laufenden Jugendhilfe angefallen ist. Die für das Jugendamt der Stadt Lüneburg reservierten 10 Plätze wurden bisher vollständig in Anspruch genommen. Zur Zeit liegen Teilnahmeanfragen vor, die noch nicht berücksichtigt werden können.

 

Seitens des Fachbereichs Familie und Bildung wird die Verlängerung des ESF-Modellprogramms begrüßt und durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Koordinierungsstelle aus VSE und VHS gestützt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                        30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:                                                

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja                                         gegenfinanziert über  Kosten für Hilfen zur Erziehung

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen: