Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. (VSE) und die VHS Lüneburg
haben sich erfolgreich als gleichberechtigte Kooperationspartner für das
ESF-Projekt „Koordinierungsstelle Schulverweigerung - Die 2.
Chance“ in Kooperation mit den Jugendämtern von Stadt und Landkreis
Lüneburg, sowie einzelner Schulen beworben. Das eingereichte Konzept konnte
dadurch überzeugen, dass es gelungen ist, eine gemeinsame Verantwortung aller
beteiligten Projektpartner in der Region herzustellen und die Erfahrungen des
VSE mit stark sozialräumlich ausgerichteter Arbeitsweise und Erfahrung mit
schul- und jugendhilfepolitisch relevanten Projekten und Angeboten, sowie der
VHS als großem außerschulischem Bildungsträger mit umfangreichen Erfahrungen im
Bereich des 2. Bildungsweges wie Erwerb von Schulabschlüssen, in bezug auf neue
Lernarrangements oder Aufarbeiten schulischer Defizite zu verknüpfen. Das
Projekt mit dem Förderzeitraum September 2006 bis Oktober 2007 wurde dem JHA am
15.02.07 genauer vorgestellt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat nun entschieden, die Förderungen der Lokalen
Koordinierungsstellen zunächst kurzfristig bis zum 31.08.2008 zu verlängern und
im Anschluss an diese Verlängerung eine neue, langfristige Förderung der
Lokalen Koordinierungsstellen aus Mitteln der neuen ESF-Förderperiode 2007-2013
vorzunehmen. Für
den 1. Verlängerungszeitraum bis zum 31.08.08 sind u.a. neue Anträge mit
bestätigten Kooperationsvereinbarungen und Kofinanzierungszusagen bis zum
24.10.07 einzureichen. Nach
knapp 1jähriger Laufzeit des ESF-Modellprogramms „Schulverweigerung - Die
2. Chance“ in Lüneburg liegen erste Erfahrungen in der Kooperation der
verschiedenen Institutionen und im Zusammenwirken mit den Hilfen zur Erziehung in der
Einzelfallarbeit vor, die sich mit denen zu Beginn des Vorhabens decken. Der Fachbereich
Familie und Bildung sieht das ESF-Programm als qualitativ wertvolles Instrument
an, mit dem der Anteil der Schulverweigerungsproblematik in den
Jugendhilfefällen gezielt intensiv mit schulischen und außerschulischen
Bildungsträgern und weiteren Netzwerkpartnern bearbeitet wird. Über das
Modellprogramm kann in Lüneburg eine spezifische Maßnahme vorgehalten werden,
die über laufende Hilfen zur Erziehung und den Aufwand der Koordinierungsstelle
weitestgehend kofinanziert ist. Für den Fall, dass ein Mädchen oder Junge nicht
oder noch nicht Leistungen nach dem SGB VIII in Anspruch nimmt, könnte für sie ein Kostenaufwand in Höhe von
monatlich 611,00 € anfallen, sofern dieser nicht durch andere
Teilnehmer/Teilnehmerinnen kompensiert wird. Diesem Aufwand steht eine Leistung
im Wert von 1.111,00 € gegenüber. Zu berücksichtigen ist, dass eine
Teilnahmevoraussetzung an dem Programm der festgestellte Jugendhilfebdarf ist.
Bisher konnten Mädchen und Jungen an dem Programm teilnehmen ohne dass ein
Kostenaufwand außerhalb der laufenden Jugendhilfe angefallen ist. Die für das
Jugendamt der Stadt Lüneburg reservierten 10 Plätze wurden bisher vollständig
in Anspruch genommen. Zur Zeit liegen Teilnahmeanfragen vor, die noch nicht
berücksichtigt werden können. Seitens
des Fachbereichs Familie und Bildung wird die Verlängerung des
ESF-Modellprogramms begrüßt und durch eine Kooperationsvereinbarung mit der
Koordinierungsstelle aus VSE und VHS gestützt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja gegenfinanziert
über Kosten für Hilfen zur Erziehung Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: |
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