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Vorlage - VO/2531/07  

 
 
Betreff: 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich "Lüneburger Straße /Häcklinger Weg"
Änderungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, das bisher gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen Firma Garbersbau und das bisher als Umspannwerk genutzte Gelände der EON-AVACON einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen.

Der Änderungsbereich liegt vollständig auf dem Gebiet der früheren Gemeinde Rettmer, wird aber auch über den zur Ortschaft Oedeme gehörenden Häcklinger Weg erschlossen. Eine Anhörung der Ortschaften Rettmer und Oedeme im Sinne der NGO ist daher erforderlich.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist gegenwärtig als Art der baulichen Nutzung noch „Gewerbegebiet“ und „Fläche für Versorgungsanlagen“ (Umspannwerk) dargestellt. Vorgesehen ist nunmehr eine Darstellung als Sondergebiet (SO) für Einzelhandel, Gewerbliche Baufläche, Gemischte Baufläche und Wohnbaufläche, um die Realisierung der geplanten Vorhaben zu ermöglichen.

Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert.

Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 8,45 ha und ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den vorgenannten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ vorgesehen.

Als erster Verfahrensschritt zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist zunächst der Änderungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 (M---F_Plan -304nd--CAD--58_-304nderungsbereich Sept 07 Layout1 -(1-)) (166 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht 131.FPlanxls (18 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ in einem 58. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von Sondergebiet (Einzelhandel), Wohnbaufläche und gemischter Baufläche.
  2. Im Rahmen des Verfahrens zur 58. Änderung der Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.