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Sachverhalt: Der
stellvertretende Stadtbrandmeister Erich Hansen wurde mit Wirkung zum
18.12.2001 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zur
Stadt Lüneburg berufen und zum stellverstretenden Stadtbrandmeister ernannt.
Die Amtszeit endet mit Ablauf des 17.12.2007. Herr Hansen steht auf eigenen
Wunsch für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung. Entsprechend
den Vorschriften des Nds. Brandschutzgesetzes hat die Versammlung der
Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter am 12.07.2007 einen Wahlvorschlag für
die Funktion des stellvertretenden Stadtbrandmeisters abgegeben. Aus dem
Gremium wurde Herr Thorsten Diesterhöft für eine Amtszeit von sechs Jahren
vorgeschlagen. Nach Rücksprache mit Herrn Stadtbrandmeister Kleps und dem
Bereich Personal & Interner Service der Stadt Lüneburg scheint es
zweckmäßig, die Amtzeit des stellvertretenden Stadtbrandmeisters am 01.01.2008
beginnen zu lassen. Der
Kreisbrandmeister wurde vorab angehört und hat keine Bedenken gegen den
Wahlvorschlag erhoben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Auf
Vorschlag der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter sowie nach Anhörung des
Kreisbrandmeisters wird gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes
beschlossen, Herrn Thorsten Diesterhöft für die Dauer von sechs Jahren ab dem
01.01.2008 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum
stellvertretenden Stadtbrandmeister zu ernennen. |
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