Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nunmehr liegt das Niedersächsische
Schulgesetz i.d.F. des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens v. 25.06.2002 vor. Die dort vorgesehenen
Veränderungen werden gemeinhin auch mit dem Begriff einer Schulstrukturreform
umschrieben. Des weiteren ist zum 01.01.2004 die Schulentwicklungsplanung
fortzuschreiben, in der die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines
regional ausgeglichenen Bildungsangebotes im Land zu schaffen sind. Beide
Themenbereiche sind also eng miteinander verknüpft und sollten zukünftig
zusammen betrachtet werden. Diese Sitzung sollte verwendet
werden, um den Hintergrund für die kommende Diskussion zu schaffen. In diesem Zusammenhang muss
deutlich festgestellt werden, dass sowohl in Stadt als auch im Landkreis die
Schülerzahlen mindestens bis zum Einschulungsjahr 2008 im Grundschulbereich
ganz sicher noch deutlich wachsen werden. Dies hat natürlich mit einer gewissen
Verzögerung Auswirkungen auf die nachfolgenden Klassen. Dies auch vor dem
Hintergrund der sog. Schulverwaltungsreform. Auch in den Jahren 2009 – 2016 ist
mit Einschulungen mindestens auf dem jetzigen Niveau zu rechnen. In den
weiteren Lesungen muss deshalb auch diskutiert werden, ob das Stammklassenprinzip
aufrecht erhalten werden kann. Auswirkungen auf die Einzugsbereiche
hat insbesondere die Entscheidung des Landkreises, in Bardowick eine Realschule
zu errichten. Dies wird noch zu diskutieren sein. Im Rahmen der Schulstrukturreform
ist u.a. über folgende grundlegenden Veränderungen (nicht abschließend
aufgezählt) zu diskutieren: a.)
Grundschulen -
Eingangsstufen -
Sprachförderung -
Verlässliche
Grundschulen, VGS, Ganztagsschulen, b.)
Regelungen
im Zusammenhang mit der Einrichtung und Anbindung von Förderstufen, c.)
Mögliche
Einrichtung kooperativer Haupt- und Realschulen, d.)
Einrichtung
von Ganztagsangeboten, e.)
Verkürzung
der Schulzeit an Gymnasien, f.)
Elternwille,
Wettbewerb, Schuleinzugsbereich und Kapazitäten bei der Aufnahme an
weiterführenden Schulen. Aus Sicht der Verwaltung ist in
diesem Zusammenhang ganz deutlich darauf hinzuweisen, dass all diese
Veränderungen zwar möglichst zügig durchgeführt werden sollen, frühestens
jedoch zum August 2004, da hierfür genaueste Vorbereitungen bis ins Detail erforderlich
sind. Von besonderer Bedeutung dürfte hierbei auch sein, dass die Stadt
Lüneburg wie andere Kommunen auch zu einem aufwändigen Schulneubauprogramm
finanziell nicht in der Lage ist. Bisherige Schulgebäude sind müssen vor diesem
Hintergrund möglichst effizient weiter genutzt werden können.
Organisatorisch muss hier durch die
Schulen flexibel reagiert werden. In dem nachfolgenden Schaubild
ist der Versuch unternommen, die Gesamtproblematik darzustellen, wobei auch
schon eine gewissen Grobstruktur dargestellt sein könnte. In diesem
Zusammenhang sind auch die nachfolgenden Fragen zu diskutieren: 1.
erhalten die
Ganztagsschulen übergreifende Einzugsbereiche/Schulbezirke (A-F-S, SZ
Kaltenmoor? 2.
Besteht im Rahmen der
Schulstrukturreform die Bereitschaft einer übergreifenderen Neuordnung (z.B.
kooperierende HS + RS à wenn man sich die
jetzigen Schülerzahlen der HS und die Absicht der Reform betrachtet, drängt
sich mindestens diese Frage auf), 3.
Sollen
künftige Förderzentren grundsätzlich an eine Schulform angegliedert werden oder
soll es Einzelfallentscheidungen geben. Hierbei dürfte besonders der
Elternwille bzw. deren Schulwahl-Verhalten sprechen. Eine gewisse
(nachgeordnete) Rolle spielt aber auch die Bereitstellung von Ressourcen des
Schulträgers (personelle Ausstattung im päd. Schulverwaltungsbereich
(Koordinatoren, Sekretärinnen usw.), dagegen die Tatsache, dass die
Förderzentren als Außenstellen betrieben würden und wiederum mehrere
Ansprechpartner in einem Gebäude vorhanden wären). 4.
Auf Grund der sich
vermutlich ändernden Schülerströme ist zu erwarten, dass die Übergangsquoten
zu den Hauptschulen sinken, die zu den Gymnasien vermutlich steigen werden. In
diesem Zusammenhang muss auch über die Zukunft der HS Stadtmitte beraten
werden. Denkbar ist die Einrichtung
einer kooperativen HS + RS (mit einem
einklassigen RS-Zug) - Zur Ermittlung der
Raumkapazitäten in den Schulen wurde zunächst einmal auf den bestehenden SEPL
zurückgegriffen – eine aktuelle Erhebung läuft zur Zeit – 5.
Soll es in
den 5. + 6. Schuljahrgängen weiterhin Schulbezirke geben oder soll auf dieses
Steuerungsinstrument verzichtet werden 6.
Bardowick erhält ab 2003
eine Realschule – erhalten Bardowicker Kinder weiterhin (auch teilweise) die
Möglichkeit zur Beschulung an der Christianischule bzw. Herderschule 7.
Kann zum jetzigen
Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Einzugsbereiche (Barendorf, Wendisch
Evern) für die Stadt Lüneburg unverändert bleiben. Folgende Struktur
soll als Diskussionsgrundlage dienen: Förderverbünde in der
Stadt Lüneburg
* ggf. Zuordnung zum
Einzugsbereich Oedeme
* Förderstufe Bardowick ist gymnasialer Einzugsbereich der Herderschule und gehörte damit in den Förderverbund Kreideberg ** Soll Schülern aus dem Bereich Bardowick teilweise eine Beschulung an der RS Kreideberg ermöglicht werden??
·
GS Häcklingen ggf. Zuordnung
zum Einzugsbereich Oedeme Förderverbünde des Landkreises Lüneburg
Um gleichmäßig große
Förderverbünde zu erhalten, ist eine Zuordnung der GS/OS Lüne ebf. zu
Stadtmitte denkbar. Die O-Stufe Lüne und die GS Lüne haben indessen beantragt,
eine Förderstufe (was als Ausnahme möglich ist) an der GS Lüne anzugliedern. Der Schulgrundsatzausschuss
sollte diese Sitzung dazu nutzen, um sich zunächst grundsätzlich über die
Problematik zu informieren und Strukturen (siehe o.g. Fragen unter 1.-8.) für
die weiteren Beratungen vorzugeben. Von Vorteil für die weitere Arbeit für die
Verwaltungen wäre bereits jetzt eine grundsätzliche Empfehlung in den Fragen: 1.
Soll es in
den 5. + 6. Schuljahrgängen weiterhin Schulbezirke geben oder soll auf dieses
Steuerungsinstrument verzichtet werden 2.
Kann zum jetzigen
Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Einzugsbereiche (Barendorf, Wendisch
Evern) für die Stadt Lüneburg unverändert bleiben. :
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 20,--€ aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Schulgrundsatzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt, die
notwendigen Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfes des Schulentwicklungsplanes
zu veranlassen und in den zuständigen kommunalen Schulausschüssen weiter zu
beraten. Bei Bedarf sollte der Schulgrundsatzausschuss beteiligt werden. Der Ausschuss
empfiehlt: - Grundsätzlich sollte zum jetzigen Zeitpunkt die Einrichtung von
Schulbezirken in den künftigen Förderstufen entsprechend der derzeitigen
Regelung bei den Orientierungsstufen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden - bei den weiteren
Planungsarbeiten wird davon ausgegangen, daß die Einzugsbereiche der GS
Barendorf und der GS Wendisch Evern weiterhin der Stadt Lüneburg zugeordnet
bleiben. :
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