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Vorlage - VO/2478/07  

 
 
Betreff: Hauptschulentwicklung in Stadt und Landkeis Lüneburg
hier: Hauptschule Kreideberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, Thomas
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
12.07.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Nachgang zur Sitzung des Schulausschusses am 08.05.07 hat es eine Vielzahl von Kontakten zwischen den Verwaltungen und Stadt und Landkreis wie auch zwischen den Fraktionen von Rat und Kreistag gegeben.  Eine einvernehmliche Lösung der Problematik konnte noch nicht erreicht werden.

Die Verwaltung hat allerdings mit der Landesschulbehörde inzwischen Einigkeit dahin erzielt, dass eine verbindliche Äußerung zur Vorführung des Vorhabens Hauptschule Kreideberg hinsichtlich der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003-2007 (IZBB) nunmehr noch bis zum 31.07.07 erfolgen kann.

 

Eine grundsätzliche Entscheidung, in welcher Weise die baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der Ganztagsschule (GTS) in Angriff genommen werden sollen, ist also noch im Monat Juli zu treffen.

 

Zur Verdeutlichung der Situation von Hauptschulen und insbesondere der Hauptschule Kreideberg wird nachstehende Sachverhaltsdarstellung gegeben.

 

Die „Arbeit in der Hauptschule“ ist durch Erlass des MK vom 03.02.2004 geregelt. Der Erlass stellt dabei auch auf die Veränderungen in der Lebens- und Berufswelt der Schülerinnen und Schüler ab. Mehr denn je hat die Hauptschule den Auftrag, ihre Absolventen durch die Vermittlung eines notwendigen Maßes an Grundwissen und lebensnaher Sachverhalte auf die Anforderungen einer Berufstätigkeit vorzubereiten. Nicht zuletzt deshalb ist durch die Einführung von Betriebs- und Praxistagen eine stärkere Verknüpfung zwischen der Schule und Wirtschaft vollzogen worden.

Der Erlass nennt als Aufgaben der Hauptschulen folgende Schwerpunkte:

Stärkung der Grundfertigkeiten und beruflichen Orientierung, Stärkung durch individuelle Förderung, durch Erziehung und Elternarbeit, Stärkung durch sozialpädagogische Unterstützung und durch Ganztagsangebote. 

 

Mit Schreiben vom 08.02.2007 weist die Landesschulbehörde die Schulträger Stadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg daraufhin, dass der Erlass von einer Mehrzügigkeit an Hauptschulen ausgeht. Nur bei einer Mehrzügigkeit „lassen sich Fachleistungskurse, Wahlpflichtkurse und Arbeitsgemeinschaften, in denen vor allem die älteren Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden, angemessen organisieren“.

 

Die Landesschulbehörde stellt weiterhin fest, dass der Trend rückläufiger Anmeldungen zur Hauptschule dazu führen kann, dass in den Jahrgängen 5 und 6, bei weniger als 24 Schülerinnen und Schülern gesamt, kombinierte Klassen gebildet werden müssen. D.h., diese Schule erhält nur die Lehrerstunden für eine Klasse und es erfolgt dementsprechend ein gemeinsamer Unterricht. Es ist nachvollziehbar, dass diese Form des Unterrichts auf wenig Akzeptanz bei den Eltern stößt.

 

Ausdrücklich wird im Erlass „die Arbeit an der Hauptschule“ in Ziffer 6.2 die Zusammenarbeit mit anderen Schulen des Sekundarbereichs I zugelassen. So wird dies zur Aufrechterhaltung eines ausreichend differenzierten Unterrichtsangebotes vorgesehen. Der Erlassgeber fordert die Schulträger sozusagen auf, die im Rahmen der Möglichkeiten des Schulgesetzes vorhandenen Formen der Zusammenarbeit von Schulen auch zu nutzen, um ein entsprechendes Bildungsangebot vorzuhalten, welches gerade den Hauptschülern optimale Bildungschancen bietet.

 

Im Rahmen dieser wichtigen Prämisse für einen möglichst breitfächrigen Unterricht sieht die VO zur Schulentwicklungsplanung ( VO-SEP ) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 02.12.06 in § 3 zur Größe von Schulen vor, dass die Hauptschule mindestens 2-zügig / höchsten 4-zügig sein sollte.

 

Sie darf (nur) dann einzügig geführt werden, wenn

 

  1. sie nicht nach § 106 (4) NSchG mit einer anderen Schule organisatorisch zusammengefasst werden kann,
  2. dadurch der bestehende Schulstandort erhalten bleibt,
  3. die Gefährdung einer benachbarten Hauptschule ausgeschlossen wird,
  4. eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit ( § 25 NSchG) mit einer anderen Hauptschule vereinbart wird und
  5. besondere regionale Verhältnisse dies erfordern.

 

Soweit es aus politischen Gründen nicht möglich ist, eine andere Hauptschule im Einzugsgebiet der Stadt Lüneburg zu schließen und deren Schüler auf andere Hauptschulen (auch) zugunsten der HS Kreideberg „zu verteilen“, müssen Maßnahmen zur Standortsicherung einer Hauptschule auf dem Kreideberg getroffen werden.

 

Bereits am 30.08.2002 hatte die Stadt beim Kultusministerium beantragt, an zwei Standorten in der Stadt sog. Ganztagszentren auszubauen. Mit Bescheid vom 10.02.03 wurde durch das MK der Bildung dieser Ganztagszentren grundsätzlich zugestimmt.

Unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Veränderungen scheint die Einrichtung von Ganztagsschulen ein Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Familien zu sein. Immer mehr Eltern benötigen durch die vermehrte Berufstätigkeit von Vater und Mutter, aber auch durch die Berufstätigkeit von Alleinerziehenden, teilweise in mehreren „Jobs“ aktiv, eine wirksame Hilfe bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder.

 

So sollten in den Stadtteilen Kaltenmoor und Kreideberg Ganztagszentren entstehen, die ein GTS-Angebot für alle Schulformen vorsehen. Es konnte bisher erreicht werden:

 

            Schule

GTS

 

Kaltenmoor

 

 

GS Anne-Frank-Schule

ja

 

HS Kaltenmoor

nein

aber: VA-Beschluss: Antrag wird vorbereitet

Kopernikus-Schule

nein

aber: VA-Beschluss: Antrag wird vorbereitet

Johanneum

ja

Umsetzung baulicher Maßnahmen wird vorbereitet

Kreideberg

 

 

GS Kreideberg

nein

aber: ÜMI / Nachmittagsbetreuung / Hort besteht

HS Kreideberg

ja

 

Christiani-Schule

ja

 

Herderschule

nein

aber: Angebot für Mittagstisch besteht

 

 

Wenn also an der Fortführung des bisherigen Konzeptes für Ganztagszentren mit ihren umfassenden Schulangeboten festgehalten werden soll, müssen hinsichtlich des Standortes Kreideberg weitere Überlegungen angestellt werden.

 

Dazu sollten für die Entwicklung der HS Kreideberg auch andere Formen der Schulorganisation in Betracht gezogen werden.

Andere Formen zum Weiterbetrieb eines Hauptschulangebotes auf dem Kreideberg können sein:

 

a)      die Zusammenlegung nach § 106 (1) NSchG mit einer anderen bisher selbständigen Schule derselben Schulform, hier: HS Stadtmitte, oder

b)      die Zusammenfassung nach § 106 (4) NSchG mit einer anderen bislang selbständigen Schule einer anderen Schulform, hier: Christiani-Schule. 

 

Soweit es keinen Entscheidung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise gibt, ist zu befürchten, dass die Hauptschule Kreideberg, wie bereits dargestellt, im allgemeinen Trend der Entwicklung langsam ihre Schüler verliert; daran würde sich die unumgängliche Entscheidung anknüpfen, diese Schule zu einen dann noch geeigneten Zeitpunkt auslaufen zu lassen. Dies bedeutet, dass die Schüler im Eingangsjahrgang Klasse 5 keine Schüler mehr aufnimmt. Möglich verbliebene Schüler würden dann benachbarte Hauptschulen aufsuchen.

Im Ergebnis ist die Schule dann nach § 106 (1) NSchG Aufzuheben.  

 

Voraussetzungen zur Zusammenlegung nach § 106 (1) NSchG:

 

Für den Schulträger muss ein schulisches Bedürfnis zur Zusammenlegung bestehen. Das Bedürfnis orientiert sich an den Anhaltspunkten:

 

            Entwicklung der Schülerzahlen,

            Interesse von Erziehungsberechtigten ( gilt hier eher nicht ),

            Ziele der Schulentwicklungsplanung.

 

Diese Auflistung ist nicht abschließend („insbesondere“); der Schulträger hat kein Ermessen, sondern ist bei Vorliegen des Bedürfnisses verpflichtet, eine schulorganisatorische Entscheidung zu treffen. Gemäß § 99 (1) NSchG besteht das Anhörungsrecht für den Stadtelternrat.

 

Zumindest zwei Merkmale sollten im vorliegenden Fall gegeben sein. Die Entwicklung der Schülerzahlen für die Aufnahmejahrgänge hat sich in den vergangenen Jahren als relativ stabil gezeigt.

 

Für das kommende Schuljahr liegen der HS Kreideberg aktuell 15 Anmeldungen (Stand 04.07.07) vor. Bei der aber tendenziell weiter zu erwartenden Abnahme der Anmeldungen für die Hauptschulen insgesamt, ist zu erwarten, dass diese Zahl im Trend auch für die HS Kreideberg weiter abnimmt.

 

Jahr der

Aufnahme

In

5.Klasse

In

7.Klasse

Schüler

insgesamt

Gesamtzahl

Klassen

 

 

 

 

 

 

1990

 

18

85

5

keine

10. Klasse

1991

 

23

78

4

 

1992

 

21

75

4

 

1993

 

26

92

5

 

1994

 

28

83

6

 

1995

 

26

117

8

 

1996

 

27

135

8

 

1997

 

32

148

8

 

1998

 

32

156

8

 

1999

 

32

161

8

 

2000

 

29

164

8

 

2001

 

31

151

8

 

2002

 

27

139

8

 

2003

 

20

138

8

 

2004

16

32

186

11

Wegfall der

O-Stufe

2005

19

32

201

10

 

2006

18

33

182

10

 

 

Weiteren Aufschluss kann dazu das vom Landkreis Lüneburg beabsichtigte Gutachten zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung geben.

Es kann das Ergebnis einer neu geordneten Schulentwicklungsplanung (SEP) im Landkreis Lüneburg sein, dass eine Zusammenlegung der HS Stadtmitte mit der HS Kreideberg den Zielen der SEP entspricht. Auch die veraltete Fassung des SEP hätte grundsätzlich nicht gegen eine Zusammenlegung gesprochen.


 

Gleichwohl ist aber die Größe der entstehenden Schule zu beachten. Bei der Zusammenlegung von Schulen verschmelzen zwei bisher selbständige Schulen desselben Schulform zu einer neuen Schule. Die bisherigen Schulen gehen unter.

Der § 2 der VO-SEP lässt ausdrücklich die Bildung von Außenstellen zu. Für die Schulform Hauptschule gilt die 4-Zügigkeit als Obergrenze.

 

Bereits heute erreicht aber die HS Stadtmitte teilweise die 4-Zügigkeit, so dass eine Zusammenlegung mit der HS Kreideberg in der Addition die zulässige Zügigkeit deutlich überschreitet. Es ist aber Praxis eine Überschreitung der Zügigkeiten hinzunehmen, wenn erkennbar wird, dass nach einem bestimmten Zeitraum (mittelfristig / 5 Jahre) die Gesamtschülerzahl in den Unterrichtsklassen derart sinkt, dass die 4-Zügigkeit generell eingehalten wird.

 

Von daher wäre die Zusammenlegung der beiden Hauptschulen ein geeignetes Mittel für eine Fortführung der Hauptschule als Außenstelle am Standort Kreideberg.

 

 

 

 

 

Kaltenmoor

Kreideberg

Stadtmitte

Insgesamt

 

 

Schüler-

Schüler-

Schüler-

Schüler-

 

 

zahlen

Kl.

zahlen

Kl.

zahlen

Kl.

zahlen

Kl.

Klasse 5

29

2

18

1

59

3

106

6

Klasse 6

37

2

23

1

63

3

123

6

Klasse 7

40

2

33

2

69

3

142

7

Klasse 8

38

2

35

2

65

3

138

7

Klasse 9

54

3

37

2

79

4

170

9

Klasse 10

34

2

36

2

45

2

115

6

Förderklasse

 

 

 

16

2

16

2

Zusammen

232

13

182

10

396

20

810

43

Statistikstichtag 14.09.06

 

 

Voraussetzungen für die Zusammenfassung nach § 106 (4) NSchG:

 

Der Schulträger kann zwei bislang selbständige Schulen unterschiedlicher Schulformen unter dem „Dach“ einer neu entstehenden Schule zusammen fassen. Die Hauptschule und die Realschule werden als nebeneinander bestehende, aber durch das gemeinsame „Dach“ verbundene Schulzweige geführt. Die Bezeichnung lautet dann Haupt- und Realschule.

Diese Zusammenfassung ist dabei rein organisatorisch, aber nicht pädagogisch.

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Zusammenarbeit der beiden Schulzweige besteht ein relativ großer Handlungsspielraum. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass beide Schulzweige in einem bestimmten Umfang schulformübergreifenden Unterricht anbieten und damit auch die Stundenplangestaltung vereinfachen. Da beide Schulen auf dem Kreideberg als Ganztagsschulen (GTS) geführt werden, kann dies zu einer deutlichen Steigerung der Attraktivität der GTS-Angebote führen.

 

Nach § 3 der VO-SEP kann der Hauptschulzweig einer zusammengefassten Haupt- und Realschule einzügig geführt werden, soweit die Haupt- und Realschule mindestens dreizügig ist. Dies ist bei der bestehenden Größe der Christiani-Schule zweifelsfrei gegeben. Allerdings wird vorausgesetzt, dass der Hauptschulzweig mindestens 1-zügig, also mit mind. 24 Schülern, geführt wird. Das Erreichen dieser Größe kann bei der tendenziell weiter zu erwartenden Abnahme der Anmeldungen für die Hauptschulen für den Kreideberg als problematisch angesehen werden.

 

Die Bestimmungen zur Zügigkeit gelten für jeden Schulzweig einzeln für sich. Für die Hauptschule wie für die Realschule gilt die 4-Zügigkeit als Obergrenze.

 

Gemäß § 99 (1) NSchG besteht das Anhörungsrecht für den Stadtelternrat.

Auch die Zusammenfassung ist ein geeignetes Mittel, den Standort der Hauptschule auf dem Kreideberg zu sichern.

 

In der Abwägung beider Alternativen kann die Zusammenfassung nach § 106 (4) NSchG die größere Chance für die Hauptschule bieten, sie bleibt schließlich als pädagogisch eigenständiger Schulzweig erkennbar. Es ist für die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte, Eltern und andere am Schulleben Beteiligte  in stärkerem Maße eine Identifikation mit der Hauptschule möglich.

 

Nicht entlastet ist allerdings der Schulzweig Hauptschule von der Vorgabe, dauerhaft mindestens eine Einzügigkeit nachzuweisen. Diese Verpflichtung kann als gemeinsame Aufgabe der unter einem Dach agierenden Schulen verstanden werden, um so nachhaltig den Schulstandort zu sichern.

 

 

Genehmigung durch die Landesschulbehörde

 

Für jede dieser Entscheidungen des Schulträgers ist eine Genehmigung nach § 106 (6) NSchG durch die Landesschulbehörde erforderlich. Die Landesschulbehörde beteiligt auch nach § 80 PersVG der Lehrerpersonalrat.

Die Genehmigung bei einer Zusammenlegung nach § 106 (1) NSchG beinhaltet auch die Genehmigung der Außenstelle.

 

Inanspruchnahme der IZBB-Zuwendung

 

Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion scheint der ursprünglich beabsichtigte Ausbau der Ganztagsschule nicht mehr sinnvoll. Es sollte vielmehr eine Planung verfolgt werden, die durch ein geeignetes Bauvolumen einen wirksamen Beitrag zur Sicherung des Hauptschulstandortes auf dem Kreideberg  darstellt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, alle Baumaßnahmen, die eine Verbesserung am vorhandenen Gebäude (Sanierung, Modernisierung) bedeuten, durchzuführen.

Auf den Ausbau eines eigenen Mensabereichs wird aber verzichtet; die vorhandene Mensa der Christiani-Schule wird mitgenutzt.

 

Gemeinsam mit der Hauptschule wird kurzfristig festgelegt, welche Räume an das vorhandene Gebäude „angedockt“ werden müssen, um ein ausreichendes Maß an Freizeit- und Bewegungsflächen im Sinne des vorliegenden pädagogischen Konzeptes und dem Raumprogramm für die GTS anzubieten.

 

Die beabsichtigte Dreifeld-Sporthalle wird gebaut.

 

Um die notwendige Zeit für die Umplanung der Baumaßnahmen zu gewinnen, wird das Gespräch mit der Landesschulbehörde gesucht, um eine weitere Verlängerung der Erklärungsfrist hinsichtlich der endgültigen Größe des Vorhabens zu erreichen.

In der Anlage zu dieser Vorlage ist der bisherige entsprechende Schriftverkehr mit der Landesschulbehörde beigefügt.

 

Gleichzeitig sollte nach Auffassung der Verwaltung im Gespräch mit dem Land versucht werden, die beim Vorhaben GTS Hauptschule Kreideberg nicht zum Einsatz kommenden Fördermittel für andere GTS-Vorhaben in Stadt oder Landkreis Lüneburg einzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      15,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Schriftverkehr mit der Landesschulbehörde

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Standort einer Hauptschule auf dem Kreideberg wird im Rahmen des Konzeptes zum Ganztagszentrum Kreideberg aufrecht erhalten.

 

Um dem Hauptschulstandort bei tendenziell abnehmenden Schülerzahlen eine wirksame Chance zu geben, wird zum Schuljahr 2008/2009 eine Zusammenfassung nach § 106 (4) NSchG mit der Christiani-Schule als „Haupt- und Realschule“ angestrebt.

 

Unter Beachtung dieser veränderten Entwicklung werden die für den Ausbau der GTS Hauptschule Kreideberg zur Verfügung stehenden IZBB-Fördermittel nicht in vollem Umfange abgerufen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Hauptschule die bauliche Konzeption zu überarbeiten, und diejenigen Maßnahmen vorzusehen, die zur Sicherung des Hauptschulstandortes notwendig sind. Dabei orientiert sich Verwaltung und Schule an der pädagogischen Konzeption der GTS und dem Raumprogramm dazu.

 

Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, bei der Landesschulbehörde eine Verlängerung für die Erklärungsfrist hinsichtlich der Umplanung der Baumaßnahme von max. 1 Jahr zu erreichen.

Auch soll im Gespräch mit dem Land geprüft werden, ob eine Umlenkung nicht verwendeter Fördermittel für ein anderes GTS-Vorhaben in Stadt oder Landkreis Lüneburg verwendet werden kann.

 

Die Verwaltung berichtet den Schulausschuss laufend über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses.