Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Nach
Nutzungsaufgabe der zwischen den Stadtteilen „Zeltberg“ und „Goseburg“
gelegenen Keulahütte wurde das Areal neu überplant. Im Wesentlichen wurde ein
Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt. Zur Anpassung an
Einzelhandelserfordernisse soll der Bebauungsplan nun in einem 1.
Änderungsverfahren geändert werden. Die
Ziele der Planung werden in der Sitzung im einzelnen erläutert. Als
erster Verfahrensschritt zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 126 „Ehemalige
Keulahütte“ ist der Änderungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich zu fassen. Es kann außerdem
über die Art und Weise der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. v.
§ 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Beschlussvorschlag: Der
Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ wird in einem 1.
Änderungsverfahren für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen
Geltungsbereich gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Im
Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 126 „Ehemalige
Keulahütte“ wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S. von § 3 Abs.
1 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung soll durch
Pressebekanntmachung, Bürgerversammlung und Aushängen von Planvorentwürfen im
Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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