Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Nach
erfolgter Verabschiedung des Haushaltes der Stadt Lüneburg und sich
anschließender Genehmigung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres
und Sport kann nun die Verteilung der vorgesehenen Mittel an die Antragsteller
auf Einzelbezuschussung erfolgen. Im
Einzelnen sind folgende Anträge eingegangen:
Die
Anträge wurden der Niederschrift zu der 1.Sitzung des Sozial- und
Gesundheitsausschusses am 06.02.2007 als Anlage zu TOP 5 –Beratung über
den Entwurf des Haushaltsplanes 2007-Bereich Sozialhilfe- beigefügt und werden
als bekannt vorausgesetzt. Die
Seniorenzeitung ‚Ausblick’ kann u.a. durch den alljährlichen
Zuschuss der Stadt Lüneburg herausgegeben werden. Entsprechende Mittel sind bei
Haushaltsstelle 4310.71800 ‚Einrichtung für Ältere’ vorgesehen. Wie
bereits seit mehreren Jahren praktiziert, wird vorgeschlagen, einen Betrag von
1400.- € zu bewilligen. Für
alle weiteren unter lfd.. Nr. 2 bis 5 aufgelisteten Antragsteller stehen anteilige
Geldmittel aus Haushaltsstelle 4330.71800 ‚Zuschüsse an
Selbsthilfegruppen’ zur Verfügung. Der Haushaltsansatz beläuft sich auf
10.000.- €. In
der vorletzten Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2007 wurde unter den
Tagesordnungspunkten 7 bzw. 6 eine Verlängerung der Budgetvereinbarung über die
Bezuschussung des Behindertenbeirates mit einem jährlichen Betrag von 1000.-
€, weiterhin über den Förderantrag des Vereines feffa in Höhe von 5000.-
€ beschlossen. Die
verteilten Unterstützungen wurden bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2007
unter Haushaltsstelle 4330.71800 aufgenommen. Für
alle weiteren Anträge auf Einzelbezuschussung stehen damit noch 4000.- €
zur Verfügung. Dem stehen die eingegangenen Anträge auf Einzelbezuschussung in
einer Gesamthöhe von 5400.- bis 5700.-€ gegenüber. Es
wird darauf hingewiesen, dass der städtische Haushalt mit einem Defizit von
rund 66,1 Mio Euro abschließt. Zur Minimierung des Defizits dürfen vorerst bei
diversen Haushaltsstellen lediglich 70% des Haushaltsansatzes ausgegeben
werden. Hierzu zählt u.a. auch die besagte Haushaltsstelle 4330.71800
‚Zuschüsse an Selbsthilfegruppen’. Es ist aber zu erwarten, dass
nach erfolgten Freigabeanträgen über den Gesamtansatz v. 10.000.-€
verfügt werden kann. Vorbehaltlich
einer positiven Entscheidung über die Freigabeanträge schlägt die Verwaltung
folgende Verteilung der Restmittel von 4000.- € vor:
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40.-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich
einer positiven Entscheidung über die Freigabeanträge und damit einhergehender
Aufhebung der liquiditätssteuernden Maßnahme fassen die Mitglieder des Sozial-
und Gesundheitsausschusses nachfolgenden Beschluss über eine Verteilung der
noch zur Verfügung stehenden Gelder für freiwillige Leistungen in der
Wohlfahrtspflege:
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