Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im
März 2005 wurden folgende Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der Vergabe von
Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg (3-3) erlassen: 1.
Gutachten sind
nur dann extern zu vergeben, wenn in der Verwaltung Wissen oder Kapazitäten
nicht ausreichend vorhanden sind. Ergebnisse
von Gutachten dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. 2.
Gutachten sind in
einem transparenten Verfahren zu vergeben. Dabei
sind folgende Festlegungen zu beachten: - Gutachten sind Entscheidungshilfen und kein
Entscheidungsersatz. Daran hat sich die Fragstellung an den Gutachter
auszurichten. - Vorbereitung von Gutachten und späterer Auftrag sind
strikt zu trennen. Deshalb sollen grundsätzlich keine Aufträge an Unternehmen
vergeben werden, die im Vorfeld der Auftragserteilung bei der Erstellung der
Vergabegrundlagen mitgewirkt haben. 3.
Gutachten dürfen
nur bis zu einem Auftragsvolumen von 15.000 € frei vergeben werden. Bei
der freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Angebote von mindestens 3 Anbietern
einzuholen. 4.
Gutachten ab
15.000 € sind öffentlich auszuschreiben. 5.
Alle
Gutachtenvergaben werden zentral der Controllingstelle – Büro des
Oberbürgermeisters – gemeldet. Die
Controllingstelle führt eine Übersicht über alle Gutachtervergaben und unterrichtet
den Rat bis spätestens zum 01.03. des Folgejahres. 6. Den
städtischen Gesellschaften wird empfohlen, die Richtlinien hinsichtlich der
Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg entsprechend
anzuwenden. Der
Ziff. 5 der o.g. Richtlinien entsprechend wird dem Rat der Stadt Lüneburg eine
Übersicht über in 2006 vergebenen Gutachten und Beratungsleistungen vorgelegt.
Die Vergaben sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil dieser
Sitzungsvorlage ist. Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen in
einer Höhe von 58.770,82 € vergeben. Mit
Erlass der o.g. Richtlinie erfolgte keine Definition des Begriffes
„Gutachten“. Gemeinhin wird der Begriff Gutachten als begründete
Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von
Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder
Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige definiert. Ein Gutachten
enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines
Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.
Orientierend an dieser Definition wurden im Gegensatz zur Übersicht der
Gutachten und Beratungsleistungen im Jahre 2005 nunmehr die regelmäßig
wiederkehrenden Baugrunduntersuchungen und Gründungsempfehlungen sowie
Bohrkernentnahmen z.B. vom Baugrundlabor Brietlingen oder vom Institut
Competence Centrum außen vor gelassen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um
reine Beschaffungsmaßnahmen zur Beurteilung des Straßenaufbaus. Der Aspekt
einer wissenschaftlichen Arbeit ist hier weniger zu erkennen. Das
Auftragsvolumen für diese Untersuchungen lag in der Regel unter 4.000 €
pro Auftrag. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
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