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Vorlage - VO/2442/07  

 
 
Betreff: Benennung eines Mitglieds des Rates und einer Stellvertreterin/ eines Stellvetreters für das Kooperationsgremium "Rechnungsprüfung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BauerAktenzeichen:02
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In § 2 der Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der Stadt Lüneburg sowie der Gemeinde Seevetal und der überörtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg vom 27. November 2006 haben die Vertragsparteien die Bildung eines Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ vereinbart.

 

Dem Gremium gehören jeweils 2 Vertreter/-innen der beteiligten Körperschaften bestehend aus der Hauptverwaltungsbeamtin / dem Hauptverwaltungsbeamten und einem Mitglied des Rates bzw. Kreistages an. Vertretung ist möglich. Das Gremium tagt einmal jährlich, bei Bedarf auch öfter. Die Einladung erfolgt durch den Landkreis Lüneburg.

 

Das Gremium dient dem Zweck des regelmäßigen Austausches über die Zusammenarbeit. Es bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik und berät über gegebenenfalls notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung. Es entscheidet insbesondere über Änderungen des Aufgabenumfangs im Sinne des § 1 der Zweckvereinbarung (z.B. zusätzliche Aufgaben wie Wirtschaftsprüfungen) und die daraus resultierenden Veränderungen für die Soll-Stellenzahl und die Kostenregelung.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge als Hauptverwaltungsbeamter hat die Vertretung im Kooperationsgremium auf seinen persönlichen Referenten, Herrn Stadtamtmann Henry Arends, delegiert.

 

Das in das Kooperationsgremium zu entsendende Ratsmitglied und eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter sind vom Rat zu benennen.

 

Es ist zweckmäßig, dass die Ratsvertretung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wahrgenommen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         25,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zum Mitglied des Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ wird die jeweilige Ausschussvorsitzende/ der jeweilige Ausschussvorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und als Vertretung die jeweilige stellvertretende/ der jeweilige stellvertretende Ausschussvorsitzende benannt. Hierbei handelt es sich zurzeit um Ratsherrn Max Kroll als Ausschussvorsitzenden und Ratsherrn André Schuler als stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.