Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Jahr 2002 trat eine neue Gebührensatzung in Kraft. Sie
basierte auf einer 2-jährigen Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2002 und
2003. Somit waren lediglich über die Betriebsabrechnung 2001 die Vorschaudaten
zu überprüfen. Die Betriebsabrechnung 2001 (Anlage 1) weist als
jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 26,3 TDM
(13,5 T€) aus. Der Ergebnisvortrag aus 1999 sowie die Ergebnisverzinsung
führen zu einem positiven Gesamtergebnis von rd. 5,1 TDM
(2,6 T€). Eine im Haushaltsplan 2002 (Konsolidierungsmaßnahme 83-02-2002)
beschlossene Senkung des Öffentlichkeitsanteils ab 2003 war in der letzten
Gebührenbedarfsberechnung noch nicht enthalten und ist deshalb bei der
Aktualisierung der Vorschaudaten zusätzlich einzubeziehen. Die Folge ist eine
Reduktion der fiktiven Einnahmen um jährlich ca. 58 T€ und ein
entsprechender Rückgang des Ergebnisses. Die Größenordnung der Veränderung der
aktualisierten Prognose-Ergebnisse für die Jahre 2002 und 2003 bewegt sich noch
in einem Bereich, der es gestattet, die Gebühr beizubehalten. Beträge in € Gebührenbedarfsberechnung auf Basis des BAB 2000 (Vorjahr) Jahr 2002 2003 Jahresbezogenes
Ergebnis ./. 76.464 ./. 95.867 Gesamtergebnis ./.
4.090 ./. 4.344 Aktualisierte Prognose auf Basis des
BAB 2001 Jahr 2002 2003 Jahresbezogenes
Ergebnis ./. 108.661 ./. 90.895 Gesamtergebnis ./.
111.731 ./. 41.765 Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €)
100,00 € a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die
Betriebsabrechnung 2001 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen. Die
derzeit gültigen Friedhofsgebühren werden beibehalten. |
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