Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Frau Holste wurde zum 01.03.1993 als Frauenbeauftragte, die
heutige Bezeichnung lautet Gleichstellungsbeauftragte, eingestellt. Die
formelle Bestellung durch den Rat der Stadt Lüneburg erfolgte in der Sitzung
vom 28.10.1993. Es ist vorgesehen zum 01.07.2007 ein FamilienBüro
einzurichten und Frau Holste als Leiterin einzusetzen. Das Büro soll mit
insgesamt 3 Stellen ausgestattet werden. Ein wesentliches Ziel der Einrichtung des FamilienBüros ist
es, einen zentralen und umfassenden Überblick über das Gesamtangebot
unterschiedlichster Kinderbetreuungsmöglichkeiten wie Kitas, Krippen,
Ferienbetreuungsangebote, Babysitterdienste, Tageseltern u.a. zu schaffen und diese Informationen
zentral und öffentlich bereit zu stellen, um Eltern bei der Suche nach einer für
sie geeigneten Kinderbetreuung zu unterstützen und zu entlasten. Zu den
Aufgaben des künftigen Familienbüros gehört u.a. ·
die
Erstellung einer Kinderbetreuungsdatenbank, ·
die
Erstellung einer online- Präsentation „Kinderbetreuung“, ·
die
persönliche Beratung von Eltern in Kinderbetreuungsangelegenheiten und darüber
hinaus die Vernetzung mit allen Kinderbetreuungsanbietern, ·
die
Schaffung verbesserter Vernetzungsstrukturen der Anbieter untereinander, ·
die
Entwicklung neuer Betreuungsmodelle (entsprechend den Anforderungen junger
Familien) zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ·
Öffentlichkeitsarbeit
Das FamilienBüro wird organisatorisch dem Fachbereich
Familie und Bildung als Bereich 56c zugeordnet. Es ist beabsichtigt, das
Familienbüro für Stadt und Landkreis gemeinsam zusammen zu führen. Im Zuge der Bestellung von Frau Holste als Leiterin des
FamilienBüros zum 01.07.2007 erfolgt gleichzeitig eine Abberufung als
Gleichstellungsbeauftragte. Zur Nachbesetzung einer halben Stelle der
Gleichstellungsbeauftragten ist Frau Ullmann, Gleichstellungsbeauftragte des
Landkreises Lüneburg, vorgesehen. Die Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg im
Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten eine interkommunale
Zusammenarbeit zu vereinbaren stehen kurz vor dem Abschluss. In Einzelfragen steht noch die Zustimmung des Landes
Niedersachsen aus. § 5 a Abs. 3 NGO sieht vor, dass der Verwaltungssauschuss eine
andere Bedienstete mit der Wahrnehmung der Gleichstellungsbeauftragten beauftragen
soll, wenn die Gleichstellungsbeauftragte voraussichtlich länger als sechs
Wochen an der Ausübung ihres Amtes gehindert ist. Als Vertreterin wird Frau Aechter-Westerhoff vorgeschlagen. Frau
Aechter-Westerhoff ist Juristin in der Stabsstelle 02 (Finanz- und inneres
Verwaltungsmanagement). Die Amtszeit der vorübergehenden Vertreterin endet mit dem
Zeitpunkt zu dem die Gleichstellungsbeauftragte ihre Tätigkeit wieder aufnimmt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Frau Christa Holste wird mit Ablauf des 30.06.2007 als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lüneburg abberufen. Frau Aechter-Westerhoff wird ab 01.07.2007 als vorübergehende Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten bestellt. Die Tätigkeit endet mit der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten. |
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