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Vorlage - VO/2437/07  

 
 
Betreff: Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten Frau Christa HOLSTE
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Burmester, Stefan
Federführend:Fachbereich 1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Ostermann, Christine
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Frau Holste wurde zum 01.03.1993 als Frauenbeauftragte, die heutige Bezeichnung lautet Gleichstellungsbeauftragte, eingestellt. Die formelle Bestellung durch den Rat der Stadt Lüneburg erfolgte in der Sitzung vom 28.10.1993.

 

Es ist vorgesehen zum 01.07.2007 ein FamilienBüro einzurichten und Frau Holste als Leiterin einzusetzen. Das Büro soll mit insgesamt 3 Stellen ausgestattet werden.

 

Ein wesentliches Ziel der Einrichtung des FamilienBüros ist es, einen zentralen und umfassenden Überblick über das Gesamtangebot unterschiedlichster Kinderbetreu­ungs­möglichkeiten wie Kitas, Krippen, Ferienbetreuungsangebote, Babysitterdienste, Tageseltern u.a.  zu schaffen und diese Informationen zentral und öffentlich bereit zu stellen, um Eltern bei der Suche nach einer für sie geeigneten Kinderbetreuung zu unterstützen und zu entlasten. 

 

Zu den Aufgaben des künftigen Familienbüros gehört u.a.

·         die Erstellung einer Kinderbetreuungsdatenbank,

·         die Erstellung einer online- Präsentation „Kinderbetreuung“,

·         die persönliche Beratung von Eltern in Kinderbetreuungsangelegenheiten und darüber hinaus die Vernetzung mit allen Kinderbetreuungsanbietern,

·         die Schaffung verbesserter Vernetzungsstrukturen der Anbieter untereinander,

·         die Entwicklung neuer Betreuungsmodelle (entsprechend den Anforderungen junger Familien) zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und

·         Öffentlichkeitsarbeit

 

Das FamilienBüro wird organisatorisch dem Fachbereich Familie und Bildung als Bereich 56c zugeordnet. Es ist beabsichtigt, das Familienbüro für Stadt und Landkreis gemeinsam zusammen zu führen.

 

Im Zuge der Bestellung von Frau Holste als Leiterin des FamilienBüros zum 01.07.2007 erfolgt gleichzeitig eine Abberufung als Gleichstellungsbeauftragte.

 

Zur Nachbesetzung einer halben Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist Frau Ullmann, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg, vorgesehen. Die Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg im Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten eine interkommunale Zusammenarbeit zu vereinbaren stehen kurz vor dem Abschluss.

In Einzelfragen steht noch die Zustimmung des Landes Niedersachsen aus.

 

§ 5 a Abs. 3 NGO sieht vor, dass der Verwaltungssauschuss eine andere Bedienstete mit der Wahrnehmung der Gleichstellungsbeauftragten beauftragen soll, wenn die Gleichstellungs­beauftragte voraussichtlich länger als sechs Wochen an der Ausübung ihres Amtes gehindert ist.

 

Als Vertreterin wird Frau Aechter-Westerhoff vorgeschlagen. Frau Aechter-Westerhoff ist Juristin in der Stabsstelle 02 (Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement).

 

Die Amtszeit der vorübergehenden Vertreterin endet mit dem Zeitpunkt zu dem die Gleichstellungsbeauftragte ihre Tätigkeit wieder aufnimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Frau Christa Holste wird mit Ablauf des 30.06.2007 als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lüneburg abberufen.

 

Frau Aechter-Westerhoff wird ab 01.07.2007 als vorübergehende Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten bestellt. Die Tätigkeit endet mit der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten.