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Vorlage - VO/2400/07  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltspläne 2006 und 2007 der Lüneburger Bürgerstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Möller, Anett
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Möller, Anett
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                  150,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Vorbericht

Gesamtplan

Finanzplan

Investitionsprogramm

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtplan 2006-2007 (71 KB)      
Anlage 2 2 Finanzplan 2006-2007 (67 KB)      
Anlage 3 3 Investitionsprogramm 2006-2007 (53 KB)      
Anlage 4 4 V O R B E R I C H T (27 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltspläne der Lüneburger Bürgerstiftung werden wie folgt festgesetzt:

 

Haushaltsjahr 2006

 

Im Verwaltungshaushalt             in der Einnahme auf              179.000 Euro

                                                in der Ausgabe auf                179.000 Euro.

 

Im Vermögenshaushalt            in der Einnahme auf              301.600 Euro

                                                in der Ausgabe auf                301.600 Euro.

 

Haushaltsjahr 2007

 

Im Verwaltungshaushalt            in der Einnahme auf              98.700 Euro

                                                in der Ausgabe auf                98.700 Euro.

 

Im Vermögenshaushalt            in der Einnahme auf              15.600 Euro

                                                in der Ausgabe auf                15.600 Euro.

 

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000 Euro festgesetzt.