Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 21.11.2006 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Seniorenpark – Alte Stadtgärtnerei„ in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung als Allgemeine Art der baulichen Nutzung „Wohnbaufläche (W) und gemischte Baufläche (M). Zur Zeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan dort eine Fläche für die Landwirtschaft dar. In dem
bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB -
Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie -
Öffentliche
Auslegung des Planentwurfs und des Entwurfs der Begründung im Sinne von § 3
Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss
beschlossen werden kann. Die anliegende Begründung ( § 5 Abs. 5 BauGB ) ist ebenfalls zu beschließen. Die Dauer
der Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 22.02.2007 bis
einschließlich 10.04.2007 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel
im Bürgeramt und am 22.02.2007 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide
mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden, dass
während der Auslegungsfrist vom
09.03.2007 – 10.04.2007 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können.
Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom
21.02.2007 auf die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die
im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen
Beteiligung dieser Träger stattfand. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der
Anlage beigefügt ist und wurde im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der
Begründung fortgeschrieben. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu
prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis dieser
Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfs nicht erforderlich; lediglich die
Begründung ist redaktionell geändert bzw. ergänzt worden. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €)
150,00 € a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt Lüneburg beschließt,
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