Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 21.11.2006 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 128 „Seniorenpark – Alte Stadtgärtnerei„
aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung als besondere Art der baulichen Nutzung
von „Allgemeinem Wohngebiet (WA)“ und „Mischgebiet (Mi)“. In
dem bisherigen Bebauungsplanverfahren wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3
Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4
BauGB in der Zeit vom 06.12.2006 –
20.12.2006 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Als
nächster Verfahrensschritt wurde am 20.02.2007 über den Auslegungsentwurf nebst
Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der
Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 22.02.2007 bis
einschließlich 10.04.2007 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel
im Bürgeramt und am 22.02.2007 in der
Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und
fristgerecht bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom
09.03.2007 – 10.04.2007 von
jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 21.02.2007 über die Durchführung dieser
förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung
gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der
Anlage beigefügt ist und wurde gemeinsam mit der Begründung im Laufe des
Verfahrens fortgeschrieben. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen.
Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des
Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen hinsichtlich der
textlichen Festsetzungen Nr. 8 präzisiert. Die Begründung wurde unter 4.22 und
4.6 entsprechend redaktionell geändert. Eine
erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht
erforderlich. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der
Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt,
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