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Sachverhalt: Der
Rat hat in seiner Sitzung am 22. 3. 2007 neben der Anpassung der Parkentgelte in Parkhäusern auch beschossen,
die Parkgebühren an Parkscheinautomaten zu erhöhen. Da
es sich bei den Parkgebühren an Parkscheinautomaten um öffentlich-rechtliche
Gebühren handelt, die auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des
Straßenverkehrsgesetzes erhoben werden, war die Gebührenordnung der Stadt
Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) auf der Grundlage des
Beschlusses vom 22. 3. 2007 entsprechend zu überarbeiten. Die ParkGO soll
nunmehr als Neufassung zum 1. 7. 2007 in Kraft treten. Der
beigefügte Entwurf der ParkGO greift folgende Anpassungsnotwendigkeiten auf: -
Zuordnung der beiden befestigten Parkplätze Am
Bargenturm zur Zone III -
Verringerung der zulässigen Höchstpark-Dauer von
bislang vier Stunden auf nunmehr zwei Stunden (Theater-Parkplatz und
Friedenstraße) -
Umwandlung der Straße „Bei der St. Johanniskirche“ von
einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone zum Bewohnerparkbereich Ausschlaggebend
für die Verringerung der Höchstparkdauer in den beiden vorgenannten Bereichen
ist insbesondere, dass die Parkmöglichkeiten im hohen Maße als Dauerparkplatz
genutzt werden. Da dies nicht mit den eigentlichen Zielen der
Parkraumbewirtschaftung vereinbar ist, muss hier entsprechend gegengesteuert
werden. Nachdem sich die Parksituation durch den Bau und die Bewirtschaftung
weiterer stadtnaher Parkhäuser insgesamt verbessert hat, ist die Verringerung
der Höchstparkdauer insgesamt sachgerecht. Was
die Straße „Bei der St. Johanniskirche“ betrifft, hat sich das Parkraumangebot
nach zurückliegender baulicher Umgestaltung verringert. Anderseits besteht in
dieser Straße eine recht hohe Nachfrage nach Bewohner-Parkmöglichkeiten, zumal
die Wohnnutzung hier sehr prägend ist. Der mehrfach geäußerte Wunsch der
Bewohner, diese Straße aus der Bewirtschaftung herauszunehmen und nur noch
Bewohnerparkplätze auszuweisen, ist gut nachvollziehbar. Durch den nunmehr
ganztägigen Betrieb des Parkhauses B. d. Ratsmühle steht in unmittelbarer Nähe
ausreichend Parkraum zur Verfügung. Weiter sei darauf hingewiesen, dass der
ständige Parksuchverkehr nicht nur zu einer entsprechenden Belastung der Straße
„Bei der St. Johanniskirche“ selbst, sondern auch der Wandfärberstraße (verkehrsberuhigter
Bereich) führt. Mithin ist es geboten, auch aus diesem Grunde die
gebührenpflichtige Kurzparkzone entsprechend zu modifizieren. Die
vorgenannten Aspekte wurden in der Neufassung der ParkGO berücksichtigt.
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Rat beschließt die Neufassung der Gebührenordnung der Stadt Lüneburg für das
Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) in Form des beigefügten Entwurfes. Er
spricht sich zugleich dafür aus, in der Straße „Bei der St. Johanniskirche“
künftig nur noch Bewohnerparkplätze auszuweisen. |
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