Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2386/07  

 
 
Betreff: Anpassung der Parkgebühren;
hier: Erlass einer neuen Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 / 323
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 22. 3. 2007 neben der  Anpassung der Parkentgelte in Parkhäusern auch beschossen, die Parkgebühren an Parkscheinautomaten zu erhöhen.

Da es sich bei den Parkgebühren an Parkscheinautomaten um öffentlich-rechtliche Gebühren handelt, die auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Straßenverkehrsgesetzes erhoben werden, war die Gebührenordnung der Stadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) auf der Grundlage des Beschlusses vom 22. 3. 2007 entsprechend zu überarbeiten. Die ParkGO soll nunmehr als Neufassung zum 1. 7. 2007 in Kraft treten.

 

Der beigefügte Entwurf der ParkGO greift folgende Anpassungsnotwendigkeiten auf:

 

-            Zuordnung der beiden befestigten Parkplätze Am Bargenturm zur Zone III

-            Verringerung der zulässigen Höchstpark-Dauer von bislang vier Stunden auf nunmehr zwei Stunden (Theater-Parkplatz und Friedenstraße)

-            Umwandlung der Straße „Bei der St. Johanniskirche“ von einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone zum Bewohnerparkbereich

Ausschlaggebend für die Verringerung der Höchstparkdauer in den beiden vorgenannten Bereichen ist insbesondere, dass die Parkmöglichkeiten im hohen Maße als Dauerparkplatz genutzt werden. Da dies nicht mit den eigentlichen Zielen der Parkraumbewirtschaftung vereinbar ist, muss hier entsprechend gegengesteuert werden. Nachdem sich die Parksituation durch den Bau und die Bewirtschaftung weiterer stadtnaher Parkhäuser insgesamt verbessert hat, ist die Verringerung der Höchstparkdauer insgesamt sachgerecht.

 

Was die Straße „Bei der St. Johanniskirche“ betrifft, hat sich das Parkraumangebot nach zurückliegender baulicher Umgestaltung verringert. Anderseits besteht in dieser Straße eine recht hohe Nachfrage nach Bewohner-Parkmöglichkeiten, zumal die Wohnnutzung hier sehr prägend ist. Der mehrfach geäußerte Wunsch der Bewohner, diese Straße aus der Bewirtschaftung herauszunehmen und nur noch Bewohnerparkplätze auszuweisen, ist gut nachvollziehbar. Durch den nunmehr ganztägigen Betrieb des Parkhauses B. d. Ratsmühle steht in unmittelbarer Nähe ausreichend Parkraum zur Verfügung. Weiter sei darauf hingewiesen, dass der ständige Parksuchverkehr nicht nur zu einer entsprechenden Belastung der Straße „Bei der St. Johanniskirche“ selbst, sondern auch der Wandfärberstraße (verkehrsberuhigter Bereich) führt. Mithin ist es geboten, auch aus diesem Grunde die gebührenpflichtige Kurzparkzone entsprechend zu modifizieren.

 

Die vorgenannten Aspekte wurden in der Neufassung der ParkGO berücksichtigt.


    

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ParkGO NeuF (19 KB)      
Anlage 2 2 ParkGO-Anlage-neu (249 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Gebührenordnung der Stadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) in Form des beigefügten Entwurfes. Er spricht sich zugleich dafür aus, in der Straße „Bei der St. Johanniskirche“ künftig nur noch Bewohnerparkplätze auszuweisen.