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Vorlage - VO/2356/07  

 
 
Betreff: Umbildung des Ausländerbeirates in einen Integrationsbeirat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schlagowski
Federführend:05 - Leitstelle Integration Beteiligt:Fachbereich 5a - Soziales und Integration
Bearbeiter/-in: Schlagowski, Helmuth   
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
09.05.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
30.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.02.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.    Vorbemerkung

 

Im Zusammenhang mit der Reduzierung bzw. Zusammenlegung von Ausschüssen in der vorherigen Wahlperiode ist u. a. auch die Umwandlung des Ausländerbeirates in einen Integrationsausschuss empfohlen worden (s. Verwaltungsausschuss vom 16.02.2005 [SV VO/1424/05]). Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist die Amtszeit des amtierenden Ausländerbeirates durch Beschluss des Rates vom 14.12.2006 um 1 Jahr verlängert worden. Gleichzeitig haben die CDU/ SPD Gruppen im Rat wie im Kreistag die gemeinsame Absicht bekundet, zukünftig einen gemeinsamen Integrationsbeirat für Stadt und Landkreis zu bilden.

 

 

2.    Strukturvorschläge

 

Unabhängig von dem Fortgang der inzwischen mit der Verwaltung des Landkreises zur Klärung des weiteren Verfahrens aufgenommenen Gespräche hält die Verwaltung es für erforderlich, möglichst frühzeitig die zukünftige Form des Beirates anhand eines vorliegenden Modells zu diskutieren, das auch dem Landkreis Lüneburg vorliegt und das in einer ersten Entwurfsfassung hier vorgestellt wird:

 

 

Wahlzeit; Vorsitz

 

Die 24 Mitglieder des zukünftigen Integrationsbeirates werden vom Rat bzw. Kreistag auf 5 Jahre benannt bzw. gewählt, soweit für die Besetzung des Beirates mehr Vorschläge gemacht werden als Sitze zur Verfügung stehen. Zur Anpassung an den Rhythmus der alle 5 Jahre stattfindenden Kommunalwahlen wird die Dauer der ersten Wahlperiode auf 4 Jahre verkürzt. Den Vorsitz des Beirates hat in der ersten Wahlperiode der Landrat (o.V.i.A.), vertreten wird er durch den Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg (o.V.i.A.), in den folgenden Wahlperioden wechselt der Vorsitz dann zum OB (Stellvertreter: LR), 5 Jahre darauf wieder zum Landrat usw.  Er soll mindestens vierteljährlich tagen.

 

 

Besetzung:

Integrationsbeirat

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

     

 

 

Leitstelle für Integration

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wahlverfahren:

 

Anstelle der bisherigen Urwahl wird folgendes Benennungsverfahren, das sich weitgehend an dem Verfahren nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung zur Besetzung der Ausschüsse mit beratenden Mitgliedern orientiert, vorgeschlagen:

 

Die Politik wird durch jeweils 5 Mitglieder der im Rat und im Landkreis vertretenen Fraktionen repräsentiert (5 + 5). Die Vertreter der Fraktionen werden durch die im Rat vertretenen Fraktionen nach dem gesetzlichen Verteilungsverfahren entsandt, die weiteren Mitglieder werden von Verbänden und Organisationen vorgeschlagen, die in der Arbeit mit Migranten erfahren sind. Die Fraktionen haben für diese weiteren Mitglieder kein Vorschlagsrecht, da sie letztlich über die Berufungen entscheiden müssen.

Der Rat/ Kreistag beruft demnach bis max. 10- 15 Nicht- Ratsmitglieder aus Stadt und Landkreis, von denen mindestens 7 Kandidaten die in Stadt und Landkreis Lüneburg vertretenen Nationalitäten nach einem noch festzulegenden Schlüssel repräsentieren sollen, der sich an der Größe der jeweiligen Bevölkerungsgruppe orientiert (z. B. 1 Vertreter pro 400 Mitglieder). Darüber hinaus werden von den in der Migrationsarbeit tätigen Verbänden 3 weitere Personen vorgeschlagen, die besonders geeignet sind, die Anliegen der ausländischen Bevölkerung einzubringen und damit zur Integration beizutragen und die nicht notwendigerweise selbst einen Migrationshintergrund haben müssen.

 

Um die Interessen der kreisangehörigen Gemeinden angemessen zu vertreten, benennt der Landkreis einen Hauptverwaltungsbeamten einer kreisangehörigen Stadt bzw. Samtgemeinde auf Vorschlag des Arbeitskreises dieser Hauptverwaltungsbeamten.

 

Darüber hinaus sollen Einzelbewerber (sog. „Selbstmelder“) grundsätzlich zugelassen sein, wenn sie über eine bestimmte Anzahl von Unterstützern (Unterschriften) verfügen. Im Übrigen ist es jedem interessierten Bürger überlassen, sich bei den betreffenden Verbänden vorzustellen und zu „bewerben“.

 

 

3.    Weiteres Vorgehen:

 

Als nächster Schritt wird die Diskussion des Modells mit den betroffenen Verbänden, Kirchen und Migrantenorganisationen vorgeschlagen. Gleichzeitig sollte dieser Entwurf auch dem noch amtierenden Ausländerbeirat zur Kenntnis und Beratung gegeben werden. Darüber hinaus sind die Aufgaben des Beirates näher zu beschreiben. Neben anderen wird hierzu sicherlich die Formulierung eines Leitbildes „Integration“ gehören, dessen erster Entwurf dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Der im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens erarbeitete Entwurf für die Bildung eines gemeinsamen Integrationsausschusses/ -beirates ist abschließend vom Rat der Stadt Lüneburg sowie dem Kreistag des Landkreises Lüneburg zu beschließen. Gleichzeitig wäre die bisherige Wahlordnung und Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat aufzuheben.

 

 

Ergänzende Stellungnahme zur Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 30.10.2007:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.05.2007 den Sachstands- bericht über die geplante Umbildung des Ausländerbeirates in einen Integrationsbeirat zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das mit dem Landkreis begonnene Abstimmungsverfahren fortzuführen, die erforderlichen Gespräche mit den vorschlagsberechtigten Verbänden auf der Grundlage des vorgelegten Modells zu führen und dem Ausländerbeirat Gelegenheit zu geben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

 

Ergebnis:

 

Das Abstimmungsverfahren mit dem Landkreis wurde fortgeführt. Über die wesentlichen Punkte des Entwurfs konnte weitgehend Einigkeit erzielt werden. Allerdings wird seitens des Landkreises die Erhöhung der Zahl der Gemeindevertreter auf zwei vorgeschlagen. Das weitere Ergebnis wird in eine jeweils vom Rat und dem Kreistag zu beschließende Kooperationsvereinbarung einfließen.

 

Neben den beiden großen Kirchen ist auch den vorschlagsberechtigten Verbänden (freie Wohlfahrtspflege und Migrantenselbstorganisationen) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.

 

In den eingegangenen Stellungnahmen wird die Umbildung des Ausländerbeirates ausnahmslos begrüßt. Die Größe erscheint angemessen, vereinzelt wird jedoch auch die Vergrößerung zugunsten der Migrantenvertreter bzw. Reduzierung zu Lasten der Vertreter der Politik vorgeschlagen. Die Präsenz der Verwaltungsleitung findet weitgehende Zustimmung, die Übernahme des Vorsitzes durch die Verwaltungsspitze wird aber unterschiedlich bewertet. Unterschiedliche Einschätzungen gibt es auch zu dem Verhältnis Ratsmitglieder/ Migrantenvertreter: Eine paritätische Besetzung würde durchaus Zustimmung finden.

Im Hinblick auf die veränderte Struktur und Aufgabenstellung des Integrationsbeirates wird die Mitgliedschaft des/ der Ausländerbeauftragten im Integrationsbeirat nicht von allen für erforderlich gehalten. Das Delegationsverfahren wird gegenüber der Urwahl eindeutig bevorzugt, bei der Benennung der Migrantenvertreter sollte jedoch neben der Nationalität auch die Herkunft (Kontinent) Berücksichtigung finden.

 

Der Ausländerbeirat hat den vorliegenden Entwurf in seiner Sitzung am 04.07.2007 beraten. Auch der Ausländerbeirat hat der Umbildung grundsätzlich zugestimmt und nach eingehender Diskussion der einzelnen Punkte empfohlen, diesen Entwurf unter Berücksichtigung der notwendigen Präzisierungen durch die Verwaltung zu überarbeiten und ihn erneut dem Sozialausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

Außerdem wurden verschiedentlich Anregungen vorgebracht, den künftigen Aufgabenbereich und die Tätigkeitsvoraussetzungen der Ausländerbeauftragten in einer Richtlinie genauer zu umreißen. Hierzu wird in der Sitzung ergänzend vorgetragen.

 

Als Ergebnis dieses Meinungsbildungsprozesses schlägt die Verwaltung für den neu zu bildenden Integrationsrat folgende Zusammensetzung vor:

 

 

Der Integrationsbeirat besteht aus 26 stimmberechtigten Mitgliedern. Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

1)      Die Landrätin/ Der Landrat des Kreises Lüneburg. Sie/ Er wird durch die/ den Oberbürgermeister/ Oberbürgermeisterin der Stadt Lüneburg vertreten.

 

2)      Je ein/ e Vertreter/ in der im Rat der Stadt Lüneburg vertretenen Fraktionen

 

3)      Je ein/ e Vertreter/ in der im Kreistag vertretenen Fraktionen

 

4)      Zwei Vertreter/ innen der Städte und Gemeinden des Landkreises Lüneburg

 

5)      Acht ausländische Mitbürger/ innen sowie Personen mit Migrationshintergrund aus Stadt und Landkreis Lüneburg, davon mindestens

 

zwei Mitglieder aus dem Kreis der sogenannten Russlanddeutschen,

zwei Mitglieder aus dem Kreis der türkischsprechenden Bevölkerung,

vier Mitglieder als Vertreter der anderen Herkunftsländer

 

Die in Stadt und Landkreis Lüneburg tätigen Migrantenselbstorganisationen entsenden jeweils eine/ n Vertreter/ in der Mitglieder mit Migrationshintergrund.

 

6)      Drei Vertreter/ innen der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, davon mindestens zwei, die in der Integrationsarbeit tätig sind.

 

7)      Die/ Der Ausländerbeauftragte der Stadt Lüneburg

 

8)      Die/ Der Vertreter/ in der Leitstelle für Integration/ Integrationsbeauftragte

 

 

Für die Besetzung wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

 

1)      Die Vertreter der politischen Parteien im Beirat werden vom Stadtrat/ Kreistag entsandt. Für jeden Vertreter ist ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Im Verhinderungsfall sind die stellvertretenden Mitglieder stimmberechtigt.

 

2)      Die Vertreter der Städte und Gemeinden des Landkreises Lüneburg werden von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten entsandt. Für die Vertreter ist ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Im Verhinderungsfall sind die stellvertretenden Mitglied stimmberechtigt.

 

3)      Die Vertreter der Migrantenselbstorganisationen für den Integrationsbeirat werden durch diese Organisationen benannt.

 

4)      Die übrigen Vertreter der Personen mit Migrationshintergrund werden durch den Rat/ Kreistag auf Vorschlag einer Findungskommission aus Vertretern des Stadtrates und des Kreistages, der auch der Integrationsbeauftragte angehört, aus der Mitte der Personen, die aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung des Integrationsbeauftragten Bewerbungen eingereicht haben, berufen.

 

5)      Die Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände werden durch die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Lüneburg benannt.

 

 

Ergänzende Stellungnahme zur Beratung im Rat der Hansestadt Lüneburg

 

Aufgrund der Beschlussempfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Lüneburg vom 09.05.2007 wurde der vorliegende Entwurf eines gemeinsamen Integrationsbeirates (VO/2356/07) im Ausländerbeirat am 04.07.2007 ausführlich beraten und empfohlen, diesen Entwurf unter Berücksichtigung der notwendigen Präzisierungen durch die Verwaltung zu überarbeiten und in die abschließenden Gremienberatungen zu geben.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Lüneburg hat daraufhin in seiner Sitzung am 30.10.2007 dem überarbeiteten Entwurf und damit den Vorschlägen zur Zusammensetzung und zum Besetzungsverfahren zugestimmt.

 

Zwischenzeitlich wurde die mit dem Landkreis ausgehandelte und in der Anlage beigefügte „Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg“ auch im Sozialausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 17.01.2008 behandelt. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass der neue Integrationsbeirat seine Arbeit zum 01.04.2008 aufnimmt.

 

Bestellung eines/r Ausländerbeauftragten für die Stadt Lüneburg

Im Zusammenhang mit der Umbildung des bisherigen Ausländerbeirates in einen gemein­samen Integrationsbeirat für Stadt und Landkreis Lüneburg wird vorgeschlagen, die Stelle einer/s ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten (die bisher faktisch zugleich von der Vor­sitzenden des Ausländerbeirates, Frau Jacqueline Wolf, ausgeübt wurde) für die Stadt Lüneburg auch formell einzurichten. Der/Die Ausländerbeauftragte wird vom Rat der Stadt bestellt. Seine/Ihre Tätigkeit wird durch diesen Beschluss, der als Richtlinie i. S. von § 40 Abs. 1 Nr. 1 NGO anzusehen ist, geregelt.

Die Stelle der/des Ausländerbeauftragten ist organisatorisch bei der Leitstelle für Integration angesiedelt. Der/Die Ausländerbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Funktion unabhängig, stimmt sich jedoch bei Aufgabenüberschneidungen mit der Leitstelle für Integration ab.

 

Der/Die Ausländerbeauftragte ist gleichzeitig stimmberechtigtes Mitglied des Integrations­beirates der Stadt und des Landkreises Lüneburg nach Maßgabe der zwischen Stadt und Landkreis hierzu abzuschließenden Kooperationsvereinbarung.

 

Amtszeit

Die Berufung des/der für die Stadt Lüneburg tätigen Ausländerbeauftragten erfolgt für jeweils 8 Jahre.

Der/Die Ausländerbeauftragte kann jedoch vom Rat mit einer Mehrheit von 2/3 der abgege­benen Stimmen abberufen werden.

 

Aufgaben

Der/Die Ausländerbeauftragte setzt sich für ein friedliches Zusammenleben zwischen ausländischen und deutschen Mitbürgern ein. Seine/Ihre Aufgaben sind insbesondere die

 

-        Interessenvertretung der in der Stadt Lüneburg lebenden Migrantinnen und Migranten bezüglich der Benachteiligung in allen relevanten Bereichen und die

 

-        Thematisierung institutionaler Diskriminierung, d. h. Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber diskriminierenden bzw. stigmatisierenden Tatbeständen.

 

 

Darüber hinaus bietet der/die Ausländerbeauftragte in Ergänzung zu den institutionalisierten Beratungsträgern (insbesondere AWOSOZIALe Dienste und Diakonieverband) sowie in konstruktivem Dialog mit diesen

 

-        eine niedrigschwellige Beratung und Unterstützung in Fragen des Ausländer-, Asyl-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und der Sozialhilfe sowie der Schul- und Berufsausbildung sowie die

 

-        Vermittlung psychosozialer Beratung und Betreuung in Einzelfällen, u. a. bei familiä­ren-, Identitäts- und Generationskonflikten sowie Krisenintervention bezüglich der interkulturellen Konflikte innerhalb der Familien an.

 

 

Er/Sie fördert die kulturelle Selbstdarstellung bzw. Selbstbehauptung der in Lüneburg leben­den Migrantinnen und Migranten, berät und unterstützt bei der Durchführung interkultureller Veranstaltungen und arbeitet dabei mit ausländischen und deutschen Verbänden und Initiati­ven zusammen.

 

Finanzierung

Der/Die Ausländerbeauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 102,00 Euro. Ein zusätzliches Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen (mit Ausnahme des Integrationsbeirats) wird nicht gezahlt. Für den Geschäftsbedarf wird dem/der Auslän­derbeauftragten ein Betrag in Höhe von 800,00 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Aus diesem Fonds sind auch eventuell erforderliche Dienstreisen zu finanzieren.

Die Stadt Lüneburg stellt dem/der Ausländerbeauftragten einen geeigneten Arbeitsraum zur Verfügung und trägt die Kosten von Ausstattung und Betrieb (Porto, Telefongebühren, EDV-Nutzung usw.) in angemessenem Rahmen.

 

Die Umbildung des bisherigen Ausländerbeirates in einen gemeinsamen Integrationsrat für Stadt und Landkreis Lüneburg und die Einrichtung der Stelle einer/s Ausländerbeauftragten machen folgende Änderungen bzw. Anpassungen des Ortsrechtes erforderlich:

 

-        Die Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg vom 24.10.1996 ist aufzuheben.

 

-        Die Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg vom 24.10.1996 ist aufzuheben.

 

-        Darüber hinaus ist die Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Rats­mitglieder, Ortsratmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1984 i. d. F. der sechsten Änderungssatzung vom 22.02.2007 wie folgt zu ändern:

 

In § 1 „Aufwandsentschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren“ ist Nr. 2, Satz 2 text­lich anzupassen.

 

Der § 4 „Aufwandsentschädigung für Vorsitzende des Ausländerbeirates“ entfällt bzw. wird umbenannt in „Aufwandsentschädigung für Ausländerbeauftragte“. Als Text wird vorgeschlagen:

 

„Der oder die Ausländerbeauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 102,00 Euro. Für die Teilnahme an Sitzungen wird ein zusätzliches Sitzungsgeld nicht gezahlt. Dies gilt nicht für Sitzungen des gemeinsamen Integrati­onsbeirates.“

 

Der § 5 „Aufwandsentschädigung für nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglie­der“ ist in Satz 1 ebenfalls textlich anzupassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:    Entwurf einer Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf eines Leitbildes Integration für Stadt (ggf. und Landkreis) Lüneburg (28 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 3 2 Kooperationsvereinbarung (47 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 2 3 Änderungsantrag FDP (78 KB)      
Anlage 4 4 Änderungsantrag Grüne (106 KB)      
Anlage 5 5 Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung (27 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

1.)      gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg einen Integrationsbeirat zu bilden. Die Zusammensetzung und das Besetzungsverfahren erfolgen auf der Grundlage der mit dem Landkreis Lüneburg geschlossenen „Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg“. Die bestehenden Regelungen zum Ausländerbeirat (Wahlordnung, Geschäftsordnung) werden aufgehoben;

 

2.)      gemäß den o. a. Ausführungen die Stelle einer/s ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten einzurichten,

 

3.)      die notwendigen Änderungen der derzeit gültigen Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1984 i. d. F. der sechsten Änderungssatzung vom 22.02.2007 vorzunehmen.