Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1. VorbemerkungIm Zusammenhang mit der Reduzierung
bzw. Zusammenlegung von Ausschüssen in der vorherigen Wahlperiode ist u. a.
auch die Umwandlung des Ausländerbeirates in einen Integrationsausschuss
empfohlen worden (s. Verwaltungsausschuss vom 16.02.2005 [SV VO/1424/05]). Zur
Umsetzung dieses Beschlusses ist die Amtszeit des amtierenden Ausländerbeirates
durch Beschluss des Rates vom 14.12.2006 um 1 Jahr verlängert worden.
Gleichzeitig haben die CDU/ SPD Gruppen im Rat wie im Kreistag die gemeinsame
Absicht bekundet, zukünftig einen gemeinsamen Integrationsbeirat für
Stadt und Landkreis zu bilden. 2. StrukturvorschlägeUnabhängig von dem Fortgang der inzwischen mit der Verwaltung des Landkreises zur Klärung des weiteren Verfahrens aufgenommenen Gespräche hält die Verwaltung es für erforderlich, möglichst frühzeitig die zukünftige Form des Beirates anhand eines vorliegenden Modells zu diskutieren, das auch dem Landkreis Lüneburg vorliegt und das in einer ersten Entwurfsfassung hier vorgestellt wird: Wahlzeit; VorsitzDie 24 Mitglieder des zukünftigen Integrationsbeirates werden vom Rat bzw. Kreistag auf 5 Jahre benannt bzw. gewählt, soweit für die Besetzung des Beirates mehr Vorschläge gemacht werden als Sitze zur Verfügung stehen. Zur Anpassung an den Rhythmus der alle 5 Jahre stattfindenden Kommunalwahlen wird die Dauer der ersten Wahlperiode auf 4 Jahre verkürzt. Den Vorsitz des Beirates hat in der ersten Wahlperiode der Landrat (o.V.i.A.), vertreten wird er durch den Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg (o.V.i.A.), in den folgenden Wahlperioden wechselt der Vorsitz dann zum OB (Stellvertreter: LR), 5 Jahre darauf wieder zum Landrat usw. Er soll mindestens vierteljährlich tagen. Besetzung:
Integrationsbeirat
Leitstelle für Integration Wahlverfahren: Anstelle der bisherigen Urwahl wird folgendes Benennungsverfahren, das sich weitgehend an dem Verfahren nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung zur Besetzung der Ausschüsse mit beratenden Mitgliedern orientiert, vorgeschlagen: Die Politik wird durch jeweils 5 Mitglieder der im Rat und im Landkreis vertretenen Fraktionen repräsentiert (5 + 5). Die Vertreter der Fraktionen werden durch die im Rat vertretenen Fraktionen nach dem gesetzlichen Verteilungsverfahren entsandt, die weiteren Mitglieder werden von Verbänden und Organisationen vorgeschlagen, die in der Arbeit mit Migranten erfahren sind. Die Fraktionen haben für diese weiteren Mitglieder kein Vorschlagsrecht, da sie letztlich über die Berufungen entscheiden müssen. Der Rat/ Kreistag beruft demnach bis max. 10- 15 Nicht- Ratsmitglieder aus Stadt und Landkreis, von denen mindestens 7 Kandidaten die in Stadt und Landkreis Lüneburg vertretenen Nationalitäten nach einem noch festzulegenden Schlüssel repräsentieren sollen, der sich an der Größe der jeweiligen Bevölkerungsgruppe orientiert (z. B. 1 Vertreter pro 400 Mitglieder). Darüber hinaus werden von den in der Migrationsarbeit tätigen Verbänden 3 weitere Personen vorgeschlagen, die besonders geeignet sind, die Anliegen der ausländischen Bevölkerung einzubringen und damit zur Integration beizutragen und die nicht notwendigerweise selbst einen Migrationshintergrund haben müssen. Um die Interessen der kreisangehörigen Gemeinden angemessen zu vertreten, benennt der Landkreis einen Hauptverwaltungsbeamten einer kreisangehörigen Stadt bzw. Samtgemeinde auf Vorschlag des Arbeitskreises dieser Hauptverwaltungsbeamten. Darüber hinaus sollen Einzelbewerber (sog. „Selbstmelder“) grundsätzlich zugelassen sein, wenn sie über eine bestimmte Anzahl von Unterstützern (Unterschriften) verfügen. Im Übrigen ist es jedem interessierten Bürger überlassen, sich bei den betreffenden Verbänden vorzustellen und zu „bewerben“. 3. Weiteres Vorgehen: Als nächster Schritt wird die Diskussion des Modells mit den betroffenen Verbänden, Kirchen und Migrantenorganisationen vorgeschlagen. Gleichzeitig sollte dieser Entwurf auch dem noch amtierenden Ausländerbeirat zur Kenntnis und Beratung gegeben werden. Darüber hinaus sind die Aufgaben des Beirates näher zu beschreiben. Neben anderen wird hierzu sicherlich die Formulierung eines Leitbildes „Integration“ gehören, dessen erster Entwurf dieser Vorlage beigefügt ist. Der im Rahmen dieses
Beteiligungsverfahrens erarbeitete Entwurf für die Bildung eines gemeinsamen
Integrationsausschusses/ -beirates ist abschließend vom Rat der Stadt Lüneburg
sowie dem Kreistag des Landkreises Lüneburg zu beschließen. Gleichzeitig wäre
die bisherige Wahlordnung und Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat
aufzuheben. Ergänzende Stellungnahme zur Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss
am 30.10.2007:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.05.2007 den Sachstands- bericht über die geplante Umbildung des Ausländerbeirates in einen Integrationsbeirat zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das mit dem Landkreis begonnene Abstimmungsverfahren fortzuführen, die erforderlichen Gespräche mit den vorschlagsberechtigten Verbänden auf der Grundlage des vorgelegten Modells zu führen und dem Ausländerbeirat Gelegenheit zu geben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Ergebnis: Das Abstimmungsverfahren mit dem Landkreis wurde
fortgeführt. Über die wesentlichen Punkte des Entwurfs konnte weitgehend
Einigkeit erzielt werden. Allerdings wird seitens des Landkreises die Erhöhung
der Zahl der Gemeindevertreter auf zwei vorgeschlagen. Das weitere Ergebnis
wird in eine jeweils vom Rat und dem Kreistag zu beschließende
Kooperationsvereinbarung einfließen. Neben den beiden großen Kirchen ist auch den
vorschlagsberechtigten Verbänden (freie Wohlfahrtspflege und
Migrantenselbstorganisationen) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. In den eingegangenen Stellungnahmen wird die Umbildung des
Ausländerbeirates ausnahmslos begrüßt. Die Größe erscheint angemessen,
vereinzelt wird jedoch auch die Vergrößerung zugunsten der Migrantenvertreter
bzw. Reduzierung zu Lasten der Vertreter der Politik vorgeschlagen. Die Präsenz
der Verwaltungsleitung findet weitgehende Zustimmung, die Übernahme des
Vorsitzes durch die Verwaltungsspitze wird aber unterschiedlich bewertet.
Unterschiedliche Einschätzungen gibt es auch zu dem Verhältnis Ratsmitglieder/
Migrantenvertreter: Eine paritätische Besetzung würde durchaus Zustimmung
finden. Im Hinblick auf die veränderte Struktur und Aufgabenstellung
des Integrationsbeirates wird die Mitgliedschaft des/ der Ausländerbeauftragten
im Integrationsbeirat nicht von allen für erforderlich gehalten. Das
Delegationsverfahren wird gegenüber der Urwahl eindeutig bevorzugt, bei der
Benennung der Migrantenvertreter sollte jedoch neben der Nationalität auch die
Herkunft (Kontinent) Berücksichtigung finden. Der Ausländerbeirat hat den vorliegenden Entwurf in seiner
Sitzung am 04.07.2007 beraten. Auch der Ausländerbeirat hat der Umbildung
grundsätzlich zugestimmt und nach eingehender Diskussion der einzelnen Punkte
empfohlen, diesen Entwurf unter Berücksichtigung der notwendigen Präzisierungen
durch die Verwaltung zu überarbeiten und ihn erneut dem Sozialausschuss zur
Beratung vorzulegen. Außerdem wurden verschiedentlich Anregungen vorgebracht, den
künftigen Aufgabenbereich und die Tätigkeitsvoraussetzungen der
Ausländerbeauftragten in einer Richtlinie genauer zu umreißen. Hierzu wird in
der Sitzung ergänzend vorgetragen. Als Ergebnis dieses Meinungsbildungsprozesses schlägt die
Verwaltung für den neu zu bildenden Integrationsrat folgende Zusammensetzung
vor: Der Integrationsbeirat besteht aus 26 stimmberechtigten
Mitgliedern. Er setzt sich wie folgt zusammen: 1)
Die
Landrätin/ Der Landrat des Kreises Lüneburg. Sie/ Er wird durch die/ den
Oberbürgermeister/ Oberbürgermeisterin der Stadt Lüneburg vertreten. 2)
Je
ein/ e Vertreter/ in der im Rat der Stadt Lüneburg vertretenen Fraktionen 3)
Je
ein/ e Vertreter/ in der im Kreistag vertretenen Fraktionen 4)
Zwei
Vertreter/ innen der Städte und Gemeinden des Landkreises Lüneburg 5)
Acht
ausländische Mitbürger/ innen sowie Personen mit Migrationshintergrund aus
Stadt und Landkreis Lüneburg, davon mindestens zwei Mitglieder aus
dem Kreis der sogenannten Russlanddeutschen, zwei Mitglieder aus
dem Kreis der türkischsprechenden Bevölkerung, vier Mitglieder als
Vertreter der anderen Herkunftsländer Die in Stadt und Landkreis Lüneburg
tätigen Migrantenselbstorganisationen entsenden jeweils eine/ n Vertreter/ in
der Mitglieder mit Migrationshintergrund. 6)
Drei
Vertreter/ innen der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, davon
mindestens zwei, die in der Integrationsarbeit tätig sind. 7)
Die/
Der Ausländerbeauftragte der Stadt Lüneburg 8)
Die/
Der Vertreter/ in der Leitstelle für Integration/ Integrationsbeauftragte Für die Besetzung wird folgendes Verfahren vorgeschlagen: 1)
Die
Vertreter der politischen Parteien im Beirat werden vom Stadtrat/ Kreistag
entsandt. Für jeden Vertreter ist ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Im Verhinderungsfall sind die stellvertretenden Mitglieder stimmberechtigt. 2)
Die
Vertreter der Städte und Gemeinden des Landkreises Lüneburg werden von der
Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten entsandt. Für die Vertreter ist
ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Im Verhinderungsfall sind die
stellvertretenden Mitglied stimmberechtigt. 3)
Die
Vertreter der Migrantenselbstorganisationen für den Integrationsbeirat werden
durch diese Organisationen benannt. 4)
Die
übrigen Vertreter der Personen mit Migrationshintergrund werden durch den Rat/
Kreistag auf Vorschlag einer Findungskommission aus Vertretern des Stadtrates
und des Kreistages, der auch der Integrationsbeauftragte angehört, aus der
Mitte der Personen, die aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung des
Integrationsbeauftragten Bewerbungen eingereicht haben, berufen. 5)
Die
Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände werden durch die Arbeitsgemeinschaft
der freien Wohlfahrtspflege in Lüneburg benannt. Ergänzende
Stellungnahme zur Beratung im Rat der Hansestadt Lüneburg Aufgrund der Beschlussempfehlung des Sozial- und
Gesundheitsausschuss der Stadt Lüneburg vom 09.05.2007 wurde der vorliegende
Entwurf eines gemeinsamen Integrationsbeirates (VO/2356/07) im Ausländerbeirat
am 04.07.2007 ausführlich beraten und empfohlen, diesen Entwurf unter
Berücksichtigung der notwendigen Präzisierungen durch die Verwaltung zu überarbeiten
und in die abschließenden Gremienberatungen zu geben. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Lüneburg hat
daraufhin in seiner Sitzung am 30.10.2007 dem überarbeiteten Entwurf und damit
den Vorschlägen zur Zusammensetzung und zum Besetzungsverfahren zugestimmt. Zwischenzeitlich wurde die mit dem Landkreis ausgehandelte
und in der Anlage beigefügte „Vereinbarung über die Bildung eines
gemeinsamen Integrationsbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg“ auch
im Sozialausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 17.01.2008 behandelt.
Der weitere Zeitplan sieht vor, dass der neue Integrationsbeirat seine Arbeit
zum 01.04.2008 aufnimmt. Bestellung eines/r
Ausländerbeauftragten für die Stadt Lüneburg Im Zusammenhang mit der Umbildung des bisherigen
Ausländerbeirates in einen gemeinsamen Integrationsbeirat für Stadt und
Landkreis Lüneburg wird vorgeschlagen, die Stelle einer/s ehrenamtlichen
Ausländerbeauftragten (die bisher faktisch zugleich von der Vorsitzenden des
Ausländerbeirates, Frau Jacqueline Wolf, ausgeübt wurde) für die Stadt Lüneburg
auch formell einzurichten. Der/Die Ausländerbeauftragte wird vom Rat der Stadt
bestellt. Seine/Ihre Tätigkeit wird durch diesen Beschluss, der als Richtlinie
i. S. von § 40 Abs. 1 Nr. 1 NGO anzusehen ist, geregelt. Die Stelle der/des Ausländerbeauftragten ist organisatorisch
bei der Leitstelle für Integration angesiedelt. Der/Die Ausländerbeauftragte
ist in der Ausübung ihrer Funktion unabhängig, stimmt sich jedoch bei
Aufgabenüberschneidungen mit der Leitstelle für Integration ab. Der/Die Ausländerbeauftragte ist gleichzeitig
stimmberechtigtes Mitglied des Integrationsbeirates der Stadt und des
Landkreises Lüneburg nach Maßgabe der zwischen Stadt und Landkreis hierzu
abzuschließenden Kooperationsvereinbarung. Amtszeit Die Berufung des/der für die Stadt Lüneburg tätigen
Ausländerbeauftragten erfolgt für jeweils 8 Jahre. Der/Die Ausländerbeauftragte kann jedoch vom Rat mit einer
Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen abberufen werden. Aufgaben Der/Die Ausländerbeauftragte setzt sich für ein friedliches
Zusammenleben zwischen ausländischen und deutschen Mitbürgern ein. Seine/Ihre
Aufgaben sind insbesondere die -
Interessenvertretung
der in der Stadt Lüneburg lebenden Migrantinnen und Migranten bezüglich der
Benachteiligung in allen relevanten Bereichen und die -
Thematisierung
institutionaler Diskriminierung, d. h. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
gegenüber diskriminierenden bzw. stigmatisierenden Tatbeständen. Darüber hinaus bietet der/die Ausländerbeauftragte in
Ergänzung zu den institutionalisierten Beratungsträgern (insbesondere
AWOSOZIALe Dienste und Diakonieverband) sowie in konstruktivem Dialog mit
diesen -
eine
niedrigschwellige Beratung und Unterstützung in Fragen des Ausländer-, Asyl-,
Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und der Sozialhilfe sowie der Schul- und
Berufsausbildung sowie die -
Vermittlung
psychosozialer Beratung und Betreuung in Einzelfällen, u. a. bei familiären-,
Identitäts- und Generationskonflikten sowie Krisenintervention bezüglich der
interkulturellen Konflikte innerhalb der Familien an. Er/Sie fördert die kulturelle Selbstdarstellung bzw.
Selbstbehauptung der in Lüneburg lebenden Migrantinnen und Migranten, berät
und unterstützt bei der Durchführung interkultureller Veranstaltungen und
arbeitet dabei mit ausländischen und deutschen Verbänden und Initiativen
zusammen. Finanzierung Der/Die Ausländerbeauftragte erhält eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 102,00 Euro. Ein zusätzliches Sitzungsgeld
für die Teilnahme an Sitzungen (mit Ausnahme des Integrationsbeirats) wird
nicht gezahlt. Für den Geschäftsbedarf wird dem/der Ausländerbeauftragten ein
Betrag in Höhe von 800,00 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Aus diesem
Fonds sind auch eventuell erforderliche Dienstreisen zu finanzieren. Die Stadt Lüneburg stellt dem/der Ausländerbeauftragten
einen geeigneten Arbeitsraum zur Verfügung und trägt die Kosten von Ausstattung
und Betrieb (Porto, Telefongebühren, EDV-Nutzung usw.) in angemessenem Rahmen. Die
Umbildung des bisherigen Ausländerbeirates in einen gemeinsamen Integrationsrat
für Stadt und Landkreis Lüneburg und die Einrichtung der Stelle einer/s
Ausländerbeauftragten machen folgende Änderungen bzw. Anpassungen des
Ortsrechtes erforderlich: -
Die
Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg vom 24.10.1996 ist
aufzuheben. -
Die
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg vom 24.10.1996 ist
aufzuheben. -
Darüber
hinaus ist die Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder,
Ortsratmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1984 i. d. F. der sechsten
Änderungssatzung vom 22.02.2007 wie folgt zu ändern: In § 1 „Aufwandsentschädigung für Ratsfrauen und
Ratsherren“ ist Nr. 2, Satz 2 textlich anzupassen. Der § 4 „Aufwandsentschädigung für Vorsitzende des
Ausländerbeirates“ entfällt bzw. wird umbenannt in
„Aufwandsentschädigung für Ausländerbeauftragte“. Als Text wird
vorgeschlagen: „Der oder die Ausländerbeauftragte erhält eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 102,00 Euro. Für die Teilnahme an Sitzungen
wird ein zusätzliches Sitzungsgeld nicht gezahlt. Dies gilt nicht für Sitzungen
des gemeinsamen Integrationsbeirates.“ Der § 5 „Aufwandsentschädigung für nicht dem Rat angehörende
Ausschussmitglieder“ ist in Satz 1 ebenfalls textlich anzupassen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Entwurf
einer Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für
Stadt und Landkreis Lüneburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.)
gemeinsam
mit dem Landkreis Lüneburg einen Integrationsbeirat zu bilden. Die Zusammensetzung
und das Besetzungsverfahren erfolgen auf der Grundlage der mit dem Landkreis
Lüneburg geschlossenen „Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen
Integrationsbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg“. Die bestehenden
Regelungen zum Ausländerbeirat (Wahlordnung, Geschäftsordnung) werden aufgehoben; 2.)
gemäß
den o. a. Ausführungen die Stelle einer/s ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten
einzurichten, 3.)
die
notwendigen Änderungen der derzeit gültigen Satzung der Stadt Lüneburg über die
Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratmitglieder und ehrenamtlich Tätigen
vom 15.12.1984 i. d. F. der sechsten Änderungssatzung vom 22.02.2007 vorzunehmen. |
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