Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Erstmals wurde der Seniorenpass durch Ratsbeschluss im März 1974 eingeführt. Er wurde jeweils den veränderten Rahmenbedingungen angepasst, zuletzt 1997. Mit Ablauf des Jahres 1997 wurde der bisherige Seniorenpass für ungültig erklärt und ab 01.01.1998 ein neuer Seniorenpass herausgegeben. Dessen Gültigkeitsdauer wurde zeitlich befristet, die Altersgrenze neu festgesetzt, der Bezug von Sozialhilfe oder Wohngeld war erforderlich. Durch Änderungen in der Sozialgesetzgebung ist erneut eine
Anpassung des Seniorenpasses erforderlich. Es wird daher vorgeschlagen, den bisherigen Pass mit Ablauf des 30.06.2007 für ungültig
zu erklären und ab 01.07.2007 einen neuen Pass herauszugeben. Von diesem Zeitpunkt an sollte der Pass an den Bezug von
Grundsicherungsleistungen im Alter oder Wohngeld geknüpft werden. Die Altersgrenze ist für Seniorinnen und Senioren
einheitlich auf 65 Jahre anzuheben. Der Pass sollte eine Gültigkeit von einem Jahr besitzen. Damit die Nutzung der Vorteile des Passes nur Lüneburger
Seniorinnen und Senioren zugute kommen
und eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden kann, ist auf
dem Pass zu vermerken, dass er nur in Verbindung mit einem gültigen
Personalausweis gilt. Die Abrechnung sollte über den Fachbereich Familie und Bildung (HhSt. 4147 73230) erfolgen. Die Voraussetzungen für den Erhalt des neuen Passes würden
etwa 700 Seniorinnen und Senioren erfüllen; über die voraussichtliche
Inanspruchnahme der einzelnen Vergünstigungen (insbesondere bei Zuschuss zum
HVV-Ticket) sind Prognosen nur schwer möglich. Hierzu wird in der Sitzung
näheres vorgetragen. Zu den Vergünstigungen des bisherigen und des neuen Passes
siehe Anlage I. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30.-
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Vorschlag der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss,
sowohl die vorgeschlagenen Berechtigungsvoraussetzungen sowie die
Vergünstigungen zu beschließen. |
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