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Vorlage - VO/2341/07  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 11.03.2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kowalik
Federführend:Fachstelle 502 - Demografischer Wandel, Senioren Bearbeiter/-in: Kowalik, Helmut
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
09.05.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Fraktion DIE LINKE beantragt mit Schreiben vom 11.03.2007 mit den Trägern von Freibädern, Hallenbädern, Museen und mit dem Theater Lüneburg sowie dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) ergebnisorientierte Verhandlung mit dem Ziel der Einführung eines Sozialausweises aufzunehmen. Die gewährten Ermäßigungen sollen schrittweise erhöht werden und langfristig bis zu 50 % erreichen (Anlage).

Ein gleichlautender Antrag  wurde von der Fraktion DIE LINKE im Kreistag gestellt.

 

Zunächst wird von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass das Theater Lüneburg Vergünstigungen in Höhe von 25 % für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger  und das Museum Fürstentum Lüneburg einen ermäßigten Eintritt  schon  von den im Antrag angegebenen  Trägern gewährt.

 

Eine Monatskarte für den Lüneburger Stadtbus kostet für Erwachsene zurzeit 41 € (im Abonnement 33,60 €) und für Schüler 31 € (Abo 25,50 €). Ohne Anrechnung der Eigenbeteiligung würde allein bei 1.000 Berechtigten über 18 Jahren und 500 Schülern / Kindern  ein Betrag von 678.000 € jährlich als Zuschussbedarf (im Abo 556.200 €) anfallen. Tatsächlich könnten weitaus mehr Berechtigte diese Leistungen in Anspruch nehmen.

 

In der Stellungnahme vom 9.1.2007  zum Ratsantrag  DIE LINKE vom 4.1.2007 eine Weihnachtsbeihilfe für die aufgeführten Personen zu gewähren teilte die Verwaltung mit, dass  im Dezember 2006  mehr als 11.000 Personen (Empfänger von der Grundsicherung, laufender HLU und ALG II- und Sozialgeldempfänger) Anspruch auf die Leistungen haben könnten (Ratssitzung am 22.02.2007). Genau diese aufgeführten Personen wären hier auch antragsberechtigt. Weiterhin könnte sich Ansprüche von ALG I - Empfängern und auch von Geringverdienern ergeben.

 

Hinsichtlich der Ausgabe eines Sozialausweises wäre zunächst zu prüfen wie der Begriff „Nettoeinkommen“ zu definieren wäre und wie die Tausende von  Studenten oder die Heimbewohner behandelt werden sollen. Diese Fragen beinhalten weiteren Unabwägbarkeiten und könnten somit die Zahl der Antragsteller noch erhöhen.

 

Eine formlose Beantragung des Ausweises würde für die Antragsteller eine Erleichterung mit sich bringen, aber zugleich für die  Prüfung des Einkommens in jährlichen Abständen eine massive Erhöhung des Verwaltungsaufwandes  bedeuten. Die Kosten  für  zwei bis drei neu zu schaffende Stellen und der entsprechenden Arbeitsplätze, die Herstellung eines relativ fälschungssicheren Ausweises (mit Passbild für Kinder) und der Zeitaufwand für die Studenten, der noch festgelegt werden muss, könnten die Eigenbeteiligung von 15 € bei 1.000 Antragstellern = 180.000 € fast erreichen.

 

Auch ist nach Auskunft der Geschäftsführung der Kurmittel GmbH eine Eintrittsermäßigung im Hallenbad Lüneburg aus technischen Gründen vorerst nicht möglich, da im Bad nur Kassenautomaten installiert sind.

 

Seitens der Verwaltung  wird eine Ablehnung des Antrages schon allein aus Kostengründen empfohlen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert: nein

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

-Antrag der Fraktion Die Linke

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sozialpaß 1 (609 KB) PDF-Dokument (497 KB)    
Anlage 2 2 Sozialpaß 2 (367 KB) PDF-Dokument (281 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und lehnen den Antrag ab.