Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Satzungen der Stadt Lüneburg über die Einrichtung und Unterhaltung von
Obdachlosenunterkünften vom 16.12.1976 in der Fassung der zweiten
Änderungssatzung vom 27.08.1992 und über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 16.12.1976 in der Fassung der 5.
Änderungssatzung vom 10.12.2001 sind durch vielfältige Veränderungen im Laufe
der Jahre nicht mehr stimmig. Beispielsweise
erfolgt die Unterbringung von Einzelpersonen aufgrund eines Vertrages mit dem
Herbergsverein Wohnen und Leben e.V.. Für Familien und Alleinerziehende werden
nur noch Wohnungen in der Dahlenburger
Landstraße 63 vorgehalten. Auch haben sich die Ausstattung und die Kosten der
Unterbringungen verändert. Der
in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf berücksichtigt diese Veränderungen und
fasst die Satzungen 50-05 betreffend die
Einrichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften und 50-06 betreffend
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften zu
einer aktuellen Satzung zusammen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja ja Nein Haushaltsstelle: 4350.53020
und 4350.67530 Haushaltsjahr: 2007 e) mögliche Einnahmen:
Gebühren und Entgelte Anlagen: Satzungsentwurf
„Satzung der Stadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte“
Beschlussvorschlag: Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Satzungsentwurf „Satzung der
Stadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte“ zustimmend zur
Kenntnis. Er empfiehlt die Satzungen 50-05 und 50-06 durch diesen
Satzungsentwurf zu ersetzen. Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt die „Satzung der Stadt Lüneburg über
die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte“. |
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