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Vorlage - VO/2317/07  

 
 
Betreff: Modellprojekt "Koordinierungszentrum Kinderschutz
- Kommunales Netzwerk früher Hilfen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Marlis Otte
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
24.04.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) hat für die vier ausgewählten Standorte Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Lüneburg ein Modellprojekt "Koordinierungszentrum Kinderschutz - Kommunales Netzwerk früher Hilfen" ins Leben gerufen.

 

Grundlage dafür waren nicht nur die pressebekannten aktuellen Fälle von besonders gravierender Kindesmisshandlung in verschiedenen Städten Deutschlands, sondern auch der Beschluss der Jugendministerkonferenz "Kinderschutz stärken - Familien fördern". Der Kinderschutz liegt als Aufgabe des SGB VIII im eigenen Wirkungskreis der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In der ersten Niedersächsischen Kinderschutzkonferenz wurde deutlich, dass eine Verbesserung der Koordination und Vernetzung der unterschiedlichen Einrichtungen und Dienste auf kommunaler Ebene von großer Bedeutung ist, um Kinder noch wirksamer als bisher vor Vernachlässigung, Gefährdung und Misshandlung zu schützen. Qualität und Wirksamkeit des Kinderschutzes kann nur dann erreicht werden, wenn alle den Kinderschutz betreffenden Akteure vor Ort interdisziplinär verlässlich und kooperativ zusammenarbeiten. Zu den Akteuren gehören neben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe unerlässlich das Gesundheitswesen, außerdem Familiengerichte, Polizei und Justiz, Schulen, Kindertagesstätten, Familienbildungsstätte, Kinderschutzbund und die Träger der freien Jugendhilfe und viele andere dem Kinderschutz verpflichtete  Organisationen und Dienste.

 

Ziel des Modellprojektes:

Durch eine strukturierte, verlässliche und berechenbare interdisziplinäre Kooperation der Akteure vor Ort, riskante Lebenssituationen für Kinder, Jugendliche und deren Familien rechtzeitig zu erkennen, Hilfeprozesse einzuleiten bzw. Interventionen rechtzeitig und Betroffenen gerecht zu gestalten.

 

Grundlage dafür ist die gemeinsame Festlegung der Grundbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und der gemeinsamen Definition von Vernachlässigung, Kindeswohlgefährdung, körperlicher und sexueller Misshandlung. Das Land Niedersachsen will nun diese Prozesse der verlässlichen interdisziplinären Kooperation und Kontraktgestaltung der Hauptakteure vor Ort, der Entwicklung und Qualifizierung entsprechender Netzwerke vor Ort mit diesem Modellprojekt unterstützen und über 3 Jahre begleiten.

 

So unterschiedlich die Ursachen für riskante Entwicklungen sind, so unterschiedlich sind daher auch die Anwendungsbereiche eines kommunalen Netzwerkes zur Sicherung des Kindesschutzes. Es kann und muss die Entscheidung, welche Akteure das Netzwerk umfasst, welche Ressourcen, Problemlagen und welche Kooperationsformen es schon gibt, hier vor Ort getroffen werden. Aufgrund dessen macht es Sinn, das kommunale Netzwerk früher Hilfen für Stadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam zu gestalten. Die im Kinderschutz tätigen Akteure, wie z.B. öffentliche und freie Jugendhilfeträger, das Gesundheitswesen, die Familiengerichte, Anwälte, Kindertagesstätten, verschiedene "Runde Tische" mit dem Thema Familie arbeiten nicht regional, sondern thematikbezogen gleichermaßen für und mit Stadt und Landkreis Lüneburg. Auch jetzt schon gibt es verschiedene Stadt und Landkreis übergreifende Kooperationen und Vereinbarungen, z.B. im Rahmen des § 8 a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung -.

 

Hinzu kommt, dass die Bürgerinnen und Bürger häufiger ihren Wohnort zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg wechseln.

 

Das Jugendamt des Landkreises ist über die Aufgabenstellung des Modellprojektes informiert und ist zur Zusammenarbeit bereit, so dass im Weiteren in diesem Zusammenhang von der Region Lüneburg gesprochen wird.

 

Die Bausteine des Modellprojektes, so wie sie vom MS vorgeschlagen sind, umfassen:

 

1.       Bestandsanalyse

       Hier ist eine präzise Beschreibung der Institutionen erforderlich. Dabei soll der Aufbau der einzelnen Einrichtungen, die Kapazitäten die zur Verfügung stehen, ebenso wie die Art der Herangehensweise analysiert werden. Damit sind beispielsweise die Eltern-Kind-Angebote der Stadtteilhäuser, die Kooperation im Gesundheitsbereich genauso wie die Arbeitskreise der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger gemeint.

 

2.       Entwicklung verbindlicher Handlungsketten ("Reaktionsketten"):

       Ausgehend von der Bestandsanalyse werden verbindliche Handlungsabläufe schriftlich vereinbart. Gemeinsame Bewertungskriterien von Gefährdungssituationen werden entwickelt und verbindliche Handlungsabläufe in den Institutionen festgelegt. Die Grundlage dafür sind gemeinsam erarbeitete Standards der Kindeswohlsicherung. Dabei ist seitens des MS nicht festgelegt, ob bei diesen Handlungskonzepten die akute Gefährdungssituation gemeint ist, sondern auch das Installieren von Präventionsketten. Wenn es um Kinderschutz geht, ist Prävention genauso wichtig und unerlässlich wie das Handeln bei akuten Fällen von Kindeswohlgefährdung.

 

3.       Umsetzung und Erprobung:

       Die vereinbarten Handlungsabläufe müssen in die bestehenden Institutionen impliziert und in täglichen Arbeitszusammenhängen erprobt werden. Diese Umsetzung ist sinnvollerweise durch Fortbildung und Beratung zu begleiten. Darüber hinaus sind auch interdisziplinär besetzte Fortbildungen zum Erkennen von Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung und Misshandlung m.E. unerlässlich.

 

Finanzierung:

Der Finanzierungsplan des Modellprojektes "Kommunales Netzwerk frühe Hilfen" baut auf drei Jahre auf, wobei die Projektjahre nicht mit Haushaltsjahren gleichzusetzen sind. Für den Standort Lüneburg sind für das erste Jahr 100.000 €, im zweiten Jahr 80.000 € und im dritten Jahr 60.000 € vorgesehen. Eine kommunale Gegenfinanzierung ist nicht erforderlich, allerdings erfolgt die Mittelzusage jeweils nur für ein Jahr befristet im Rahmen der Mittel des Landeshaushalts, sind aber bis 2010 in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes eingestellt.

 

Die Finanzierung beinhaltet Personal- und Sachkosten. Darüber hinaus werden durch das MS 10 Beratungstage pro Projektjahr durch das Institut für Soziale Arbeit (ISA) angeboten.

 

Zusammenfassung:

In Stadt und Landkreis Lüneburg gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen präventiven Angeboten zum Kinderschutz und verpflichtende Handlungsabläufe bei bekannt werden von Kindeswohlgefährdungen, Vernachlässigungen, Verwahrlosungen und Misshandlungen. Durch das Modellprojekt "Koordinierungszentren Kinderschutz - kommunale Netzwerke früher Hilfen" besteht die gute Chance, die dem Kinderschutz verpflichtenden Akteure vor Ort zu einer noch engeren verlässlichen Zusammenarbeit zu motivieren und interdisziplinäre Kooperationsvereinbarungen zu schließen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:     30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja      X

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

e)   mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Modellprojekt "Koordinierungszentren Kinderschutz - kommunale Netzwerke früher Hilfen" zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Landkreis Lüneburg Verhandlungen aufzunehmen, um dann gemeinsam einen Antrag für das Modellprojekt zu stellen.