Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Das
Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS)
hat für die vier ausgewählten Standorte Hannover, Braunschweig, Oldenburg und
Lüneburg ein Modellprojekt "Koordinierungszentrum Kinderschutz -
Kommunales Netzwerk früher Hilfen" ins Leben gerufen. Grundlage
dafür waren nicht nur die pressebekannten aktuellen Fälle von besonders
gravierender Kindesmisshandlung in verschiedenen Städten Deutschlands, sondern
auch der Beschluss der Jugendministerkonferenz "Kinderschutz stärken -
Familien fördern". Der Kinderschutz liegt als Aufgabe des SGB VIII im
eigenen Wirkungskreis der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In der
ersten Niedersächsischen Kinderschutzkonferenz wurde deutlich, dass eine
Verbesserung der Koordination und Vernetzung der unterschiedlichen
Einrichtungen und Dienste auf kommunaler Ebene von großer Bedeutung ist, um
Kinder noch wirksamer als bisher vor Vernachlässigung, Gefährdung und
Misshandlung zu schützen. Qualität und Wirksamkeit des Kinderschutzes kann nur
dann erreicht werden, wenn alle den Kinderschutz betreffenden Akteure vor Ort
interdisziplinär verlässlich und kooperativ zusammenarbeiten. Zu den Akteuren
gehören neben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe unerlässlich das
Gesundheitswesen, außerdem Familiengerichte, Polizei und Justiz, Schulen,
Kindertagesstätten, Familienbildungsstätte, Kinderschutzbund und die Träger der
freien Jugendhilfe und viele andere dem Kinderschutz verpflichtete Organisationen und Dienste. Ziel des Modellprojektes: Durch
eine strukturierte, verlässliche und berechenbare interdisziplinäre Kooperation
der Akteure vor Ort, riskante Lebenssituationen für Kinder, Jugendliche und
deren Familien rechtzeitig zu erkennen, Hilfeprozesse einzuleiten bzw.
Interventionen rechtzeitig und Betroffenen gerecht zu gestalten. Grundlage
dafür ist die gemeinsame Festlegung der Grundbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen
und der gemeinsamen Definition von Vernachlässigung, Kindeswohlgefährdung,
körperlicher und sexueller Misshandlung. Das Land Niedersachsen will nun diese
Prozesse der verlässlichen interdisziplinären Kooperation und
Kontraktgestaltung der Hauptakteure vor Ort, der Entwicklung und Qualifizierung
entsprechender Netzwerke vor Ort mit diesem Modellprojekt unterstützen und über
3 Jahre begleiten. So
unterschiedlich die Ursachen für riskante Entwicklungen sind, so
unterschiedlich sind daher auch die Anwendungsbereiche eines kommunalen
Netzwerkes zur Sicherung des Kindesschutzes. Es kann und muss die Entscheidung,
welche Akteure das Netzwerk umfasst, welche Ressourcen, Problemlagen und welche
Kooperationsformen es schon gibt, hier vor Ort getroffen werden. Aufgrund
dessen macht es Sinn, das kommunale Netzwerk früher Hilfen für Stadt und
Landkreis Lüneburg gemeinsam zu gestalten. Die im Kinderschutz tätigen Akteure,
wie z.B. öffentliche und freie Jugendhilfeträger, das Gesundheitswesen, die
Familiengerichte, Anwälte, Kindertagesstätten, verschiedene "Runde
Tische" mit dem Thema Familie arbeiten nicht regional, sondern
thematikbezogen gleichermaßen für und mit Stadt und Landkreis Lüneburg. Auch
jetzt schon gibt es verschiedene Stadt und Landkreis übergreifende
Kooperationen und Vereinbarungen, z.B. im Rahmen des § 8 a SGB VIII -
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung -. Hinzu
kommt, dass die Bürgerinnen und Bürger häufiger ihren Wohnort zwischen Stadt
und Landkreis Lüneburg wechseln. Das
Jugendamt des Landkreises ist über die Aufgabenstellung des Modellprojektes
informiert und ist zur Zusammenarbeit bereit, so dass im Weiteren in diesem
Zusammenhang von der Region Lüneburg gesprochen wird. Die
Bausteine des Modellprojektes, so wie sie vom MS vorgeschlagen sind, umfassen: 1. Bestandsanalyse Hier ist eine präzise Beschreibung der Institutionen erforderlich. Dabei soll der Aufbau der einzelnen Einrichtungen, die Kapazitäten die zur Verfügung stehen, ebenso wie die Art der Herangehensweise analysiert werden. Damit sind beispielsweise die Eltern-Kind-Angebote der Stadtteilhäuser, die Kooperation im Gesundheitsbereich genauso wie die Arbeitskreise der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger gemeint. 2. Entwicklung verbindlicher Handlungsketten ("Reaktionsketten"): Ausgehend von der Bestandsanalyse werden verbindliche Handlungsabläufe schriftlich vereinbart. Gemeinsame Bewertungskriterien von Gefährdungssituationen werden entwickelt und verbindliche Handlungsabläufe in den Institutionen festgelegt. Die Grundlage dafür sind gemeinsam erarbeitete Standards der Kindeswohlsicherung. Dabei ist seitens des MS nicht festgelegt, ob bei diesen Handlungskonzepten die akute Gefährdungssituation gemeint ist, sondern auch das Installieren von Präventionsketten. Wenn es um Kinderschutz geht, ist Prävention genauso wichtig und unerlässlich wie das Handeln bei akuten Fällen von Kindeswohlgefährdung. 3. Umsetzung und Erprobung: Die vereinbarten Handlungsabläufe müssen in die bestehenden Institutionen impliziert und in täglichen Arbeitszusammenhängen erprobt werden. Diese Umsetzung ist sinnvollerweise durch Fortbildung und Beratung zu begleiten. Darüber hinaus sind auch interdisziplinär besetzte Fortbildungen zum Erkennen von Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung und Misshandlung m.E. unerlässlich. Finanzierung: Der Finanzierungsplan des Modellprojektes "Kommunales Netzwerk frühe Hilfen" baut auf drei Jahre auf, wobei die Projektjahre nicht mit Haushaltsjahren gleichzusetzen sind. Für den Standort Lüneburg sind für das erste Jahr 100.000 €, im zweiten Jahr 80.000 € und im dritten Jahr 60.000 € vorgesehen. Eine kommunale Gegenfinanzierung ist nicht erforderlich, allerdings erfolgt die Mittelzusage jeweils nur für ein Jahr befristet im Rahmen der Mittel des Landeshaushalts, sind aber bis 2010 in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes eingestellt. Die Finanzierung beinhaltet Personal- und Sachkosten. Darüber hinaus werden durch das MS 10 Beratungstage pro Projektjahr durch das Institut für Soziale Arbeit (ISA) angeboten. Zusammenfassung: In Stadt und Landkreis Lüneburg gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen präventiven Angeboten zum Kinderschutz und verpflichtende Handlungsabläufe bei bekannt werden von Kindeswohlgefährdungen, Vernachlässigungen, Verwahrlosungen und Misshandlungen. Durch das Modellprojekt "Koordinierungszentren Kinderschutz - kommunale Netzwerke früher Hilfen" besteht die gute Chance, die dem Kinderschutz verpflichtenden Akteure vor Ort zu einer noch engeren verlässlichen Zusammenarbeit zu motivieren und interdisziplinäre Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der
Vorlage: 30,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt das Modellprojekt "Koordinierungszentren
Kinderschutz - kommunale Netzwerke früher Hilfen" zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung mit dem Landkreis Lüneburg Verhandlungen
aufzunehmen, um dann gemeinsam einen Antrag für das Modellprojekt zu stellen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |