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Vorlage - VO/2307/07  

 
 
Betreff: Vertrag über die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. und der Stadt Lüneburg - Aktualisierung und Verlängerung über den 30.06.07 hinaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
09.05.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2001 wurde ein Vertrag zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. und der Stadt Lüneburg über die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Wege der Gefahrenabwehr geschlossen. Eine Kündigung des Vertrages ist beiderseits gem. § 10 Abs. 2 jeweils 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Der bestehende Vertrag ist ungekündigt.

 

Unabhängig hiervon ist in § 7 Abs. 7 des Vertrages vereinbart, dass nach Ablauf von 3 Jahren jeweils neu über die Pauschalen zu verhandeln ist. Der laufende 3-Jahreszeitraum endet am 30.06.07, so dass nunmehr die Pauschalen für den Zeitraum vom 01.07.07 bis zum 30.06.2010 festzulegen sind.

 

Bis 2001 verfügte die Stadt Lüneburg in verschiedenen Häusern über Wohnraum für obdachlose Menschen, u.a. im ehemaligen Dasselkamp, das sich in baulich schlechtem Zustand befand. Die Beheizung erfolgte dort noch über Kohleöfen, sanitäre Einrichtungen und Kochgelegenheiten waren nur geschossweise nutzbar. Viele Obdachlose verzichteten auf eine dortige Unterbringung und zogen Übernachtungen im Freien vor. Die Wohnungen in der Dahlenburger Landstraße 63 und am Ziegelkamp waren ähnlich ausgestattet, abgewohnt und sanierungsbedürftig. 1997 wurde das Gebäude Ziegelkamp geschlossen, an die LüWoBau verkauft und später abgerissen. Das Haus in der Dahlenburger Landstraße 63 wurde umfangreich saniert und eignet sich für Alleinerziehende und Familien. Im Erdgeschoss befindet sich  die Kindertagesstätte Dahlenburger Landstraße.

 

Die Stadt Lüneburg unterhält seit 1994 die Fachstelle zur Hilfe bei Wohnungsnot, die mit Übertragung der Unterbringung von Einzelpersonen durch den Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. 2001 auch einen Teil der Aufgaben im Umfang ½ Stelle abgeben konnte.

 

Durch das Engagement der Sieb &  Meyer Stiftung konnte der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. seinen Wohnungsbestand erweitern und aus dem Dasselkamp die heutige Wohnanlage Im Tiefen Tal herrichten und somit geeigneten Wohnraum vorhalten. Durch den Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. sind jederzeit Ansprechpersonen in der Einrichtung, die insbesondere zu späten Tages- und Nachtzeiten und an den Wochenenden Wohnungslosen schnelle Hilfe bieten können. Grundlagen für die damaligen Vertragsabsprachen waren Auswertungen der Unterbringungszahlen.

 

Zu dem heute vorgelegten Vertragsentwurf erfolgten im Vorfeld ebenfalls Auswertungen über die Belegungszahlen, die Belegungsdauer, die Kosten der Übernachtungen, Problemlagen des Klientels, Geschlechterverteilung und den Aufwand der Kosten für das in § 5 festgelegten Clearing. Von Interesse ist eine wahrnehmbare Veränderung des Klientels in bezug auf die Problemlagen, die neue Herausforderungen an den Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. stellen. Festzustellen ist u.a., dass der Anteil der Frauen in der Unterkunft mit 19 %  zwar deutlich geringer ist als der der Männer, sie aber eine von den Gesamtübernachtungszeiten 45 % beanspruchen.  Besondere Schutzbestimmungen für Frauen und deren persönliche Intimität finden in § 4 Abs. 5 Berücksichtigung. Der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. wird die  gesamte Auswertung detailliert vorstellen.

 

Bei der zur Entscheidung vorliegenden Vereinbarung richtet sich das Augenmerk auf die kalkulierten Übernachtungszahlen. In der bisherigen und in der vorliegenden Vertragsfassung ist eine sog. Bonus/Malus-Regelung enthalten,  die einen Anreiz darstellen soll, die Verweildauer der Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr so bald als möglich zu beenden und sie z.B. in eigenen Wohnraum zu vermitteln oder sie geeigneten Hilfeformen zuzuführen. Abweichungen von den kalkulierten Übernachtungszahlen werden jeweils nur zu 50 % in Anrechnung bzw. Gutschrift gebracht.

 

Für die vergangenen  3 Geschäftsjahre (01.07. - 30.06.) galten folgende Übernachtungszahlen:

 

Geschäftsjahr

Kalkulierte Übernach-tungen

Pauschale

Tatsächliche Übernachtungen

Bonus/Malus

Gesamtkosten

III. 07.03 -06.04

3.350

55.986 €

5.199

13.867 €

69.853 €

IV.07.04 -06.05

5.100

87.350 €

6.082

7.856 €

95.206 €

V. 07.05 -06.06

3.825

66.950 €

5.771

15.568 €

82.518 €

VI.07.06 -06.07

3.825

66.950 €

 

 

 

 

Eine genaue Vorhersage ist trotz der genauen Analyse der Unterbringungen in den letzten Jahren nicht möglich, da für alle obdachlosen oder von  Obdachlosigkeit bedrohten Männer und Frauen Unterkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr bereitzustellen sind. Mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. erfolgte im Vorwege eine Verständigung auf folgende Zahlen für die nächsten 3 Geschäftsjahre:

 

Geschäftsjahr

Kalkulierte Übernachtungen

VII. 07.07 -06.08

4.300

VIII.07.08 -06.09

4.200

IX.  07.09 -06.10

4.100

 

 

 

 

Während der gesamten Laufzeit der bisherigen Vereinbarung hat der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. das Leistungsangebot der Unterbringung der Einzelpersonen inklusive der Heiz- und Betriebskosten, sowie der sozialen Wohnraumhilfe für einen Kostensatz von 16,00 €/ Übernachtung vorgehalten. Insbesondere wegen der gestiegenen Energiekosten bietet der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. diese Leistung ab dem nächsten Geschäftsjahr für 17,00 €/Übernachtung an. Diesen Betrag zugrunde legend ergibt sich folgende Berechnung:

 

Geschäftsjahr

Kalkulierte Übernach-tungen

Pauschale

Inkl. Clearing

Tatsächliche Übernachtungen

Bonus/Malus

Gesamtkosten

 

III.   07.03 -06.04

3.350

55.986 €

5.199

13.867 €

69.853 €

IV.  07.04 -06.05

5.100

87.350 €

6.082

7.856 €

95.206 €

V.   07.05 -06.06

3.825

66.950 €

5.771

15.568 €

82.518 €

VI.  07.06 -06.07

3.825

66.950 €

Geschätzt 5.000

9.400 €

76.350 €

VII. 07.07 -06.08

4.300

78.850 €

Geschätzt 5.000

5.950 €

84.800 €

VIII.07.08 -06.09

4.200

77.150 €

Geschätzt 5.000

6.800 €

83.950 €

IX.  07.09 -06.10

4.100

75.450 €

Geschätzt 5.000

7.650 €

83.100 €

 

 

Unangetastet bleibt bei dem neuen Vertragsentwurf das in § 5 festgelegte Clearing in enger Zeitnähe zur Unterbringung gemäß Nds. SOG zur Feststellung des Hilfebedarfs und von Ziel- und Maßnahmevereinbarungen. Das in enger Kooperation zwischen den Vertragspartnern durchgeführte  Verfahren hat sich sehr bewährt und zu zeitnahen Klärung in den Einzelfällen beigetragen. Der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. erhält hierfür gem. § 7 Abs. 5 eine jährliche Pauschale in Höhe von 5.750 €, die auch in die nächsten 3 Geschäftsjahren unverändert bleiben wird.

 

Insgesamt gestaltet sich die Zusammenarbeit der Stadt Lüneburg mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. kooperativ. Die Übertragung der Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Rahmen der Gefahrenabwehr auf den Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. erfüllt die Verpflichtung seitens der Stadt Lüneburg zur Unterbringung  der betroffenen Personen im Rahmen der Gefahrenabwehr zu wirtschaftlichen Konditionen. Gleichzeitig wird sie dem Anspruch der Stadt Lüneburg gerecht, die soziale Situation der betroffenen Personen und ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft nachhaltig zu verbessern. Vorrangiges Ziel ist die Erhaltung und Sicherung von Wohnraum.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                    60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:                                                                             2008:  84.000,- €

                                                                                                             2009:  83.000,- €

                                                                                                             2010:  83.000,- €

           

     

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:                                                                  

            Ja                                                                                                         ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:                                                                              4350.67810

            Haushaltsjahr:                                                                          2007:  77.200,- €

                                                                                                                 

e)   mögliche Einnahmen:

         Gebühren und Entgelte

Anlagen:

Anlagen:

Vertragsentwurf zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. und der Stadt Lüneburg

Schreiben des Herbergsvereins Wohnen und Leben e.V.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Herbergsverein Vertrag ab 2007 (47 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Vertrag mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. über die Unterbringung obdachloser und von Obdachlosigkeit betroffener Männer und Frauen  zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss diesen mit den aktualisierten Pauschalen in § 7 des Vertrages für die folgenden 3 Geschäftsjahre im Zeitraum 01.07.07 bis 30.06.2010  fortzuführen und der Vereinbarung zuzustimmen.