Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im
Jahr 2001 wurde ein Vertrag zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V.
und der Stadt Lüneburg über die Unterbringung von obdachlosen oder von
Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Wege der Gefahrenabwehr
geschlossen. Eine Kündigung des Vertrages ist beiderseits gem. § 10 Abs. 2
jeweils 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Der bestehende Vertrag
ist ungekündigt. Unabhängig hiervon ist in § 7 Abs. 7 des Vertrages vereinbart, dass nach Ablauf von 3 Jahren jeweils neu über die Pauschalen zu verhandeln ist. Der laufende 3-Jahreszeitraum endet am 30.06.07, so dass nunmehr die Pauschalen für den Zeitraum vom 01.07.07 bis zum 30.06.2010 festzulegen sind. Bis
2001 verfügte die Stadt Lüneburg in verschiedenen Häusern über Wohnraum für
obdachlose Menschen, u.a. im ehemaligen Dasselkamp, das sich in baulich
schlechtem Zustand befand. Die Beheizung erfolgte dort noch über Kohleöfen,
sanitäre Einrichtungen und Kochgelegenheiten waren nur geschossweise nutzbar.
Viele Obdachlose verzichteten auf eine dortige Unterbringung und zogen
Übernachtungen im Freien vor. Die Wohnungen in der Dahlenburger Landstraße 63
und am Ziegelkamp waren ähnlich ausgestattet, abgewohnt und
sanierungsbedürftig. 1997 wurde das Gebäude Ziegelkamp geschlossen, an die
LüWoBau verkauft und später abgerissen. Das Haus in der Dahlenburger Landstraße
63 wurde umfangreich saniert und eignet sich für Alleinerziehende und Familien.
Im Erdgeschoss befindet sich die
Kindertagesstätte Dahlenburger Landstraße. Die
Stadt Lüneburg unterhält seit 1994 die Fachstelle zur Hilfe bei Wohnungsnot,
die mit Übertragung der Unterbringung von Einzelpersonen durch den
Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. 2001 auch einen Teil der Aufgaben im
Umfang ½ Stelle abgeben konnte. Durch
das Engagement der Sieb & Meyer
Stiftung konnte der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. seinen Wohnungsbestand
erweitern und aus dem Dasselkamp die heutige Wohnanlage Im Tiefen Tal
herrichten und somit geeigneten Wohnraum vorhalten. Durch den Herbergsverein
Wohnen und Leben e.V. sind jederzeit Ansprechpersonen in der Einrichtung, die
insbesondere zu späten Tages- und Nachtzeiten und an den Wochenenden
Wohnungslosen schnelle Hilfe bieten können. Grundlagen für die damaligen
Vertragsabsprachen waren Auswertungen der Unterbringungszahlen. Zu
dem heute vorgelegten Vertragsentwurf erfolgten im Vorfeld ebenfalls
Auswertungen über die Belegungszahlen, die Belegungsdauer, die Kosten der
Übernachtungen, Problemlagen des Klientels, Geschlechterverteilung und den
Aufwand der Kosten für das in § 5 festgelegten Clearing. Von Interesse ist eine
wahrnehmbare Veränderung des Klientels in bezug auf die Problemlagen, die neue
Herausforderungen an den Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. stellen.
Festzustellen ist u.a., dass der Anteil der Frauen in der Unterkunft mit 19
% zwar deutlich geringer ist als der der
Männer, sie aber eine von den Gesamtübernachtungszeiten 45 % beanspruchen. Besondere Schutzbestimmungen für Frauen und
deren persönliche Intimität finden in § 4 Abs. 5 Berücksichtigung. Der
Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. wird die
gesamte Auswertung detailliert vorstellen. Bei
der zur Entscheidung vorliegenden Vereinbarung richtet sich das Augenmerk auf
die kalkulierten Übernachtungszahlen. In der bisherigen und in der vorliegenden
Vertragsfassung ist eine sog. Bonus/Malus-Regelung enthalten, die einen Anreiz darstellen soll, die
Verweildauer der Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr so bald als möglich zu
beenden und sie z.B. in eigenen Wohnraum zu vermitteln oder sie geeigneten
Hilfeformen zuzuführen. Abweichungen von den kalkulierten Übernachtungszahlen
werden jeweils nur zu 50 % in Anrechnung bzw. Gutschrift gebracht. Für
die vergangenen 3 Geschäftsjahre (01.07.
- 30.06.) galten folgende Übernachtungszahlen:
Eine
genaue Vorhersage ist trotz der genauen Analyse der Unterbringungen in den
letzten Jahren nicht möglich, da für alle obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männer und Frauen
Unterkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr bereitzustellen sind. Mit dem
Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. erfolgte im Vorwege eine Verständigung auf
folgende Zahlen für die nächsten 3 Geschäftsjahre:
Während
der gesamten Laufzeit der bisherigen Vereinbarung hat der Herbergsverein Wohnen
und Leben e.V. das Leistungsangebot der Unterbringung der Einzelpersonen
inklusive der Heiz- und Betriebskosten, sowie der sozialen Wohnraumhilfe für
einen Kostensatz von 16,00 €/ Übernachtung vorgehalten. Insbesondere
wegen der gestiegenen Energiekosten bietet der Herbergsverein Wohnen und Leben
e.V. diese Leistung ab dem nächsten Geschäftsjahr für 17,00
€/Übernachtung an. Diesen Betrag zugrunde legend ergibt sich folgende
Berechnung:
Unangetastet
bleibt bei dem neuen Vertragsentwurf das in § 5 festgelegte Clearing in enger
Zeitnähe zur Unterbringung gemäß Nds. SOG zur Feststellung des Hilfebedarfs und
von Ziel- und Maßnahmevereinbarungen. Das in enger Kooperation zwischen den
Vertragspartnern durchgeführte Verfahren
hat sich sehr bewährt und zu zeitnahen Klärung in den Einzelfällen beigetragen.
Der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. erhält hierfür gem. § 7 Abs. 5 eine
jährliche Pauschale in Höhe von 5.750 €, die auch in die nächsten 3
Geschäftsjahren unverändert bleiben wird. Insgesamt
gestaltet sich die Zusammenarbeit der Stadt Lüneburg mit dem Herbergsverein
Wohnen und Leben e.V. kooperativ. Die Übertragung der Unterbringung von
obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Rahmen der
Gefahrenabwehr auf den Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. erfüllt die
Verpflichtung seitens der Stadt Lüneburg zur Unterbringung der betroffenen Personen im Rahmen der
Gefahrenabwehr zu wirtschaftlichen Konditionen. Gleichzeitig wird sie dem
Anspruch der Stadt Lüneburg gerecht, die soziale Situation der betroffenen
Personen und ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft nachhaltig zu
verbessern. Vorrangiges Ziel ist die Erhaltung und Sicherung von Wohnraum. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 2008: 84.000,- € 2009: 83.000,- € 2010: 83.000,- € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja ja Nein Haushaltsstelle: 4350.67810 Haushaltsjahr: 2007: 77.200,- € e) mögliche Einnahmen: Gebühren und Entgelte Anlagen: Vertragsentwurf
zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. und der Stadt Lüneburg Schreiben
des Herbergsvereins Wohnen und Leben e.V.
Beschlussvorschlag: Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Vertrag mit dem Herbergsverein
Wohnen und Leben e.V. über die Unterbringung obdachloser und von
Obdachlosigkeit betroffener Männer und Frauen
zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss diesen
mit den aktualisierten Pauschalen in § 7 des Vertrages für die folgenden 3
Geschäftsjahre im Zeitraum 01.07.07 bis 30.06.2010 fortzuführen und der Vereinbarung
zuzustimmen. |
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