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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 26.10.2004 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem 55.
Änderungsverfahren für den Teilbereich "Schlieffen-Park" zu ändern.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Verwaltungsausschuss am 26.10.2004
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen. Ziel ist es, durch
entsprechende Darstellungen und Festsetzungen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen insbesondere für die Wohn- und nicht störende gewerbliche
Nutzung sowie Grün- und Ausgleichsflächen zu begründen. Inzwischen
liegt die gutachterliche Untersuchung der Oberflächenentwässerung und
Regenwasserbehandlung sowie die Bilanzierung des naturschutzrechtlichen
Eingriffes und Ausgleiches vor. Die Ergebnisse führten jeweils zu Ergänzungen
des Bebauungsplanes und der Begründung. Die Angaben zur Entwässerung und zum
Ausgleich sind Voraussetzungen zur Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß §
4 Abs. 2 BauGB. Die
Untersuchungsergebnisse und die veränderten Inhalte werden in der Sitzung
seitens der Verwaltung ergänzend vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
von der Verwaltung vorgetragene Sachstand und die Planentwürfe werden von den
Mitgliedern des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zur Kenntnis
genommen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
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