Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 21.11.2006 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich
"Seniorenpark - Alte Stadtgärtnerei" in einem 53. Änderungsverfahren
zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung als allgemeine Art
der baulichen Nutzung "Wohnbaufläche (W)" und "gemischte
Baufläche (M)". Zur Zeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan dort eine
Fläche für die Landwirtschaft dar. In
dem bisherigen Verfahrensablauf zur Flächennutzungsplanänderung wurde die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung
in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (23.11.2006) und Aushängen der
Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (23.11. bis 08.12.2006) durchgeführt.
Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen
Beteiligung in der Zeit vom 06.12. bis 20.12.2006 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als
nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des
Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht und über die öffentliche
Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den
Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger
öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die als
Anlage beigefügt ist und wird gemeinsam mit der Begründung im Laufe des
Aufstellungsverfahrens fortgeschrieben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungsvorschläge
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den anliegend
zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Seniorenpark - Alte Stadtgärtnerei“
nebst Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wird beschlossen. |
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