Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (EG-RL 96/62) und deren Tochterrichtlinien wurden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurden diese Richtlinien ab 2005 in nationales Recht umgesetzt. Aufgrund
dieser rechtlichen Vorgaben ist die Höhe der Belastung der Umgebungsluft regelmäßig
durch Messung zu ermitteln und zu beurteilen. In Deutschland sind die
Bundesländer zuständig. Das Land Niedersachsen betreibt 28 Messstationen, eine
davon in Lüneburg am Flugplatz. Die Messwerte können, stündlich aktualisiert,
im Internet unter www.env-it.de abgerufen werden. Die
gesetzlichen Grenzwerte von 35 Überschreitungen im Jahr werden in Lüneburg
nicht erreicht (2005 gab es 11 Überschreitungen, 2006 gab es 21). Das
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat hilfsweise angeboten, 2008 ein
Berechnungsmodell für die Stadt zu erstellen, ohne weitergehende
Messungen vorzunehmen. Diese Berechnungen würden der Stadt dann für die
Erstellung weitergehender Prognosen zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten
für die sehr umfangreiche Datenerhebung sowie für den Erwerb von Hard- und
Software und die Ausbildung der Mitarbeiter müssten von der Stadt getragen
werden. Nach ersten Schätzungen würden dafür allein Sachkosten in Höhe von
50.000,00 bis 60.000,00 € anfallen. Der
Standort in der Zeppelinstraße wurde vom Land gewählt, um die Grundbelastungen
und die regionalen Belastungen zu messen. In anderen Städten werden hingegen
auch Messungen in der Innenstadt durchgeführt. Wie
bereits seit zwei Jahren mehrfach ausgeführt, würde auch die Verwaltung
weitergehende Messungen am Stadtring begrüßen. Verhandlungen mit der
Landesverwaltung haben diesbezüglich jedoch keinen Erfolg gehabt. Eine weitere
Messstation bzw. eine Verlagerung der vorhandnen Messstation wird abgelehnt.
Dies wurde letztmalig in einem Gespräch im Dezember 2006 vom landesweit für
diese Fragen zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim deutlich gemacht. Der
Aufbau einer aussagekräftigen Messstation würde abhängig von der Anzahl der zu
messenden Luftschadstoffe (CO2, NO2, SO2,
Feinstaub usw.) Investitionskosten von mindestens 100 000,00 € nach sich ziehen
sowie laufende Personal- und Sachkosten. Diese Kosten können von der Stadt
nicht selbst erbracht werden. Aus Sicht
der Verwaltung wird eine reine Berechnung ohne aktuelle, aussagefähige
Messungen am Stadtring abgelehnt. Im
Übrigen werden die landesweit vorgeschlagenen Maßnahmen (z. B. Förderung des
ÖPNV und des Fahrradverkehrs, die Verkehrsberuhigung der Innenstadt,
Verflüssigung des Autoverkehrs durch vernetzt gesteuerte Ampeln, die Einführung
von Parkleitsystemen) in Lüneburg bereits umgesetzt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die
Verwaltung wird beauftragt, weitere Verhandlungen mit dem Land zu führen, um
eine Messstation im Innenstadtbereich zu erhalten. |
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