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Vorlage - VO/2236/07  

 
 
Betreff: Luftmessstation in die Innenstadt verlegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
05.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (EG-RL 96/62) und deren Tochterrichtlinien wurden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurden diese Richtlinien ab 2005 in nationales Recht umgesetzt.

 

Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben ist die Höhe der Belastung der Umgebungsluft regelmäßig durch Messung zu ermitteln und zu beurteilen. In Deutschland sind die Bundesländer zuständig. Das Land Niedersachsen betreibt 28 Messstationen, eine davon in Lüneburg am Flugplatz. Die Messwerte können, stündlich aktualisiert, im Internet unter www.env-it.de abgerufen werden.

 

Die gesetzlichen Grenzwerte von 35 Überschreitungen im Jahr werden in Lüneburg nicht erreicht (2005 gab es 11 Überschreitungen, 2006 gab es 21).

 

Das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat hilfsweise angeboten, 2008 ein Berechnungsmodell für die Stadt zu erstellen, ohne weitergehende Messungen vorzunehmen. Diese Berechnungen würden der Stadt dann für die Erstellung weitergehender Prognosen zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die sehr umfangreiche Datenerhebung sowie für den Erwerb von Hard- und Software und die Ausbildung der Mitarbeiter müssten von der Stadt getragen werden. Nach ersten Schätzungen würden dafür allein Sachkosten in Höhe von 50.000,00 bis 60.000,00 € anfallen.

 

Der Standort in der Zeppelinstraße wurde vom Land gewählt, um die Grundbelastungen und die regionalen Belastungen zu messen. In anderen Städten werden hingegen auch Messungen in der Innenstadt durchgeführt.

 

Wie bereits seit zwei Jahren mehrfach ausgeführt, würde auch die Verwaltung weitergehende Messungen am Stadtring begrüßen. Verhandlungen mit der Landesverwaltung haben diesbezüglich jedoch keinen Erfolg gehabt. Eine weitere Messstation bzw. eine Verlagerung der vorhandnen Messstation wird abgelehnt. Dies wurde letztmalig in einem Gespräch im Dezember 2006 vom landesweit für diese Fragen zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim deutlich gemacht. Der Aufbau einer aussagekräftigen Messstation würde abhängig von der Anzahl der zu messenden Luftschadstoffe (CO2, NO2, SO2, Feinstaub usw.) Investitionskosten von mindestens 100 000,00 € nach sich ziehen sowie laufende Personal- und Sachkosten. Diese Kosten können von der Stadt nicht selbst erbracht werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird eine reine Berechnung ohne aktuelle, aussagefähige Messungen am Stadtring abgelehnt.

 

Im Übrigen werden die landesweit vorgeschlagenen Maßnahmen (z. B. Förderung des ÖPNV und des Fahrradverkehrs, die Verkehrsberuhigung der Innenstadt, Verflüssigung des Autoverkehrs durch vernetzt gesteuerte Ampeln, die Einführung von Parkleitsystemen) in Lüneburg bereits umgesetzt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Verhandlungen mit dem Land zu führen, um eine Messstation im Innenstadtbereich zu erhalten.