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Sachverhalt: Für die
Beratung der Haushaltsplanansätze des Bereiches Umwelt werden die Ausschussmitglieder
gebeten, ihre Haushaltsplanentwürfe 2007 zur Sitzung mitzubringen. Folgende
Unterabschnitte des Verwaltungshaushaltes 2007 stehen zur Beratung an:
Zusätzlich
zu den im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Haushaltsansätzen schlägt die Verwaltung
vor, folgende Mittel in den Haushaltsplan 2007 einzustellen: Hhst. 7200.60010 Fortschreibung
Abfallwirtschaftskonzept 25.000
€ Begründung: Nach
§ 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes sind die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger verpflichtet, für ihr Entsorgungsgebiet ein
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen, das die notwendigen Maßnahmen zur
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung mindestens für einen Zeitraum von 5
Jahren im Voraus enthält. Das Abfallwirtschaftskonzept ist regelmäßig fortzuschreiben.
Die
Stadt Lüneburg hat ihr Abfallwirtschaftskonzept zuletzt im Jahre 2000
fortgeschrieben. Sie verfügt mit der Mechanisch-biologischen
Abfallbehandlungsanlage (MBV) in Bardowick über ein langfristig angelegtes
Entsorgungskonzept, das die Entsorgung bis ins Jahr 2020 sichert. Auf der
Grundlage dieser langfristigen Konzeptionierung wurde im
Haushaltskonsolidierungskonzept 2003 als Konsolidierungsmaßnahme der Verzicht
auf die Fortschreibung des AWK eingestellt. Die Begründung dazu wurde anhand
des Kommentars von Kix/Nernheim/Wendenburg zum Niedersächsischen Abfallgesetz
untermauert. Auch nach Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung zum
01.06.2005 war die Entsorgungssicherheit der Stadt Lüneburg durch die
MBV-Anlage gesichert, so dass aus Sicht der Stadt kein Anlass für eine
Fortschreibung des AWK bestanden hat. Mit
der Aufnahme der Stadt Lüneburg in die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des
Modellkommunengesetzes (Gesetz zur Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume),
das zum 01.01.2006 in Kraft getreten ist, wurde seitens der Stadt Lüneburg
versucht, für die Modellkommunen (u.a. die Stadt Lüneburg) die 5-jährige
Fortschreibungspflicht durch eine anlassbezogene Fortschreibungspflicht zu
ersetzen und in das Modellkommunengesetz aufzunehmen. Dies ist nicht gelungen.
Die Vorschriften über die Aufstellung und Fortschreibung von AWK wurden für die
Modellkommunen nur unwesentlich verändert (durch Verkürzung der
Auslegungsfrist). Mit
Erlass vom 19.12.2006 hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt die
Aktualisierung des AWK gefordert. Nach
einem eingeholten Richtangebot werden die Kosten für die Fortschreibung des AWK
durch ein externes Ingenieurbüro auf 25.000 € geschätzt. Diese Kosten sind aus
dem Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung zu decken. Ferner
stehen folgende Unterabschnitte des Vermögenshaushaltes 2007 zur Beratung an:
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja x Nein Haushaltsstelle:
1200.40000 Haushaltsjahr: 2007 e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Finanzausschuss, die
Haushaltsplanansätze des Bereiches Umwelt für das Haushaltsjahr 2007 mit der im
Sachverhalt erläuterten Ergänzung der Mittel bei der Hhst. 7200.60010 -
Fortschreibung AWK – zu beschließen. |
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