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Vorlage - VO/2234/07  

 
 
Betreff: Haushaltsplanentwurf 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Vorberatung
05.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für die Beratung der Haushaltsplanansätze des Bereiches Umwelt werden die Ausschussmitglieder gebeten, ihre Haushaltsplanentwürfe 2007 zur Sitzung mitzubringen.

 

Folgende Unterabschnitte des Verwaltungshaushaltes 2007 stehen zur Beratung an:

 

  • UA 1200 – Umweltschutz -                                                           Seite 31
  • UA 6900 – Wasserwirtschaft -                                        Seite 211
  • UA 7000 – Abwasserbeseitigung -                                            Seite 212/213
  • UA 7200 – Abfallbeseitigung -                                        Seite 215
  • UA 7910 – Industriebahn -                                                           Seite 223

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Haushaltsansätzen schlägt die Verwaltung vor, folgende Mittel in den Haushaltsplan 2007 einzustellen:

 

Hhst. 7200.60010            Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept                       25.000 €

 

 

Begründung:

 

Nach § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, für ihr Entsorgungsgebiet ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen, das die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung mindestens für einen Zeitraum von 5 Jahren im Voraus enthält. Das Abfallwirtschaftskonzept ist regelmäßig fortzuschreiben.

 

Die Stadt Lüneburg hat ihr Abfallwirtschaftskonzept zuletzt im Jahre 2000 fortgeschrieben. Sie verfügt mit der Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBV) in Bardowick über ein langfristig angelegtes Entsorgungskonzept, das die Entsorgung bis ins Jahr 2020 sichert. Auf der Grundlage dieser langfristigen Konzeptionierung wurde im Haushaltskonsolidierungskonzept 2003 als Konsolidierungsmaßnahme der Verzicht auf die Fortschreibung des AWK eingestellt. Die Begründung dazu wurde anhand des Kommentars von Kix/Nernheim/Wendenburg zum Niedersächsischen Abfallgesetz untermauert. Auch nach Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung zum 01.06.2005 war die Entsorgungssicherheit der Stadt Lüneburg durch die MBV-Anlage gesichert, so dass aus Sicht der Stadt kein Anlass für eine Fortschreibung des AWK bestanden hat.

 

Mit der Aufnahme der Stadt Lüneburg in die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Modellkommunengesetzes (Gesetz zur Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume), das zum 01.01.2006 in Kraft getreten ist, wurde seitens der Stadt Lüneburg versucht, für die Modellkommunen (u.a. die Stadt Lüneburg) die 5-jährige Fortschreibungspflicht durch eine anlassbezogene Fortschreibungspflicht zu ersetzen und in das Modellkommunengesetz aufzunehmen. Dies ist nicht gelungen. Die Vorschriften über die Aufstellung und Fortschreibung von AWK wurden für die Modellkommunen nur unwesentlich verändert (durch Verkürzung der Auslegungsfrist).

 

Mit Erlass vom 19.12.2006 hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt die Aktualisierung des AWK gefordert.

 

Nach einem eingeholten Richtangebot werden die Kosten für die Fortschreibung des AWK durch ein externes Ingenieurbüro auf 25.000 € geschätzt. Diese Kosten sind aus dem Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung zu decken.

 

 

 

Ferner stehen folgende Unterabschnitte des Vermögenshaushaltes 2007 zur Beratung an:

 

 

  • UA 1200 – Umweltschutz -                                                           Seite 7   VMH
  • UA 6900 – Wasserwirtschaft -                                        Seite 85 VMH
  • UA 7910 – Industriebahn -                                                           Seite 93 VMH
Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja            x

            Nein    

            Haushaltsstelle:         1200.40000

            Haushaltsjahr:            2007

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Finanzausschuss, die Haushaltsplanansätze des Bereiches Umwelt für das Haushaltsjahr 2007 mit der im Sachverhalt erläuterten Ergänzung der Mittel bei der Hhst. 7200.60010 - Fortschreibung AWK – zu beschließen.