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Sachverhalt: Ein
Investor beabsichtigt, das zum ehemaligen Hänelschen Hof gehörende Flurstück
14/16, Flur 2, Gemarkung Ochtmissen, einer baulichen Nutzung zuzuführen und für
diesen Bereich, der gegenwärtig als Außenbereich anzusehen ist, einen
Bebauungsplan aufzustellen. Das
Flurstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg bereits als
gemischte Baufläche (M) dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes
ist daher nicht erforderlich. Weitere
Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert. Der
gesamte Planbereich umfasst eine Fläche von etwa 1,5 ha und wird im Westen vom
Flurstück 13/8 (Grünland und Teiche), im Norden vom Flurstück 73 (Graben), im
Osten vom Flurstück 17/1 (Fläche für die Landwirtschaft) sowie im Süden von den
Baugrundstücken "Bei den Teichen" und "Am Wiesenhof"
begrenzt. Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll als Art der baulichen Nutzung
"Mischgebiet (MI)" festgesetzt werden. Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planungen erfolgen. Als
erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 "Bei
den Teichen" ist zunächst der Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen werden. Zeitnah
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu
einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrat der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
aufgefordert. Die
zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB), den Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" mit örtlicher
Bauvorschrift über Gestaltung aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in der
Anlage zeichnerisch beschrieben. Ziel der Planungen ist insbesondere die
Festsetzung von Mischgebiet (MI). 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 "Bei den
Teichen" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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