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Vorlage - VO/2230/07  

 
 
Betreff: Sanierung Lösegrabenwehr, II. Bauabschnitt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Blumensaat, Gisela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
05.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1964/65 wurde das Lösegrabenwehr von einem handbetriebenen Schützenwehr zu dem heute noch bestehenden schwimmergesteuerten Klappenwehr umgebaut. Die Wehrklappen halten den Wasserstand durch die Schwimmersteuerung selbsttätig, damit der für die Ratsmühle festgelegte Wasserstand gehalten und Hochwasser über den Lösegraben abgeleitet werden kann. Da Hochwasserereignisse jederzeit auftreten können, muss eine ständige Funktionsfähigkeit der Wehranlage gewährleistet sein.

 

2000/2001 hat die Ingenieurgesellschaft Hartung + Partner aus Braunschweig  die gesamte Wehranlage auf vorhandene und bauliche Defizite untersucht und einen Sanierungsplan nach Dringlichkeit jedoch auch unter Beachtung der gesamtwirtschaftlichen Abwicklung ausgearbeitet.

 

Als vordringlichste Maßnahme wurde daraufhin in 2002 der Neubau des Brückenoberbaues sowie die Oberflächensanierung der Wehrwangen und Pfeiler als Bauabschnitt I durchgeführt.

 

Hinsichtlich der Antriebe wurden Mängel bezüglich der Funktionssicherheit, der Dauerhaftigkeit und Einhaltung der geltenden VDE-Regeln festgestellt. Diese Mängel müssen zur Erhöhung der Betriebssicherheit, der Bedienbarkeit, zur Senkung der Unterhaltungslasten und zur Anpassung an den Stand der Technik sowie der geltenden Vorschriften in einem Bauabschnitt II behoben werden.

 

Die Maßnahmen des Bauabschnittes II umfassen im Einzelnen

·           den Austausch der Servomotoren,

·           den Ersatz der Antriebe durch ein neues Antriebssystem und dessen Verlagerung in das Betriebsgebäude

·           den Ersatz der veralteten, nicht den VDE-Vorschriften entsprechenden Mess- und Regeltechnik.

·            

Die Kosten für die Umsetzung des Bauabschnittes II betragen 130.000 €.

 

Die Funktions- und Betriebssicherheit der Wehranlage muss gewährleistet sein, daher ist es zwingend erforderlich, die Maßnahme in 2007 durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:                                                 130.000,--

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:          

            Ja           x

            Nein      

            Haushaltsstelle:   6900.95050                                                

            Haushaltsjahr:     2007

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt der Sanierung des Lösegrabenwehres, II. Bauabschnitt, zu.