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Vorlage - VO/2221/07  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Familienservicebüros im Rahmen des Landesförderungsprogrammes "Familie mit Zukunft"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Land Niedersachsen hat nunmehr die vorläufigen Förderrichtlinien für das bereits Mitte letzten Jahres angekündigte Vier-Jahres-Programm „Familien mit Zukunft – Kinder bilden und betreuen“ mit einem Einsatz von insgesamt 100 Mio. € erlassen. Ziel dieses Programmes ist die Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder, insbesondere der unter Dreijährigen, der frühkindlichen Bildung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Vernetzung von Betreuungsangeboten. Die Weiterentwicklung der Kindertagespflege und der bedarfsgerechten, flexiblen Betreuung in Tageseinrichtungen sind weitere Schwerpunkte des Programms. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionsmaßnahmen (z. B. Neubau oder Erweiterungen von Kitas) und personelle und sachliche Aufwendungen für eine reguläre Kita-Betreuung.

 

Für ausdrücklich förderungswürdig ist in den Richtlinien u. a. „die Einrichtung und der Betrieb von Familien- und Kinderservicebüros als koordinierendes Service- und Dienstleistungsangebot“ benannt. Ein solches Projekt kommt den Absichten der Stadt Lüneburg aus den nachfolgenden Gründen sehr entgegen.

 

In der Stadt Lüneburg gibt es derzeit 37 Kindertagesstätten, die von 17 Trägern autonom betrieben werden. Daneben bieten sowohl der Tagesmütterverein und die Stadt Lüneburg in ihren 3 Regionalbereichen Tagespflege an. Hinzu kommt ein vielfältiges Angebot von Kinderbetreuung auf einem niedrigschwelligeren Niveau durch Elterninitiativen, hortähnlichen Einrichtungen, Ferienbetreuungsmaßnahmen, Babysitterdienste, Oma-Hilfsdienste usw. Unter den gegebenen Umständen ist es kaum möglich, hier an einer Stelle einen umfassenden Überblick über das Gesamtangebot zu erhalten. Umso schwerer ist es für die Eltern, die geeignete Betreuungsform für ihr Kind zu finden und im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten auch einzufordern. Letztlich führt diese Situation dazu, dass viele Eltern mit einem großen Zeitaufwand eine Vielzahl unterschiedlicher Einrichtungen anlaufen müssen, um sich über die für ihr Kind geeigneten und gewünschten Betreuungsmöglichkeiten zu informieren und letztlich auch um freie Platzkapazitäten zu ermitteln.

 

Mit der Einrichtung eines Familienservicebüros (Arbeitstitel: FSB) soll diese unbefriedigende Situation grundlegend geändert werden. Vorrangiges Ziel ist es, die Eltern zu beraten, und zwar

Ø       über die generellen Möglichkeiten der Betreuung in der Stadt Lüneburg (Kitas, Tagespflege oder Sonstiges) im Hinblick auf aktuell freie Platzkapazitäten, die Aufnahmeaussichten aufgrund der Wartelistensituation, die Aufnahmekriterien und sonstigen formalen Voraussetzungen usw. bis hin zur Vermittlung von Betreuungsplätzen;

Ø       über die sozialpädagogischen Inhalte unterschiedlicher Betreuungsformen, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes. Hier kommt insbesondere der Betreuung der unter 3-Jährigen eine besondere Bedeutung zu;

Ø       über die konzeptionelle und weltanschauliche Ausrichtung einzelner Einrichtungen und die Vereinbarkeit mit den Vorstellungen der Eltern;

Ø       über die Vermittlung von Tagespflege als gegenüber der Kita-Betreuung alternatives und nach dem SGB VIII gleichrangiges Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebot;

Ø       über Betreuungsalternativen, wenn sich das aktuell bestehende Betreuungsverhältnis im Einzelfall für das Kind oder für die Einrichtung als ungeeignet herausstellt.

 

Unverzichtbares Voraussetzung für eine solche qualifizierte Beratung ist die genaue Kenntnis der jeweiligen Betreuungsangebote in der Stadt und deren jeweils aktuelle Belegungssituation. Hierfür ist neben der Bestanderfassung ein permanenter Abgleich der Platz- und Belegungssituation mit allen unterschiedlichen Anbietern erforderlich. Hierzu ist eine Vernetzung aller Anbieter und deren Angebote untereinander und mit dem FSB unabdingbar.

 

Letztlich soll aber auch mit dem FSB als zentraler Anlaufstelle in allen Fragen der Kinderbetreuung erreicht werden, dass Veränderungen in der Bedarfslage bei den Kindern und Eltern frühzeitig erkannt und damit die Betreuungsangebote bedarfsgerecht und zeitnah angepasst werden können.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung eines solchen Familienservicebüros nicht nur eine Verbesserung des Dienstleistungsangebots als Erleichterung für die Eltern bei der Platzsuche darstellt, sondern dass damit auch ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Betreuungsangebots selbst und der Auswahl der geeignetsten Betreuungsform für das einzelne Kind beschritten wird.

Ein derartiges Betätigungsfeld wäre zweckmäßig bei der Kommune anzusiedeln. In der Vergangenheit haben sich bereits Vereine und Institutionen der Thematik angenähert. So hält der Verein feffa e.V. seit dem Jahr 2006 ein in Teilen gleichlautendes Angebot im Rahmen eines Familienservicebüros vor. Das Land beteiligt sich in den Jahren 2006 und 2007 an der Finanzierung: Eine Mitfinanzierung von Stadt und Landkreis Lüneburg in Höhe v. 5000.- € p.a. liegt der Kalkulation zugrunde. Im Jahr 2006 beteiligten sich die Kommunen bereits anteilig an den Kosten lt. Finanzierungsplan. Über eine weitere Bezuschussung im Jahr 2007 über die Stadt Lüneburg wurde u.a. in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 06.02.2007 beraten und ein entsprechender Beschluss herbeigeführt. Eine darüber hinaus gehende Ko-Finanzierung der Stadt Lüneburg wird im Hinblick auf die eigenen Planungen im Rahmen des Landesförderprogrammes ‚Familie mit Zukunft’ nicht erfolgen.

 

Die Kosten für den Betrieb des FSB werden mit jährlich ca. 190.000 € veranschlagt. Hiervon können aus dem Landesprogramm Zuschüsse in Höhe von 50 % = 95.000 € bewilligt werden. Der für die Stadt verbleibende Eigenanteil von ebenfalls 95.000 € wird durch Übernahme von bereits vorhandenen Personal mit bedarfsgerecht veränderter Aufgabenstellung in das Servicebüro abgedeckt. Damit kann der Betrieb der neuen Einrichtung für die Stadt Lüneburg gegenüber der jetzigen Situation völlig kostenneutral erfolgen. Das FSB wird organisatorisch dem Bereich Kinder und Familie angegliedert, jedoch mit einer für den Bürger erkennbaren deutlichen sachlichen und räumlichen Abtrennung vom administrativen Teil der Beitragserhebung.

 

Der Landkreis Lüneburg beabsichtigt, zeitgleich ebenfalls eine ähnliche Koordinierungsstelle für den Bereich der Kinderbetreuung in seinen Mitgliedsgemeinden einzurichten. Es ist geplant, mittelfristig diese beiden Einrichtungen von Stadt und Landkreis zusammenzufassen und gemeinsam zu betreiben. Damit wäre sichergestellt, dass künftig für alle Bürgerinnen und Bürger der Region Lüneburg eine gemeinsame zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle mit der nötigen Fachkompetenz in allen Fragen der Kinderbetreuung zur Verfügung steht.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      80,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:         jährlich 95.000,--

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja X

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:      jährlich 95.000,--

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadt Lüneburg im Rahmen des Landesförderungsprogrammen „Familien mit Zukunft“ beabsichtigt, ein Familienservicebüro zur Verbesserung des Dienstleitungsangebotes für Eltern und des Betreuungsangebotes für die Kinder einzurichten. Er unterstützt den beim Land Niedersachsen zu stellenden Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm. Mittelfristig ist auf diesem Gebiet eine enge Kooperation mit dem Landkreis Lüneburg anzustreben.