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Sachverhalt: Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.06.2005 beschlossen, von der Möglichkeit des § 24 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Gebrauch zu machen und im Rahmen eines sogenannten Stufenplanes bis zum 1.10.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Gleichzeitig wurden mehrere Projekte für die erste Stufe der Ausbauplanung festgelegt. Am 14.06.2006 hat die Verwaltung erneut im JHA vorgetragen
und die bis dahin begonnenen und noch für eine kurzfristige Umsetzung
vorgesehenen Maßnahmen konkretisiert. Damit sollten durch die Projekte der
ersten Ausbaustufe bis zum Frühjahr 2007 insgesamt 94 zusätzliche Krippenplätze
geschaffen werden. Durch längerfristig angelegte Maßnahmen sollten bis zum
Jahre 2010 weitere 105 Plätze geschaffen werden. Gemeinsam mit den
Betreuungsplätzen im Bereich der Tagespflege wäre hierdurch die Versorgungsquote
für Kinder unter 3 Jahren von ursprünglich 10,6 %, auf 16.3 % im Frühjahr 2007
und auf 22,6 % im Jahre 2010 gestiegen. Durch Veränderungen in der Planung konnten bisher folgende
Projekte realisiert werden bzw. es steht die Umsetzung unmittelbar bevor: AWO-Kita Kaltenmoor (Erweiterung 1 Krippengruppe) 15 Krippenplätze Kita Sonnenschein in der
Teufelsküche (Neubau) 37 Krippenplätze Kita Klinikum (Erweiterung 1 Krippengruppe) 15 Krippenplätze AWO-Kita Julius-Wolff-Straße (Sanierung und Ausbau 1
Krippengruppe) 15 Krippenplätze Kita Paul-Gerhard-Gemeinde (Erweiterung 1 Krippengruppe Inbetriebnahme Frühjahr 07) 15 Krippenplätze Kita RÜBE e. V: in Häcklingen (Neueröffnung 2 Krippengruppen Inbetriebnahme Frühjahr 07) 22 Krippenplätze Insgesamt 119 zusätzliche
Krippenplätze.
Damit
stehen bereits bis zum Frühjahr
2007 = 25 Plätze mehr zur Verfügung als in der ursprünglichen Planung
vorgesehen waren. Die Versorgungsquote beträgt somit per 31.03.2007 bereits
17,6 %. Um die vorgesehene volle Bedarfsdeckung zu erreichen wären dann
mittelfristig bis zum Jahre 2010 nur noch weitere 80 Plätze einzurichten. Im Regelbereich der 3 –
6jährigen Kinder haben bzw. werden sich ebenfalls Veränderungen ergeben: Hort St. Marien (Erweiterung 1 Regelgruppe) 20 Plätze Kita Sonnenschein in der Teufelsküche (Neubau – 1 altersgemischte Gruppe) 11 Plätze AWO-Kita Julius-Wolff-Straße (Sanierung und Umstrukturierung) 17 Plätze Kita Häcklingen (Erweiterung 1 Gruppe Fertigstellung 1.9.07) 23 Plätze Insgesamt 71 zusätzliche
Regelplätze. Damit kann die bisherige
gute Versorgungsquote von fast 95 % auch bei steigenden Einwohner- bzw.
Kinderzahlen in der Stadt Lüneburg weiterhin sichergestellt werden. Als
Besonderheit der Kindertagesbetreuung in Lüneburg ist darauf hinzuweisen, dass
die Stadt in der Vergangenheit neben der zahlenmäßigen Bedarfsdeckung stets
bemüht war, ein auch vom Betreuungsumfang her bedarfsgerechtes Angebot
vorzuhalten. Grundsätzlich besteht für die Eltern in nahezu allen Kitas die
Möglichkeit, die Regelbetreuungszeiten jeweils um Früh- und Spätdienste (i. d.
R. jeweils 1 Stunde) zu erweitern. Darüber hinaus wird die Verwaltung nach dem
bisherigen Zwischenergebnis des Modellversuchs zum nächsten Kita-Jahr
vorschlagen, die individuelle und flexible Inanspruchnahme von Zusatzdiensten
im Rahmen des Gutscheinverfahrens flächendeckend einzuführen. Insofern hält die
Stadt Lüneburg ein Betreuungsplatzangebot vor, das weit über die rechtliche
Verpflichtung einer 4-stündigen Betreuung hinausgeht. Unabhängig
davon weisen aber bereits jetzt mehr als die Hälfte aller Kita-Plätze in
Lüneburg eine tägliche Regelbetreuung im Bereich der Ganztags- oder
Zweidrittelplätze auf. So sind von den insgesamt 2.516 Kita-Plätzen nur 1.215
Halbtagsplätze (= 48,3 %) mit den oben genannten zusätzlichen Erweiterungsmöglichkeiten,
während hingegen 1.301 Plätze (=
51,7 %) eine Ganztags- oder Zweidrittelbetreuung ebenfalls mit den
Erweiterungsmöglichkeiten vorsehen. Somit
ist für die Eltern eine ihren Bedürfnissen entsprechende Betreuung zwischen
täglich 4 Stunden (Halbtagsplatz
ohne Zusatzdienste) und maximal 10 Stunden (Ganztagsplatz mit Früh- und
Spätdienst) möglich. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,--- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 350.000,-- d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
46400.71820 Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: |
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