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Sachverhalt: Ratsherr Günter Wolter hat sein
Mandat im Rat der Stadt Lüneburg mit Schreiben vom 02.01.2007 mit sofortiger
Wirkung niedergelegt. Der Rat der Stadt Lüneburg hat den Sitzverlust gemäß § 37
Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung festzustellen. Der Gemeindewahlleiter hat
festgestellt, dass für Herrn Wolter Herr Günter
Dammann Ahornweg
8 21337
Lüneburg in den Rat der Stadt Lüneburg
nachrückt. Herr Dammann hat die Berufung in den Rat der Stadt Lüneburg nach den
kommunalwahlrechtlichen Vorschriften am 08.01.07 angenommen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 10 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Lüneburg stellt
den Sitzverlust von Herrn Günter Wolter fest und nimmt das Nachrücken von Herrn
Günter Dammann zur Kenntnis. |
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