Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. (VSE) und die VHS Lüneburg
haben sich erfolgreich als gleichberechtigte Kooperationspartner für das
ESF-Projekt „Koordinierungsstelle Schulverweigerung - Die 2. Chance“ in
Kooperation mit den Jugendämtern von Stadt und Landkreis Lüneburg, sowie
einzelner Schulen beworben. Das eingereichte Konzept konnte dadurch überzeugen,
dass es gelungen ist, eine gemeinsame Verantwortung aller beteiligten
Projektpartner in der Region herzustellen und die Erfahrungen des VSE mit stark
sozialräumlich ausgerichteter Arbeitsweise und Erfahrung mit schul- und
jugendhilfepolitisch relevanten Projekten und Angeboten, sowie der VHS als
großem außerschulischem Bildungsträger mit umfangreichen Erfahrungen im Bereich
des 2. Bildungsweges wie Erwerb von Schulabschlüssen, in bezug auf neue
Lernarrangements oder Aufarbeiten schulischer Defizite zu verknüpfen. Ziele des Programms zur Reintegration
der Schülerinnen und Schüler
lauten: Ø
Problemaufriss
Schulverweigerung Ø
Entwicklung
pädagogischer Interventionskonzepte in den Sozialräumen und Schulräumen als
zentralen Lern- und Lebensorten von Mädchen und Jungen, Aufgreifen sozialer
Lebensverhältnisse, z.B. Migrationshintergrund, Ø
Individueller
Bildungsplan und Entwicklungsförderung/ Casemanagement Ø
Gestaltung
eines Ganztagsangebotes ( z.B.
neue Lernarrangements, betriebliche Praktika, Aufarbeitung von
schulischen Defiziten, pädagogischer Mittagstisch, soziale Gruppenarbeit,
Erwerb zusätzlicher Kompetenzen und Qualifikationen) Ø
Elternarbeit Ø
Kooperation
zwischen Jugendhilfe und Schule Ø
Einbeziehung
weiterer sozialer Dienste und Einrichtungen und Aufbau eines Netzwerkes
„Schulverweigerung“ Ø
Reintegration
und Evaluation Aufgaben der neuen Koordinierungsstelle im
Rahmen des Programms sind: Ø
Koordination
und zentrale Anlaufstelle am Standort für alle beteiligten Fachkräfte,
Netzwerkpartner, insbesondere für die Schuler und Schülerinnen sowie deren
Eltern Ø
Übernahme
des Casemanagements für die Schüler/Schülerinnen Ø
Koordination
der Umsetzung des Reintegrationskonzepts, Bereitstellung des Transfer-Rahmens
für die (interne) Öffentlichkeit (Vernetzung mit Schule und dem näheren
sozialen Umfeld der Schule) Ø
Fallverlaufskontrolle Zielgruppe des ESF-Programms sind vornehmlich
Schülerinnen und Schüler: Ø
Die
eine Schule des allgemein bildenden Schulwesens besuchen Ø
Die
sich in Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII befinden
oder einen entsprechenden - durch das Jugendamt bestätigten - Hilfebedarf haben Ø
Die
als Schulverweiger/Schulverweigerinnen gelten Ø
Die
durch die Verweigerungshaltung einen Schulabschluss sichtbar gefährden Schulen mit denen bisher
Kooperationsvereinbarungen geschlossen sind: Ø
Hauptschulen
Kaltenmoor, Embsen, Oedeme Ø
Realschule
Christianischule Kreideberg Ø
Absichtserklärung
Hauptschule Stadtmitte Das
Besondere an dem Modell-Programm liegt in der Verstärkung der gemeinsamen
Verantwortung von Jugendhilfe und Schule, deren vertraglicher Erklärung zur
Kooperation und der Netzwerkarbeit der Koordinierungsstelle in bezug auf die
Einzelfälle. Nach
den Förderbestimmungen für das ESF-Programm ist eine anteilige Finanzierung
erforderlich. Es können 45 % der
tatsächlichen Kosten gefördert werden, 55 % sind durch die Standortträger zu erbringen. Diese können als
Ko-Finanzierung durch Kosten aus
erzieherischen Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII oder im Rahmen des § 13
SGB VIII zur Unterstützung der
sozialen und schulischen Integration erbrachter Leistungen angerechnet werden.
Die Kosten der Koordinierungsstelle selbst gelten ebenfalls für die
Ko-Finanzierung wie der Einsatz von Schulsozialarbeitern/-sozialarbeiterinnen.
D.h., dass pro Teilnehmer/in 500,00 € monatlicher Zuschuss möglich sind, bei einem Gesamtaufwand von 1111,00
€. Das
Lüneburger Programm bezieht sich bei der Teilnahme von 15 Mädchen und Jungen
auf eine mögliche Höchstfördersumme als Zuschuss von monatlich 7.500,00 € (
500,00 pro TN), die für die Koordinierungsstelle, die Ganztagsangebote und die
individuellen Fördermaßnahmen benötigt werden. Die Verteilung der teilnehmenden
Mädchen und Jungen wird auf 2/3 aus der Stadt Lüneburg und 1/3 aus dem
Landkreis angenommen. Für den Fall, dass ein Mädchen oder
Junge nicht oder noch nicht Leistungen nach dem SGB VIII in Anspruch
nimmt, könnte für sie ein
Kostenaufwand in Höhe von monatlich 611,00 € anfallen, sofern dieser nicht
durch andere Teilnehmer/Teilnehmerinnen kompensiert wird. Diesem Aufwand steht
eine Leistung im Wert von 1.111,00 € gegenüber. Zu berücksichtigen ist, dass
eine Teilnahmevoraussetzung an dem Programm der festgestellte Jugendhilfebdarf
ist. Das
Programm ist am 01.09.06 zunächst mit 8 Teilnehmern/innen gestartet, von denen
5 Leistungen in Form von Hilfen zur Erziehung erhalten. Zur Zeit befinden sich
11 Schüler/innen aus dem
Stadtbereich im Programm. Die Ko-Finanzierung ist derzeit gesichert. Der
Fachbereich Familie und Bildung sieht das ESF-Programm als qualitativ
wertvolles Instrument an, mit dem der Anteil der Schulverweigerungsproblematik
in den Jugendhilfefällen gezielt intensiv mit schulischen und außerschulischen
Bildungsträgern und weiteren Netzwerkpartnern bearbeitet wird. Der
Projektzeitraum ist zunächst bis November 2007 festgelegt. Je nach Ergebnis der
Evaluation ist eine Verlängerung der Förderung um weitere 5 Jahre möglich. Über
den weiteren Verlauf des Programms wird zu gegebener Zeit erneut berichtet.
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 60,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: in Hilfen zur Erziehung
enthalten d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: |
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