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Vorlage - VO/2191/07  

 
 
Betreff: ESF-Modellprogramm "Schulverweigerung - Die 2. Chance"
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
15.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. (VSE) und die VHS Lüneburg haben sich erfolgreich als gleichberechtigte Kooperationspartner für das ESF-Projekt „Koordinierungsstelle Schulverweigerung - Die 2. Chance“ in Kooperation mit den Jugendämtern von Stadt und Landkreis Lüneburg, sowie einzelner Schulen beworben. Das eingereichte Konzept konnte dadurch überzeugen, dass es gelungen ist, eine gemeinsame Verantwortung aller beteiligten Projektpartner in der Region herzustellen und die Erfahrungen des VSE mit stark sozialräumlich ausgerichteter Arbeitsweise und Erfahrung mit schul- und jugendhilfepolitisch relevanten Projekten und Angeboten, sowie der VHS als großem außerschulischem Bildungsträger mit umfangreichen Erfahrungen im Bereich des 2. Bildungsweges wie Erwerb von Schulabschlüssen, in bezug auf neue Lernarrangements oder Aufarbeiten schulischer Defizite zu verknüpfen.

Ziele des Programms zur Reintegration der Schülerinnen und Schüler  lauten:

Ø      Problemaufriss Schulverweigerung

Ø      Entwicklung pädagogischer Interventionskonzepte in den Sozialräumen und Schulräumen als zentralen Lern- und Lebensorten von Mädchen und Jungen, Aufgreifen sozialer Lebensverhältnisse, z.B. Migrationshintergrund,

Ø      Individueller Bildungsplan und Entwicklungsförderung/ Casemanagement

Ø      Gestaltung eines Ganztagsangebotes ( z.B.  neue Lernarrangements, betriebliche Praktika, Aufarbeitung von schulischen Defiziten, pädagogischer Mittagstisch, soziale Gruppenarbeit, Erwerb zusätzlicher Kompetenzen und Qualifikationen)

Ø      Elternarbeit

Ø      Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Ø      Einbeziehung weiterer sozialer Dienste und Einrichtungen und Aufbau eines Netzwerkes „Schulverweigerung“

Ø      Reintegration und  Evaluation

 

Aufgaben der neuen Koordinierungsstelle im Rahmen des Programms sind:

Ø      Koordination und zentrale Anlaufstelle am Standort für alle beteiligten Fachkräfte, Netzwerkpartner, insbesondere für die Schuler und Schülerinnen sowie deren Eltern

Ø      Übernahme des Casemanagements für die Schüler/Schülerinnen

Ø      Koordination der Umsetzung des Reintegrationskonzepts, Bereitstellung des Transfer-Rahmens für die (interne) Öffentlichkeit (Vernetzung mit Schule und dem näheren sozialen Umfeld der Schule)

Ø      Fallverlaufskontrolle

 

Zielgruppe des ESF-Programms sind vornehmlich Schülerinnen und Schüler:

Ø      Die eine Schule des allgemein bildenden Schulwesens besuchen

Ø      Die sich in Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII befinden oder einen entsprechenden - durch das Jugendamt bestätigten - Hilfebedarf haben

Ø      Die als Schulverweiger/Schulverweigerinnen gelten

Ø      Die durch die Verweigerungshaltung einen Schulabschluss sichtbar gefährden

 

Schulen mit denen bisher Kooperationsvereinbarungen geschlossen sind:

Ø      Hauptschulen Kaltenmoor, Embsen, Oedeme

Ø      Realschule Christianischule Kreideberg

Ø      Absichtserklärung Hauptschule Stadtmitte

 

Das Besondere an dem Modell-Programm liegt in der Verstärkung der gemeinsamen Verantwortung von Jugendhilfe und Schule, deren vertraglicher Erklärung zur Kooperation und der Netzwerkarbeit der Koordinierungsstelle in bezug auf die Einzelfälle.

 

Nach den Förderbestimmungen für das ESF-Programm ist eine anteilige Finanzierung erforderlich. Es können 45 %  der tatsächlichen Kosten gefördert werden, 55 %  sind durch die Standortträger zu erbringen. Diese können als Ko-Finanzierung durch Kosten aus  erzieherischen Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII oder im Rahmen des § 13 SGB VIII zur  Unterstützung der sozialen und schulischen Integration erbrachter Leistungen angerechnet werden. Die Kosten der Koordinierungsstelle selbst gelten ebenfalls für die Ko-Finanzierung wie der Einsatz von Schulsozialarbeitern/-sozialarbeiterinnen. D.h., dass pro Teilnehmer/in 500,00 € monatlicher  Zuschuss möglich sind, bei einem Gesamtaufwand von 1111,00 €.

 

Das Lüneburger Programm bezieht sich bei der Teilnahme von 15 Mädchen und Jungen auf eine mögliche Höchstfördersumme als Zuschuss von monatlich 7.500,00 € ( 500,00 pro TN), die für die Koordinierungsstelle, die Ganztagsangebote und die individuellen Fördermaßnahmen benötigt werden. Die Verteilung der teilnehmenden Mädchen und Jungen wird auf 2/3 aus der Stadt Lüneburg und 1/3 aus dem Landkreis angenommen.

 

 Für den Fall, dass ein Mädchen oder Junge nicht oder noch nicht Leistungen nach dem SGB VIII in Anspruch nimmt,  könnte für sie ein Kostenaufwand in Höhe von monatlich 611,00 € anfallen, sofern dieser nicht durch andere Teilnehmer/Teilnehmerinnen kompensiert wird. Diesem Aufwand steht eine Leistung im Wert von 1.111,00 € gegenüber. Zu berücksichtigen ist, dass eine Teilnahmevoraussetzung an dem Programm der festgestellte Jugendhilfebdarf ist.

 

Das Programm ist am 01.09.06 zunächst mit 8 Teilnehmern/innen gestartet, von denen 5 Leistungen in Form von Hilfen zur Erziehung erhalten. Zur Zeit befinden sich 11 Schüler/innen  aus dem Stadtbereich im Programm. Die Ko-Finanzierung ist derzeit gesichert.

 

Der Fachbereich Familie und Bildung sieht das ESF-Programm als qualitativ wertvolles Instrument an, mit dem der Anteil der Schulverweigerungsproblematik in den Jugendhilfefällen gezielt intensiv mit schulischen und außerschulischen Bildungsträgern und weiteren Netzwerkpartnern bearbeitet wird. Der Projektzeitraum ist zunächst bis November 2007 festgelegt. Je nach Ergebnis der Evaluation ist eine Verlängerung der Förderung um weitere 5 Jahre möglich. Über den weiteren Verlauf des Programms wird zu gegebener Zeit erneut berichtet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: in Hilfen zur Erziehung enthalten        

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja                                X

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen: