Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 6 der jeweiligen Satzung bestehen die Beiräte der
drei Stiftungen aus jeweils sieben Mitgliedern. Drei der Mitglieder werden vom
Rat der Stadt Lüneburg aus seinen eigenen Reihen berufen, dies ist in der
konstituierenden Sitzung am 02.11.2006 geschehen. Weiterhin gehören den Beiräten neben dem jeweiligen Leiter
der stiftungseigenen Einrichtung und einem Vertreter der Stadtverwaltung auch
zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, die Erfahrung und Sachkunde
im Bereich der Altenpflege, der Denkmalpflege oder des Finanzwesens besitzen
und geeignet sind, im Sinne der Stiftung zu wirken. Eine Wiederbenennung ist
möglich. Die Persönlichkeiten werden gemäß § 6 Abs. 3 Buchstabe c der
jeweiligen Satzung für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Stadt Lüneburg
berufen. Abweichend davon hat der Rat in seiner Sitzung am 28.02.2002 jedoch
beschlossen, die Dauer der Berufung an die Wahlperiode des Rates anzugleichen,
so dass nun eine neue Berufung erforderlich ist. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beruft folgende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
in die Stiftungsbeiräte der Hospitäler: Hospital zum Großen Heiligen Geist Frau Dorothea Kirst-Schmidt
(Leiterin der Fachschule für Altenpflege) Frau Superintendentin Christine
Schmid Hospital zum Graal Frau Dorothea Kirst-Schmidt
(Leiterin der Fachschule für Altenpflege) Frau Superintendentin Christine
Schmid Hospital St. Nikolaihof Frau Pastorin Susanne Ackermann (auf Vorschlag der ev. lt. St. Peter
und Paul Kirchengemeinde) Der Vorschlag des Fleckens Bardowick wird erst in der
Gemeinderatssitzung Ende Januar beschlossen. Der Vertreter wird in der nächsten
Ratssitzung berufen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||