Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nur
durch die Einführung einer ergänzenden Unterrichtsversorgung innerhalb des
„Musikateliers“ (siehe Broschüre / Anlage) ist es der Musikschule
seit 1998 gelungen, den gewünschten Fächerkanon weiterhin uneingeschränkt
anbieten zu können. Für
die Zahlungspflichtigen im Musikatelier besteht jedoch ein finanzieller
Nachteil, da auf Grund der separaten Abrechnung und des privaten
Vertragsverhältnisses keinerlei Ermäßigungen unter sozialen oder pädagogischen
Aspekten eingeräumt werden konnten. Der
Nachteil wurde bisher in Kauf genommen, führte jedoch zunehmend zu Unmut bei
den Betroffenen und darüber hinaus zu einer kaum noch problemlos zu
realisierenden Unterrichtseinteilung von Seiten der Musikschulverwaltung.
Dieses insbesondere, da etliche Unterrichtsfächer nur noch über das
Musikatelier angeboten werden können. Die
Leitung der Musikschule und auch der Elternbeirat begrüßen ausdrücklich
weiterhin die Beibehaltung des „Musikateliers“, da hierdurch z.B.
Wartelisten so gut wie nicht mehr existieren. Auf
Grund der aktuellen Entwicklung (Schülerzahlen im Musikatelier /
Haushaltskonsolidierungskonzept / Wiederbesetzungssperren) ist es ein
dringendes Anliegen, dass eine Teilnahme am Unterricht im Musikatelier künftig
zu keinen finanziellen Nachteilen führen sollte. Um
eine Gleichbehandlung (Musikschule - Musikatelier) zu realisieren, werden
allerdings zusätzliche Mittel erforderlich, da das festgeschriebene Budget der
Musikschule für die Befriedigung zusätzlicher Ansprüche im Bereich der
Ermäßigungen nicht ausreicht. Es
wird daher einvernehmlich zwischen Musikschulleitung und Elternvertretung eine
moderate Reduzierung der Ermäßigungssätze auf 20 % / 50 % / 60 % für das
2. / 3. / 4. (und weitere) Kind/er und eine Anhebung der Grundgebühr um
lediglich 1,00 € im Monat vorgeschlagen. Die hierdurch neu zur
Verfügung stehenden Mittel sollen zweckgebunden ausschließlich zur Finanzierung
von Ermäßigungen für Familien dienen, die mehrere Kinder an der Musikschule
unterrichten lassen. Weitergehende
Sozialermäßigungen bleiben unangetastet und werden weiterhin in Höhe von 100 %
bzw. 50 % gewährt. Mietinstrumentengebühr: Die
bisherige Praxis der Berechnung (3 Monate kostenfrei / danach mindestens 9
Monate zahlungspflichtig) hat sich nicht bewährt, da viele Nutzer/innen sich z.
B. bereits weit vor Ablauf der Mietvertragsdauer ein eigenes Instrument
anschaffen. Es soll künftig nur die tatsächliche Nutzungszeit berechnet werden.
Dieses bei unveränderter Gebühr. Die
vorgeschlagenen Änderungen stellen sich wie folgt dar und erscheinen in der
Änderungssatzung grau unterlegt: Monatliche Grundgebühr: 1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug bisher: neu: 1.1.1 Kinder und Jugendliche 15,00
€ 16,00
€ 1.1.2 Erwachsene 28,00
€ 29,00
€ nach Vollendung des 18. Lebensjahres 1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe,
Schlagzeug 1.2.1 Kinder, Jugendliche 16,00
€ 17,00
€ 1.2.2 Erwachsene nach
Vollendung d. 18. Lebensjahres 29,00
€ 30,00
€ Ermäßigte
Gebührensätze: Für
Geschwister, die gleichzeitig an der Musikschule unterrichtet werden, ermäßigen
sich die Unterrichtsgebühren bisher: neu: für das zweite Kind für das erste Fach um 30 % 20 %, für das dritte Kind für das erste Fach
um 60 %, 50 %, f. d. vierte u. jedes weitere Kind
f. d. erste Fach um 70 % 60 %. Gebühr für die Überlassung eines Mietinstruments:
BisherAbteilung
B (frei innerhalb der Probezeit) ab 4. Monat (monatlich) 6,- € Abteilung
C (frei innerhalb der Probezeit) ab 4. Monat (monatlich) 11,- € NeuAbteilung
B (monatlich) 6,- € Abteilung
C (monatlich) 11,- € Weitere,
lediglich redaktionelle Änderungen sind ebenfalls grau unterlegt dargestellt,
der entfallende Text erscheint zum Vergleich jeweils direkt unter der
Neufassung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Broschüren
Musikschule / Musikatelier Änderungssatzung
Beschlussvorschlag: Der
in der Anlage beigefügten Änderungssatzung wird zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||