Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1. Ü b e r p l a n
m ä ß i g e A u s g a b e n i m
V e r w a l t u n g s h a u s h a l t: a) Durch die Steigerung der Energiekosten
sowie die Steigerung der Reinigungskosten, sind für die Grundschulen
Mehrausgaben bei den Bewirtschaftungskosten in Höhe von 257.000,00 Euro
notwendig. b) Bei Abschluss des Stromliefervertrages
über vier Jahre nach der europaweiten Ausschreibung im Jahre 2002 wurde
festgeschrieben, dass nach zwei Jahren die Kosten für Energieeinspeisung und
Kraftwärmekopplung zu berücksichtigen sind (für 2005 und 2006). Die E.ON AVACON
AG macht diese Kosten in Höhe von 140.000,00 Euro für die Jahre geltend.
Die Kosten betreffen alle Bewirtschaftungskostenstellen der Gebäudewirtschaft. Die Deckung dieser Mehrausgaben im
Verwaltungshaushalt in Höhe von 397.000,00 Euro erfolgt durch
Mehreinnahmen bei den Einnahmen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. 2. A u ß e r p l a n m ä ß i g e A u s g a b e n i m V e r m ö g e n s h
a u s h a l t: a) Gesundheitsholding
Lüneburg Es ist beabsichtigt, im Falle des
Erwerbs des Landeskrankenhauses durch die Erwerbsgesellschaft zur
Sicherstellung und Weiterentwicklung der psychiatrischen und somatischen
Versorgungsqualität, die Psychiatrisches Klinikum gGmbH und die Städtisches
Klinikum Lüneburg gGmbH unter einer Gesundheitsholding Lüneburg GmbH zu etablieren.
Über die Gründung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH wird der Rat ebenfalls
in seiner Sitzung am 26.10.06 entscheiden. Das Stammkapital dieser Gesellschaft
beträgt 50.000,00 Euro. Die Mittel hierfür müssen ebenfalls überplanmäßig
zur Verfügung gestellt werden. b) Psychiatrische
Kliniken gGmbH, 25.000,00 Euro Mit Beschluss des Rates vom 08.06.06
wurde die Verwaltung beauftragt, eine Vorratsgesellschaft zu gründen, die im
Falle des Zuschlags für die Stadt das Landeskrankenhaus erwirbt. Der Rat der
Stadt Lüneburg soll nunmehr in seiner Sitzung am 26.10.06 über die Gründung
einer solchen Gesellschaft, namentlich die „Psychiatrisches Klinikum gGmbH“
beschließen. Für die Gründung dieser Gesellschaft wird ein Stammkapital von
25.000,00 Euro benötigt. Die Mittel hierfür müssen außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt werden. c) Bushaltestellenprogramm Im Rahmen des
Haltestellenausbauprogrammes werden Landeszuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) für die Erneuerung und den behindertengerechten Ausbau bereit gestellt.
Für das Programm im Jahr 2006 wird auf Grund des Antrages ein Landeszuschuss in
Höhe von 56.250,00 Euro für vordringliche Maßnahmen gewährt. Zur Realisierung
der Haltestellenbaumaßnahmen werden außerplanmäßig brutto 75.000,00 Euro
benötigt. Einzelheiten sind der Vorlage zum Haltestellenausbauprogramm 2006 zu
entnehmen. d) Die Feuerwehr Lüneburg benötigt für die
Brandbekämpfung einen Ersatz für eine auszusondernde Drehleiter. Für die
Beschaffung sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und
bereits für 2006 außerplanmäßig 110.000,00 Euro bereitzustellen. Einzelheiten
sind der Vorlage 2074/04 „Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (Teleskopmast)
für die Feuerwehr Lüneburg“ zu entnehmen. Die Deckung der Ausgaben des
Vermögenshaushaltes in Höhe von 203.750,00 Euro erfolgt durch den
Haushaltsansatz bei der Hhst. 88200.34000 (Mehreinnahmen durch den Verkauf der
Stadtgärtnerei und 56.250,00 Euro durch Mehreinnahmen bei GVFG). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 89 NGO den vorgenannten
überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in der Gesamthöhe von
397.000,00 Euro und den außerplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes
in Höhe von 260.000,00 Euro zuzustimmen. |
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