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Vorlage - VO/2076/06  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Ausgabe von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rempel, Volker
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.10.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.   Ü b e r p l a n m ä ß i g e   A u s g a b e n   i m   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t:

 

 

a)         Durch die Steigerung der Energiekosten sowie die Steigerung der Reinigungskosten, sind für die Grundschulen Mehrausgaben bei den Bewirtschaftungskosten in Höhe von 257.000,00 Euro notwendig.

 

b)         Bei Abschluss des Stromliefervertrages über vier Jahre nach der europaweiten Ausschreibung im Jahre 2002 wurde festgeschrieben, dass nach zwei Jahren die Kosten für Energieeinspeisung und Kraftwärmekopplung zu berücksichtigen sind (für 2005 und 2006). Die E.ON AVACON AG macht diese Kosten in Höhe von 140.000,00 Euro für die Jahre geltend. Die Kosten betreffen alle Bewirtschaftungskostenstellen der Gebäudewirtschaft.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 397.000,00 Euro erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Einnahmen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

 

 

2.   A u ß e r p l a n m ä ß i g e   A u s g a b e n   i m   V e r m ö g e n s h a u s h a l t:

 

 

a)            Gesundheitsholding Lüneburg

Es ist beabsichtigt, im Falle des Erwerbs des Landeskrankenhauses durch die Erwerbsgesellschaft zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der psychiatrischen und somatischen Versorgungsqualität, die Psychiatrisches Klinikum gGmbH und die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH unter einer Gesundheitsholding Lüneburg GmbH zu etablieren. Über die Gründung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH wird der Rat ebenfalls in seiner Sitzung am 26.10.06 entscheiden. Das Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt 50.000,00 Euro. Die Mittel hierfür müssen ebenfalls überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

b)            Psychiatrische Kliniken gGmbH, 25.000,00 Euro

Mit Beschluss des Rates vom 08.06.06 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Vorratsgesellschaft zu gründen, die im Falle des Zuschlags für die Stadt das Landeskrankenhaus erwirbt. Der Rat der Stadt Lüneburg soll nunmehr in seiner Sitzung am 26.10.06 über die Gründung einer solchen Gesellschaft, namentlich die „Psychiatrisches Klinikum gGmbH“ beschließen. Für die Gründung dieser Gesellschaft wird ein Stammkapital von 25.000,00 Euro benötigt. Die Mittel hierfür müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

c)            Bushaltestellenprogramm

Im Rahmen des Haltestellenausbauprogrammes werden Landeszuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Erneuerung und den behindertengerechten Ausbau bereit gestellt. Für das Programm im Jahr 2006 wird auf Grund des Antrages ein Landeszuschuss in Höhe von 56.250,00 Euro für vordringliche Maßnahmen gewährt. Zur Realisierung der Haltestellenbaumaßnahmen werden außerplanmäßig brutto 75.000,00 Euro benötigt. Einzelheiten sind der Vorlage zum Haltestellenausbauprogramm 2006 zu entnehmen.

 

d)         Die Feuerwehr Lüneburg benötigt für die Brandbekämpfung einen Ersatz für eine auszusondernde Drehleiter. Für die Beschaffung sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und bereits für 2006 außerplanmäßig 110.000,00 Euro bereitzustellen. Einzelheiten sind der Vorlage 2074/04 „Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (Teleskopmast) für die Feuerwehr Lüneburg“ zu entnehmen.

 

Die Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von 203.750,00 Euro erfolgt durch den Haushaltsansatz bei der Hhst. 88200.34000 (Mehreinnahmen durch den Verkauf der Stadtgärtnerei und 56.250,00 Euro durch Mehreinnahmen bei GVFG).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 89 NGO den vorgenannten überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in der Gesamthöhe von 397.000,00 Euro und den außerplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von 260.000,00 Euro zuzustimmen.