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Sachverhalt: Rechtsgrundlage für die Stromlieferungen an städtische
Abnahmestellen ist z. Z. der mit der AVACON AG abgeschlossene Rahmenvertrag
„Luna“ vom 21.10.02/11.02.03. Dieser läuft vertragsgemäß zum
31.12.2006 aus. Der Strombezug wurde gemäß den Allgemeinen Rechtsvorschriften
und Richtlinien der EU-Kommission neu ausgeschrieben. Wie bereits im Ausschuss
für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 07.07.2006 aufgezeigt, wurde die
europaweite Ausschreibung zusammen mit anderen Kommunen des Landkreises und
einigen städtischen Gesellschaften durchgeführt. Hierdurch sollte durch große
Abnahmemengen ein vorteilhafter Preis am Markt erzielt werden. Zusätzlich
wurden einheitliche Vorgaben für die Beschaffung zur Sicherung einer sparsamen
Haushaltsführung geschaffen. Die Stadt Lüneburg ist hierbei für alle
teilnehmenden Gemeinden und Gesellschaften als Koordinator aufgetreten. Darüber
hinaus wurde die Alternative ermöglicht, den gesamten Bedarf an elektrischer
Energie auch als atomfrei erzeugten Strom zu liefern. Dieser atomfrei erzeugte
Strom wurde in einer gesonderten Anlage nach seiner Herkunft (z. B. aus
regenerativen Energiequellen) qualifiziert. Durch diese Vorgehensweise wurde
die zwingend erforderliche diskriminierungsfreie Ausschreibung gewährleistet. Durch die Bezugnahme auf bestimmte Produkte, Herkunft,
Marken, Verfahren, Patente etc. in der Leistungsbeschreibung, durfte im
Ausschreibungsverfahren der Zugang zum Verfahren für Unternehmen nicht
erschwert bzw. verhindert werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass zwei
Arten von Energie ausgeschrieben worden sind: 1. Traditionelle Belieferung (gemäß den
Marktstrukturen) und 2. sogenannter Ökostrom (sicherstellend der
Energieerzeugung „atomstromfrei“ unter Berücksichtigung
regenerativer Energieträger) Da die europaweite Ausschreibung nach der derzeitigen
Rechtslage das Vergabevolumen von 200.000,00 Euro bei weitem überstieg, wurde
die erforderliche Durchführung der Ausschreibung einer geeigneten Firma
übertragen. Günstigster Anbieter für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen
und die Durchführung war die Firma EBEKOM aus Wallenhorst (bei Osnabrück).
Diese wurde entsprechend beauftragt. Die anschließend durchgeführte europaweite Ausschreibung hat
lediglich ein Angebot (mit Nebenangebot) für die Stadt Lüneburg und die
städtischen Gesellschaften ergeben. Anbieter ist die E.ON Avacon AG in
Helmstedt. Insgesamt hat sich nach dem Angebot der AVACON AG ein
Vergabevolumen von rd. 3,3 Mio. Euro ergeben. Zum angebotenen
Preisniveau ist festzustellen, dass flächendeckend seit dem Jahr 2004 die
Lieferpreise stark ansteigen. Dies gilt auch im mittelfristigen Vertragsbereich
ohne Klauseln zur Preisanpassung. Darüber hinaus wird auch der gesamte kommunale
Stromverbrauch mit ansteigenden Abgaben belastet. Die reinen
Strombezugskonditionen liegen jedoch noch, wenn auch minimal, unter den Preisen
vor der Öffnung des Energiemarktes. Die vorliegenden angebotenen Preise bewegen
sich deutlich im unteren Bereich. Ein wesentlicher Grund liegt auch an der
vergleichsweise günstigen Lastverteilung durch die Einbindung von
Großabnahmestellen in die Vergabe. Gemäß Ausschreibung ist eine Vertragsdauer
von zwei Jahren mit einer Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr festgelegt.
Die Bindefrist zur Angebotsannahme dauert bis zum 31.10.2006. Nebenangebote
waren zugelassen. Durch die Abgabe und Wertung der zwei Nebenangebote durch
die E.ON AVACON AG haben sich keine Veränderungen hinsichtlich der
Vergabevorschläge ergeben. Das eine Nebenangebot der E.ON AVACON AG ist
identisch mit dem Hauptangebot, lediglich die Kosten für Steuern und Abgaben,
sind in den Preisen nicht enthalten. Das Nebenangebot der E.ON AVACON AG hinsichtlich
Ökostrom zeigt eine höhere Belastung von 26.146,19 Euro, bereinigt um den
Steuer- und Abgabeanteil in der Preisgruppe 1 (Abnahmestellen ohne
Leistungsmessung Niederspannung) und von 55.614,47 Euro in der Preisgruppe 2
(Straßenbeleuchtung), und ist somit nicht das wirtschaftlichste Angebot. Die weitere Vorgehensweise sieht vor, dass für die aktuelle
Ausschreibung zunächst dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt
wird. Im vorliegenden Fall muss das Angebot der E.ON AVACON AG bzw. der WEMAG
AG zugeschlagen werden. Hierüber sind die Bieter entsprechend zu informieren. Dem Wunsch der Stadt Lüneburg, einzelne Lieferstellen mit
rein ökologisch erzeugtem Strom oder einem Strommix zu beliefern, ist mit
deutlich höheren Kosten verbunden. Um atomfreien Strom zu erhalten ergeben sich Möglichkeiten
aus dem Nebenangebot nach Zuschlag des Gesamtloses an die E.ON AVACON AG.
Danach können einzelne Entnahmestellen (z.B. die Straßenbeleuchtung) mit reiner
ökologischer (atomfreier) Energie versorgt werden. Die in der Ausschreibung
seitens der EON AVACON AG genannten Preise in dem entsprechenden Nebenangebot
werden dann für die einzelnen Entnahmestellen in Ansatz gebracht. Die Konditionen
liegen ca. 10 % über dem Hauptangebot. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 700,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 9.200,00 b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Auf Grund des preiswertesten und
wirtschaftlichsten Angebots nach der europaweiten Ausschreibung erhält die E.ON
AVACON AG den Zuschlag für die Stromlieferung an städtische Abnahmestellen.
Gemäß Ausschreibung beginnt die Lieferung ab 01.01.2007 für die Dauer von 24
Monate mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Aufgrund der höheren Lieferkosten
für Ökostrom wird auf das Nebenangebot in den Preisgruppen 1 und 2 (siehe
Anlage) nicht zurück gegriffen. |
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