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Vorlage - VO/2070/06  

 
 
Betreff: Abschluss eines Stromlieferungsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rempel
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
16.10.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.10.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Rechtsgrundlage für die Stromlieferungen an städtische Abnahmestellen ist z. Z. der mit der AVACON AG abgeschlossene Rahmenvertrag „Luna“ vom 21.10.02/11.02.03. Dieser läuft vertragsgemäß zum 31.12.2006 aus. Der Strombezug wurde gemäß den Allgemeinen Rechtsvorschriften und Richtlinien der EU-Kommission neu ausgeschrieben. Wie bereits im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 07.07.2006 aufgezeigt, wurde die europaweite Ausschreibung zusammen mit anderen Kommunen des Landkreises und einigen städtischen Gesellschaften durchgeführt. Hierdurch sollte durch große Abnahmemengen ein vorteilhafter Preis am Markt erzielt werden. Zusätzlich wurden einheitliche Vorgaben für die Beschaffung zur Sicherung einer sparsamen Haushaltsführung geschaffen. Die Stadt Lüneburg ist hierbei für alle teilnehmenden Gemeinden und Gesellschaften als Koordinator aufgetreten. Darüber hinaus wurde die Alternative ermöglicht, den gesamten Bedarf an elektrischer Energie auch als atomfrei erzeugten Strom zu liefern. Dieser atomfrei erzeugte Strom wurde in einer gesonderten Anlage nach seiner Herkunft (z. B. aus regenerativen Energiequellen) qualifiziert. Durch diese Vorgehensweise wurde die zwingend erforderliche diskriminierungsfreie Ausschreibung gewährleistet.

 

Durch die Bezugnahme auf bestimmte Produkte, Herkunft, Marken, Verfahren, Patente etc. in der Leistungsbeschreibung, durfte im Ausschreibungsverfahren der Zugang zum Verfahren für Unternehmen nicht erschwert bzw. verhindert werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass zwei Arten von Energie ausgeschrieben worden sind:

 

          1.  Traditionelle Belieferung (gemäß den Marktstrukturen) und

          2.  sogenannter Ökostrom (sicherstellend der Energieerzeugung „atomstromfrei“ unter Berücksichtigung regenerativer Energieträger)

 

Da die europaweite Ausschreibung nach der derzeitigen Rechtslage das Vergabevolumen von 200.000,00 Euro bei weitem überstieg, wurde die erforderliche Durchführung der Ausschreibung einer geeigneten Firma übertragen. Günstigster Anbieter für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und die Durchführung war die Firma EBEKOM aus Wallenhorst (bei Osnabrück). Diese wurde entsprechend beauftragt.

 

Die anschließend durchgeführte europaweite Ausschreibung hat lediglich ein Angebot (mit Nebenangebot) für die Stadt Lüneburg und die städtischen Gesellschaften ergeben. Anbieter ist die E.ON Avacon AG in Helmstedt.

 

Insgesamt hat sich nach dem Angebot der AVACON AG ein Vergabevolumen von rd. 3,3 Mio. Euro ergeben. Zum angebotenen Preisniveau ist festzustellen, dass flächendeckend seit dem Jahr 2004 die Lieferpreise stark ansteigen. Dies gilt auch im mittelfristigen Vertragsbereich ohne Klauseln zur Preisanpassung. Darüber hinaus wird auch der gesamte kommunale Stromverbrauch mit ansteigenden Abgaben belastet. Die reinen Strombezugskonditionen liegen jedoch noch, wenn auch minimal, unter den Preisen vor der Öffnung des Energiemarktes. Die vorliegenden angebotenen Preise bewegen sich deutlich im unteren Bereich. Ein wesentlicher Grund liegt auch an der vergleichsweise günstigen Lastverteilung durch die Einbindung von Großabnahmestellen in die Vergabe. Gemäß Ausschreibung ist eine Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr festgelegt. Die Bindefrist zur Angebotsannahme dauert bis zum 31.10.2006. Nebenangebote waren zugelassen.

 

Durch die Abgabe und Wertung der zwei Nebenangebote durch die E.ON AVACON AG haben sich keine Veränderungen hinsichtlich der Vergabevorschläge ergeben. Das eine Nebenangebot der E.ON AVACON AG ist identisch mit dem Hauptangebot, lediglich die Kosten für Steuern und Abgaben, sind in den Preisen nicht enthalten. Das Nebenangebot der E.ON AVACON AG hinsichtlich Ökostrom zeigt eine höhere Belastung von 26.146,19 Euro, bereinigt um den Steuer- und Abgabeanteil in der Preisgruppe 1 (Abnahmestellen ohne Leistungsmessung Niederspannung) und von 55.614,47 Euro in der Preisgruppe 2 (Straßenbeleuchtung), und ist somit nicht das wirtschaftlichste Angebot.

 

Die weitere Vorgehensweise sieht vor, dass für die aktuelle Ausschreibung zunächst dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt wird. Im vorliegenden Fall muss das Angebot der E.ON AVACON AG bzw. der WEMAG AG zugeschlagen werden. Hierüber sind die Bieter entsprechend zu informieren.

 

Dem Wunsch der Stadt Lüneburg, einzelne Lieferstellen mit rein ökologisch erzeugtem Strom oder einem Strommix zu beliefern, ist mit deutlich höheren Kosten verbunden.

 

Um atomfreien Strom zu erhalten ergeben sich Möglichkeiten aus dem Nebenangebot nach Zuschlag des Gesamtloses an die E.ON AVACON AG. Danach können einzelne Entnahmestellen (z.B. die Straßenbeleuchtung) mit reiner ökologischer (atomfreier) Energie versorgt werden. Die in der Ausschreibung seitens der EON AVACON AG genannten Preise in dem entsprechenden Nebenangebot werden dann für die einzelnen Entnahmestellen in Ansatz gebracht. Die Konditionen liegen ca. 10 % über dem Hauptangebot.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                               700,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.                9.200,00

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Angebotssummen (16 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grund des preiswertesten und wirtschaftlichsten Angebots nach der europaweiten Ausschreibung erhält die E.ON AVACON AG den Zuschlag für die Stromlieferung an städtische Abnahmestellen. Gemäß Ausschreibung beginnt die Lieferung ab 01.01.2007 für die Dauer von 24 Monate mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.

 

Aufgrund der höheren Lieferkosten für Ökostrom wird auf das Nebenangebot in den Preisgruppen 1 und 2 (siehe Anlage) nicht zurück gegriffen.